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Brauche mal ne Antwort ist wegen ein Kleinunternehmen

Frage von TheFozzy TheFozzy

Hallo, Ich habe mich am 01.03.2009 Selbstständig gemacht. Da ich keine lust mehr hatte auf die Arbeitslosigkeit. Was Ich habe ist ein Klein Unternehmen was ich mit die Jahre aufbauen möchte. Natürlich kann man nicht von heute auf Morgen gleich Mehre Tausend Euro Umsatz machen. Mein Umsatz liegt Monatlich bei etwa 500-900 €uro

so nun das Problem Ich habe vom Finanzamt meine Steuer Nummer und meine UST ID Bekommen. Aber viele sagen das man als Klein Unternehmer keine Steuern auf den Artikel berechnen muss.

habe versucht schon mit Finanzamt Kontakt aufzunehmen aber leider sind zurzeit die mitarbeiter alle im urlaub die dafür zuständig sind.

Könnt ihr mir mal sagen was nun wahr ist=?

Muss Ich die 19% Mwst auf den Artikel die Ich verkaufe berechnen oder Nicht?

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Antworten (11)

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    Antwort von gamasche gamasche

    Du kannst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dann brauchst Du die Mehrwertsteuer nicht zu berechnen. Näheres hier: http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung-953.html

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    Antwort von WOLF1961 WOLF1961
    Kommentar von WOLF1961 WOLF1961WOLF1961

    Danke für DH.

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    Antwort von Felixguido Felixguido

    Du hast als Kleinunternehmer diesbezüglich ein Wahlrecht. Siehe die Erläuterungen unter www.akademie.de Gute Geschäfte!!-

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    Antwort von Ines61 Ines61

    Hallo, du musst vom FA einen Fragebogen beommen haben zur steuerlichen Erfassung deines Unternehmens. Bis 17.500 € Umsatz kannst du die Kleinunternehmerregelung nach §19 in Anspruch nehmen und brauchst keine 19% berechnen, darfst aber auch keine abziehen aus deinen Einkäufen. Manchmal ist es aber die Branche, die es vorteilhafter macht, mit MwSt zu arbeiten. Wechseln kannst du immer noch zur Umsatzsteuer, rückwärts geht nicht, bist du 5 Jahre gebunden. Bei deinen Umsätzen würde ich drauf verzichten, ist der Aufwand höher als der Nutzen. Außerdem ersparst du dir die monatlichen Umsatzsteuererklärungen. Doch denk daran, auf jeder Rechnung muss der Satz stehen, wenn du keine Umsatzsteuer nimmst, dass nach §19 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird. Das darfst du nicht vergessen. Viel Glück Ines

    Kommentar von TheFozzy TheFozzy

    Hallo, den Fragebogen habe ich bekommen, habe diesen von meiner Steuerberaterin ausfüllen lassen. Habe ihr auch gesagt das der umsatz in den ersten monaten nicht mehr als 500-900 €uro ist. aber die dumme kuh hat 20.000 umsatz eingetragen. habe dies zufällig rausbekommen. wie kann ich dies ändern lassen und die richtige umsatz summe eintragen=? im Ersten Jahr sicherlich nicht mehr als 10.000 €

    Habe am Dienstag ein Termin beim Fa . Sowas kann man doch ändern lassen oder?

    Kommentar von Ines61 Ines61
    1. Steuerberater wechseln, 2. beim FA ändern lassen 3. Prgramm kaufen über Akademische Arbeitsgemeinschaft-Steuertipps 2009 und dann kannste das selber machen. Stehe dir gern hilfreich zur Seite 03342 424161 Mo 10-20 Uhr Di und Fr. 10-15 Uhr und Mi 10-18 Uhr meld dich ruhig viel Grüsse und schöne Ostern Ines Papenhagen
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    Antwort von Hexenkueche Hexenkueche
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    Antwort von bitmap bitmap

    Bei solch ''horrenden'' Umsätzen (noch) nicht.

    http://www.buzer.de/gesetz/5509/a75541.htm

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    Antwort von Bananentee Bananentee

    Ich denke mit dieser Frage bist Du bei einem Steuerberater besser aufgehoben.

    Kommentar von DonBrush DonBrushDonBrush

    Toller Tipp. Wahrscheinlich hat er ein Vermögen auf der Seite für Steuerberater, Unternehmensberater, Putzfrau und Chauffeur. Er fragt nur aus Langeweile hier.
    Manchmal muss man hier bei GF echt den Kopf schütteln...

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    Antwort von Wago1956 Wago1956

    Du musst nicht ! Du SOLLTEST auch nicht ! Denn sonst bist Du für Deine Kunden 19 % teurer.

    Ich unterstelle, dass Du bei der Umsatzgröße keine riesigen Anschaffungen gemacht hast. Nur dann sollstest Du über Mehrwertsteuerpflicht nachdenken.

    Lass Dir dass ggfls. mal telefonisch von einem Steuerberater bestätigen.

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    Antwort von Himbeergeist Himbeergeist

    Du DARFST es gar nicht ausweisen !

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    Antwort von Schnulli00 Schnulli00

    Steuerberater ist schon nicht schlecht.

    Aber mal ein Beispiel: du kaufst etwas, wofür du für 100 € + 19 € MwSt. Du bezahlt 119 €. Das möchtest du weiterverkaufen. Dann musst du dies für mindestens 119 € tun, damit du Gewinn machst, darfst hierauf aber keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen bzw. auf der Rechnung ausweisen.

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    Antwort von Glatteis Glatteis

    Es geht um die Mehrwertsteuer, die Du unterhalb einer bestimmten Bemessungsgrenze nicht Kunden in Rechnung stellen darfst. Dafür mußt Du auch keine Umsatzsteuer zahlen. Ruf Dein Finanzamt an, die informieren Dich gerne! :-) Und viel Glück!

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