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Brauche rat bezüglich ausziehen, Wohnungshilfe etc. WICHTIG

Frage von SamAgent SamAgent

Hallo Leute :) ich bin 20 Jahre alt, bin gerade als Freiwillig verlängerter Wehrdienstleistender beim Bund! Ab Juni hab ich Dienstzeitende und möchte anschließend meinen Fachabitur nachholen, da ich vor der Bundeswehr dies nicht geschafft habe! Ich würde gerne in einer größeren Stadt ausziehen bzw. komplett von zuhause von weg, da ich zuhause 0 klar komme und würde von euch gerne wissen was mit alles zu Verfügung steht, bezüglich Wohngeld, Bafög und und und... Brauche Tipps von euch was ich machen könnte! Ich recherchiere schon im Internet und dachte ich mir, dass ich durch euch weitere tipps bzw Hilfe kriege!

Liebe grüße SamAgent

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Antworten (3)

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    Antwort von boogy92 boogy92

    Zu deinem Kommentar unten: reicht dir die kostenlose Schule nicht? Hast du neben deinem "Dienst" auf deinen Wehrsold sowie allen anderen Unterhaltsansprüchen verzichtet?

    BAFöG musst du zurückzahlen, das stimmt, allerdings nur einen gewissen Teil. Allerdings brauchst du auch schon triftige Gründe, warum ausgerechnet du BAFöG bekommen solltest, "ich mag meine Eltern nicht!" reicht da nicht, da diese bis 25 Jahren für dich aufkommen müssen, du also diese Zuschüsse nicht brauchst, wenn deine Eltern über eine gewissen Gehaltsgrenze liegen.

    Ob du Ansprüche auf sonstige Zuschüsse wie Wohngeld, Fahrtkostenerstattung usw. hast, hängt von deinem jeweiligen Bundesland ab, in Niedersachsen bekommst du nichts davon, lediglich Kindergeld, für deine Eltern.

    Kommentar von SamAgent SamAgent

    Danke, wo empfiehlt es sich am besten sich zu informieren? Stadt Bzw Jugendamt?

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Aja. Seit wann muß Schüler-BaföG zurück gezahlt werden? Seit wann muß überhaupt BaföG (in voller Höhe) zurück gezahlt werden? Wieso hängt Wohngeld vom "jeweiligen Bundesland" ab? Was sind das für Antworten? Ist es eher nicht so, daß Schüler-BaföG gar nicht und das normale BaföG nur hinsichtlich des Darlehensanteil zurück zu zahlen ist? Könnte es sein, daß mit dem grundsätzlichen Anspruch auf BaföG kein Wohngeldanspruch vorhanden ist?

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    Antwort von Hoppel1961 Hoppel1961

    Es besteht maximal ein Anspruch auf Schüler-BaföG. Allerdings bezweifele ich, daß auch tatsächlich BaföG gezahlt wird. Weitere Ansprüche wie auf Wohngeld o.ä. bestehen nicht.

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    Antwort von macqueline macqueline

    Prima, dass du deinen Eltern nicht länger auf der Tasche liegen willst, aber warum willst du die Kosten der Allgemeinheit aufdrücken?

    Kommentar von SamAgent SamAgent

    ne qualitative Antwort ist das wohl nicht! barfög zahlt man zurück und wenn man die Jahre über seine steuern zahlt, 2 Jahre für diese Republik dient, dann sollte man doch für 2 Jahre Schulzeit doch was von diesem verlangen können ;)

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Falsch. Schüler-Bafög zahlt man nicht zurück, womit macqueline durchaus eine qualitative Antwort gestellt hat. Im übrigen ist das mit den Steuern auch nicht gerade schlüssig - Du zahlst keine Steuern und ob Du nach dem Schulabschluß Steuern zahlst, ist eher sehr ungewiß: der Schulabschluß selbst bedeutet ja noch lange nicht, daß Du dann einen steuerpflichtigen Job ausübst.

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