Hallo,
ich bin zum ersten Mal hier im Forum und hoffe ich kann hier Hilfe finden. Es handelt sich um mehrere Mietwohnungen (3) und eine Gaststätte. Ich zweifele ein wenig an der Art der Abrechnung. Bei 2 Wohnungen gibt es eine Fussbodenheizung ohne Ablesegerät (Wohnung 1 hat Fussbodenheizung in Küche und Bad, Wohnung 2 hat die gesamte Wohnfläche ca. 110 m² mit Fussbodenheizung). Mein Vermieter sagte mir er bräuchte dafür kein Ablesegerät, da der Verbrauch minimal wäre. An den Heizkörpern in den Räumen sind Ablesevorrichtungen. Die Fussbodenheizungen laufen ohne thermostatische Regelung, auch wird die Heizanlage in der Nacht nicht runtergeregelt. Die Heizung befindet sich im Nachbarhaus von einem Haus zum anderen ist die Heizung- und Warmwasserleitung unterirdisch verlegt ca. 20 laufende Meter. Im Winter bei strengem Frost und Schnee ist im Bereich der Heizungsrohre der Boden (Betonverbundsteine) ca. 90 cm breit im Bereich der gesamten Leitung freigetaut. Ich habe dieses beim Hauswirt moniert er meinte aber wörtlich "Da kann man nichts bei machen" meines Erachtens geht hier sehr viel Heizungsenergie verloren und die trägt nicht der Hauswirt sondern die Mieter. Was kann man da rechtlich machen wenn der Hauswirt so mit unserem Geld umgeht? Ist es rechtens dass die Kosten der Fussbodenheizung auf alle Mieter umgelegt werden? Zudem wird auch der Verbrauch der Gaststätte auf alle umgelegt, meine nächste Frage wäre daher ob es erlaubt ist gewerblichen und "normalen" Verbrauch bei der Abrechnung zu mischen. Ich selbst habe so gut wie keinen Verbrauch weil ich die gesamte Wohnung mit Kamin heize muss aber die immensen Kosten der anderen mittragen. Es wäre wirklich schön wenn irgendjemand mir dazu die Rechtslage erklären könnte. Vielen Dank schon mal im voraus...
Danke für die schnelle Antwort ich glaube das mit dem dokumentieren sollte ich wirklich machen.