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Brauche Rat bei Heizkostenabrechnung

Frage von Jochri Jochri

Hallo,

ich bin zum ersten Mal hier im Forum und hoffe ich kann hier Hilfe finden. Es handelt sich um mehrere Mietwohnungen (3) und eine Gaststätte. Ich zweifele ein wenig an der Art der Abrechnung. Bei 2 Wohnungen gibt es eine Fussbodenheizung ohne Ablesegerät (Wohnung 1 hat Fussbodenheizung in Küche und Bad, Wohnung 2 hat die gesamte Wohnfläche ca. 110 m² mit Fussbodenheizung). Mein Vermieter sagte mir er bräuchte dafür kein Ablesegerät, da der Verbrauch minimal wäre. An den Heizkörpern in den Räumen sind Ablesevorrichtungen. Die Fussbodenheizungen laufen ohne thermostatische Regelung, auch wird die Heizanlage in der Nacht nicht runtergeregelt. Die Heizung befindet sich im Nachbarhaus von einem Haus zum anderen ist die Heizung- und Warmwasserleitung unterirdisch verlegt ca. 20 laufende Meter. Im Winter bei strengem Frost und Schnee ist im Bereich der Heizungsrohre der Boden (Betonverbundsteine) ca. 90 cm breit im Bereich der gesamten Leitung freigetaut. Ich habe dieses beim Hauswirt moniert er meinte aber wörtlich "Da kann man nichts bei machen" meines Erachtens geht hier sehr viel Heizungsenergie verloren und die trägt nicht der Hauswirt sondern die Mieter. Was kann man da rechtlich machen wenn der Hauswirt so mit unserem Geld umgeht? Ist es rechtens dass die Kosten der Fussbodenheizung auf alle Mieter umgelegt werden? Zudem wird auch der Verbrauch der Gaststätte auf alle umgelegt, meine nächste Frage wäre daher ob es erlaubt ist gewerblichen und "normalen" Verbrauch bei der Abrechnung zu mischen. Ich selbst habe so gut wie keinen Verbrauch weil ich die gesamte Wohnung mit Kamin heize muss aber die immensen Kosten der anderen mittragen. Es wäre wirklich schön wenn irgendjemand mir dazu die Rechtslage erklären könnte. Vielen Dank schon mal im voraus...

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Antworten (3)

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    Antwort von Sabi56 Sabi56

    Das es sehr komplex ist,rate ich Dir ,beim Mieterbund einzutreten. Die können Dir sehr gut weiterhelfen.

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    Antwort von klklier klklier

    Jeglicher Verbrauch muss erfasst werden. Die FBH einer gesamten Wohnung kann man über WMZ messen, muss eben eingebaut werden. Schwieriger ist das schon bei Teilflächen (Wohnung 1). Hier müsste man eine Wärmepauschale ansetzen. Nicht schön, aber machbar. Die HKVO empfiehlt eine Nutzergruppen- Trennung, bei unterschiedlicher Nutzung (Gewerbe/Wohnung). Ist aber nicht zwingend. Aber natürlich muss die Gaststätte erfasst werden. Was die Wärmeverluste der unterirdischen Leitung angeht, ist es tatsächlich schwierig mit der Durchsetzung. Man müsste die Leitungen ordentlich isolieren, Am Besten im Winter dokumentieren, und mit Mietminderung drohen.

    Kommentar von Jochri Jochri

    Danke für die schnelle Antwort ich glaube das mit dem dokumentieren sollte ich wirklich machen.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    als 1. muss die Heizkostenverordnung eingehalten werden und die sagt, daß alles mit Erfassungsgeräten ausgestattet sein muss - unabhängig vom Verbrauch. Also müssen die Fußbodenheizungen mit Wärmezählern ausgestattet werden. Die Gaststätte muss auch eine Heizkostenabrechnung erhalten. Die Konstellation mit der Rasenheizung geht so sicher auch nicht.

    Welche Ablesegeräte sind denn überhaupt montiert. Wenn noch die alten Verdunster an den heizkörpern sind bringt dir der Kamin nix, denn diese Wärme wird auch durch die Verdunster erfasst. Hier sollten elektronische montiert werden - was sowieso überall erfolgen sollte, da die Verdunster überhaupt nicht mehr modern sind und ebenfalls bei Sonneneinstrahlung zählen.

    Kommentar von Jochri Jochri

    Die Ablesegeräte sind elektronisch.

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