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Brauche Rat? Steht meiner Freundin ein Schüssel zu der Wohnung ihrer verstorbenen Mutter zu?

Frage von skylord skylord

Meine Freundin, deren Mutter vor 2 Wochen gestorben ist, hat ihre Gechwister (3), die alle einen Schüssel zu der Wohnung der Mutter haben, ebenfalls um einen Schüssel (einer ist noch vorhanden) gebeten. Alle sagen, ihr stehe kein Schlüssel zu. Sie soll jeweils mit einem Bruder einen Termin ausmachen. 2 x hatte er schon keine Zeit. Es befinden sich nur noch Sachen in der Wohnung, die auf den Sperrmüll sollen. Sie möchte sich so gern noch etwas aussuchen, ein Andenken, sowie einen Schrank. Heute hat sich wieder eine mail von ihrem Bruder erhalten, dass sie keinen Schlüssel erhalte. Sie versteht es nicht, denn sie ist sehr krank (bettlägerig) und war mit ihrer Mutter sehr befreundet und hatte im Gegensatz zu den Anderen täglich Kontakt und wurde von ihrer Mutter 1x wöchentlich besucht. Ich war öfter dabei und weiß, dass es so war. Sie kann für ca. 1 Stunde das Bett verlassen, weiß aber nicht immer im Voraus, wann sie die Kraft dafür hat. Ihre Geschwister haben auch verhindert, dass sie zur Einäscherung und Beerdigung gehen kann. Gem. Beerdigungsinstitut haben sie einen Aufpreis bezahlt, damit alles an einem Tag stattfindet. Das war gestern. Sie hat alle Hoffnung aufgegeben, da der Bruder, der sie in die Wohnung lassen soll, so selten Zeit hat. Ich möchte für sie über eine einstw. Rechtsschutz einen Schlüssel besorgen (mit ihrer Vollmacht), weiß aber nicht, ob sie e. Anspruch hat.

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Antworten (13)

  • 6
    Antwort von anjanni anjanni

    Sie hat dieselben Ansprüche wie alle anderen Geschwister!

    Auf jeden Fall solltest Du diese Verfügung so schnell wie möglich erreichen!

    Was hat denn nur dazu geführt, daß die Geschwister sie so von allem ausschließen? Gab es einen Streit? Sind die anderen eifersüchtig auf die gute Beziehung, die sie zur Mutter hatte?

    Kommentar von skylord skylordskylord

    Sie weiß es nicht. Der Bruder, der sich um alles kümmert, hasst sie seit 20 Jahren und keiner weiß warum. Die anderen verweisen sie auf ihn.

  • 4
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Das ist ja eine Furchtbare und auch Traurige Geschichte.Auch wenn die Mutter kein Testament hinterlassen hat,dürften keine Personen in die Wohnng,bevor der Erbschein da ist.Ausserdem Ein PFLICHTEIL steht deiner Mutter gesetzlich zu!Menschlich ist diese Handhabe der Geschwister,deiner Mutter gegenüber,einfach zum Kot....zen!Du kannst dich an den Rechtspfleger des Gerichtes wenden,das kostet dich nichts und dem den Fall schildern!Alles Gute für deine Mutter.

    Kommentar von skylord skylordskylord

    Danke, ich glaube dass die Anderen ein schlechtes Gewissen haben, da sie sich um die Mutter nie gekümmert haben. Es scheint ein "Stellvertreterkrieg" um die Liebe zu sein.

  • 4
    Antwort von peterpawlow peterpawlow

    Ja, kann Sie. Die sollen ansonsten jetzt mal alle zusammenhalten...

  • 3
    Antwort von KriLu KriLu

    wenn die mutter selbst nichts anderes im testament vereinbart hat (was ja anscheinend nicht der fall war), dürfen die geschwister deiner freundin überhaupt nichts einfach so entscheiden.
    die familie sollte doch jetzt eher zusammen halten, statt sich so gegen deine freundin zu stellen. sowas finde ich richtig traurig und schlimm...

    Kommentar von skylord skylordskylord

    Die Mutter hätte soetwas auch nie gewollt. Sie hatte auch nichts wertvolles zu vererben. Es soll ja alles auf den Müll, wie man ihr gemailt hat. Sie weiß ja auch nicht, was los ist, kann aber keinen zwingen. Der Bruder sagt, sie sei "Dritte" in den Augen der Anderen.

    Kommentar von KriLu KriLuKriLu

    dritte wegen der - ich nenne es mal "behinderung"? weil sie halt die meiste zeit ans bett gebunden ist? so ein schwachsinn! sie gehört genauso dazu wie die anderen auch. und doch, man kann andere zwingen... schalte einen anwalt ein, anscheinend haben es die geschwister nicht anders gewollt.

    Kommentar von dragonheart1952 dragonheart1952dragonheart1952

    Das mag ja seiner Meinung nach so sein, aber in den Augen des Gesetzes ist er im Unrecht. Schalte einen Anwalt ein.

  • 3
    Antwort von Blindi56 Blindi56

    Es haben alle Geschwister den gleichen Anspruch, und wenn es kein Testament gibt, haben alle Anspruch auf den gleichen Wertanteil.

  • 2
    Antwort von elenore elenore

    Alle Geschwister sind zu gleichen Teilen erbberechtigt, haben somit die gleichen Rechte, damit hat sie auf alles ein Anrecht/Anspruch!!! Warum reagieren die Geschwister denn so????

    Keiner kann z.B. allein auf die Konten der Mutter zugreifen, es sei denn einer der Geschwister hatte schon zu Lebzeiten der Mutter eine Vollmacht.

    Ruf das Nachlassgerich (Amtsgericht) an, dann bekommst du eine kompetente Auskunft!!!!!

  • 2
    Antwort von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxx

    ich würde in erster lienie mal das gespräch mit den geschwistern suchen! klarstellen warum sie das alles nicht möchten!

    Kommentar von skylord skylordskylord

    Das ist nicht möglich, ich habe es schon versucht. Meine Freundin kann krankheitsbedingt nicht sprechen.

    Kommentar von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxxxxSQUIRRELxx

    dann helfen nur noch rechtsmittel!

  • 1
    Antwort von dragonheart1952 dragonheart1952

    Dann sollte sie sich an eines der anderen Geschwister wenden. Es kann auch nicht einseitig von den Geschwistern etwas aus der Wohnung entfernt werden. Erben sind alle vier und alle vier sollten sich gemeinsam einigen können. Ansonsten soll sie sich einen Anwalt nehmen.

  • 1
    Antwort von wunhtx wunhtx

    Sie kann natürlich keinen Schlüssel verlangen.

    Aber sie kann Auskunft verlangen, was in der Wohnung war und noch ist und wie diese persönlichen Dinge von wem und wann verteilt worden sind.

    Die Schlüssel an die anderen Geschwister hat die Mutter zu Lebzeiten ausgehändigt.

    Warum sie keinen Schlüssel bekommen hat, wird wohl im Interewsse der Mutter gelegen haben.

    Dabei ist auch zu klären, weshalb sie ausgeschlossen wurde.

  • 1
    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    wie erbär,ich sind die geschwister deiner freundin. gleiches recht für alle. erwirke bei gericht einen beschluß, daß sie in die wohnung kann. ich würde etwas gegen dieses pack unternehmen. sie hatte das recht zur beerdigung ihrer mutter zu gehen.solche menschen könnte ich totschl.gen.

  • 1
    Antwort von HanniMami HanniMami

    Hallo, wenn Deine Freundin Erbin ist, dann kann Sie von den anderen Miterben verlangen, dass sie auch einen Schlüssel bekommt bzw. eine genaue Aufstellung welche Wertgegenstände bwz. andere Sache in der Wohnung waren/sind. Unbedingt Erbschein beantragen (gibt es ein Testamtent ?). Falls Deine Freundin sich nicht darum kümmern kann wäre evtl. ein Anwalt sinnvoll, da es sich so anhört, als ob die Zeit drängt... Viel Erfolg

    Kommentar von skylord skylordskylord

    Sie ist sehr krank, die Mutter hatte nichts wertvolles. Es soll alles auf den Müll. Die Familienfotos hat sich der schreckliche Bruder genommen und gibt den Anderen Ausdrucke. Eine Schwester wohnt in England und fliegt in den nächsten Tagen zurück. Sie hat sich bei meiner Freundin nicht gemeldet. Der andere Bruder ist auch krank und kann auch deswegen die Wohnung nicht dann öffnen, wenn sie mal die Kraft hat, dass ich sie dahin fahren kann.

  • 1
    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    Eine Lösung weis ich leider nicht aber das was deiner Freundin da passiert ist finde ich richtig gemein vor allen das man sie von der Beerdigung der eigenen Mutter ausgesperrt hat klingt nicht grade nach Harmony in der Famiele ich hoffe ihr findet eine lösung.

    Kommentar von skylord skylordskylord

    Ich auch, aber bei ihr schwindet die Kraft, zu kämpfen. Wenn ich könnte, würde ich mehr helfen, aber die Geschwister reden nicht mit mir.

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Das glaube ich dir, ich habe es auch miterlebt wie ein Mensch Krebs hatte (ist gestorben wir haben sie aber bis zum schluß unterstützt) muß schlimm sein wenn dann nicht mal die eigene Famiele zu einen steht :(

  • 0
    Antwort von Padri Padri

    Wie von anjanni bereits angegeben hat sie dieselben Ansprüche wie alle anderen Geschwister auch. Daher sollte sie so schnell wie möglich einen Notar zu Hilfe holen, der ihr mit dem Erbe hilft, da ihr ein Pflichtteil zusteht. Oder direkt beim Nachlassgericht vorsprechen. Frage bleibt allerdings, warum die Mutter ihr nicht zu Lebzeiten selbst einen Schlüssel aushändigen wollte.

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