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Brauche mal einen Rat von euch

Frage von danone danone

hallo,

meine 3 jährige Tochter wurde gestern von einem Jungen mit dem Fahrrad umgefahren. Meine Tochter stand und der Junge fahr mit einem nennen wir es mal "Affenzahn" meine Tochter förmlich über den Haufen.

Wir sind dann umgehend in das nächstegelegene KKH gefahren da sich unsere kleine absolut nicht mehr bruhigen lassen wollte.

Sah auf den ersten Blick nicht gebrochen aus der diensthabende Arzt meinte das er nicht unnötig röntgen wollte und er auf eine Prellung tippt. Falls es aber morgen nicht besser sein sollte wir uns nocheinmal vorstellen sollten.

Naja die Nacht war sehr aufreibend etwa alle 30 min mussten meine Frau bzw ich zu ihr und sie bruhigen.

Nachdem wir dann heute noch einmal im KKH waren und das Bein geröngt wurde ist ein Bruch des linken Beines oberhalb des Sprunggelenks diagnostiziert worden.

Die Frage ist nun ob die Haftpflicht des anderen Jungen ca. 9 Jahre alt haftet oder wie es mit Schmerzensgeldansprüchen aussieht.

Eine Rechtschutzversicherung besitzen wir und naja vllt sollte man diese nun einmal nutzen.

Für Antworten bin ich dankbar.

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Antworten (18)

  • 5
    Antwort von Michellin Michellin

    das klingt nach einem nervenaufreibendem Wochenende für Sie. Erst einmal wäre ich über den Arzt stinkesauer, weil er den Bruch nicht festgestellt hatt.Wie auch,er hätte röntgen müssen. Wenn Sie schon in die Notaufnahme waren, hätte er genau das abklären müssen und können. Der Junge?,es war bestimmt keine Absicht??? Das würde ich mir herantreten an die Familie in einem Gespräch anzeigen.Und für eventuelle Spätfolgen die Haftpflicht der Familie kontaktieren.

  • 3
    Antwort von wurzeldackel wurzeldackel

    ihr bekommt von der kranken kasse einen fragebogen,den ausfühlen,ist ein unfallfragebogen.ihr müßt den hergang schildern und den namen der kinder angeben.die behandlung wird dann von der krankenkasse der schuldigen gezahlt...-)

    Kommentar von danone danone

    dankeschön für den hinweis...bekommt man den fragebogen automatisch??

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Ja, der kommt immer

  • 3
    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Die Krankenkasse wird sich an die Eltern des Jungen wenden und die versicherungsrechtlichen Fragen klären. Schmerzengeld u.ä. sieht in Deutschland schlecht aus.

  • 3
    Antwort von minimimi minimimi

    Mit den Eltern reden und die sollen dann bei ihrer Haftpflicht fragen. Eigentlich übernimmt die das dann(Krankenhaus).Aber Schmerzensgld finde ich ein bißchen albern.Was machst du wenn dein Kind zur Schule geht und mit blauen Flecken heimkommt?

    Kommentar von mrpancake mrpancakemrpancake

    blauer fleck und beinbruch.... ist eh so ähnlich -.- außerdem wie gesagt, wenns die HP zahlt, juckts eh keinen^^

    Kommentar von Peru1 Peru1Peru1

    DH

    Kommentar von Peru1 Peru1Peru1

    DH, galt dem kein Schmerzensgeld für blaue Flecken beim Spielen.

  • 2
    Antwort von ichweises ichweises

    wenn ihr dem arzt gesagt hattet wie das passiert ist und ihr die mitteilung gemacht hattet das der junge es wohl mit absicht gamacht hat, hätte er es rechtlich gesehen endgültig abklären müssen. dazu ist er verpflichtet. wenn nicht, kann ich seine reaktion verstehen. ich bin krankenpfleger und kenne die eltern was röntgen anbelangt.

    was die sache anbelangt: ich würde schon eine anzeige machen und mich anwaltlich beraten lassen. selbst wenn das kind es nicht mit absicht gemacht hat, sollte das kind verinnerlichen das es was falsch gemacht hat. und wenn die eltern nicht einsichtig sind und sich in irgendeiner form dafür entschuldigt haben, dann erst recht. dann weis ich auch warum das kind sowas macht. der apfel fällt bekanntlich nicht weit vom stamm. auch eurem kind könnt ihr damit zeigen das ihr, wenn ihr jemand unrecht tut, gerechtigkeit walten lasst. nach deiner schilderung scheint sie ja recht verstörrt zu sein, das auf diese art gewalt auf sie einwirkte. natürlich könnt ihr versuchen mit den eltern zu reden und eine einigung erziehlen. dann sollte mit dem jungen dringend geredet weden und dieser sich bei eurer tochter entschuldigen müssen aus pädagogischen gründen. wenn nicht müssen die eltern erzogen werden und das kind. und dann seid ihr es eurer tochter schuldig. sonst hat die angst noch raus zu gehen. das kann ein tief sitzender schock sein. das ist meine meinung. wägt es für euch ab

  • 2
    Antwort von Meiti23 Meiti23

    Sprich mit den Eltern des Jungen! Die Haftpflichtversicherung wird vermutlich eine geringe Summe zahlen. Hast du eine Unfallversicherung für dein Kind abgeschlossen, dann wende dich daran. Vergiss nicht, es war mit Sicherheit keine Absicht des Jungen!!!!

  • 2
    Antwort von Gebruenn Gebruenn

    Halbwissensantwort: Der Junge ist erst ab 14 haftbar. Wie sieht das aus mit der Aufsichtspflicht der Eltern? Könnte man darüber was machen?

    Aber ganz ehrlich: Das ist ein Unfall zwischen zwei Kids! Muss man da wirklich so rabiat vorgehen? Die Krankenkasse zahlt doch, oder?

    Kommentar von Goldinlay GoldinlayGoldinlay

    Ab 10 Jahre im Straßenverkehr haftbar........

    Kommentar von Gebruenn GebruennGebruenn

    THX :-) 9 ist trotzdem drunter... was nun?

    Kommentar von Goldinlay GoldinlayGoldinlay

    Was nun ? ganz einfach , deine Aussage 14 Jahre ist schlicht falsch.........

    Kommentar von Gebruenn GebruennGebruenn

    ??? Wo ist denn mein weiterer Kommentar hin? War doch gar nichts anstössiges drin??? Also nochmal: Mit 'was nun' war gemeint, was das jetzt zu bedeuten hat. Wenn der Junge nicht haftbar ist, würde das doch bedeuten, dass man da gar nichts machen kann. So als wäre die Kleine von alleine auf die Nase gefallen, oder?

    Kommentar von faewi faewifaewi

    Hier aber kein "Straßenverkehr", da kein Kraftfahrzeug beteiligt, vgl. § 823 Abs. 2 BGB.

  • 2
    Antwort von Peru1 Peru1

    Ist das nicht ein bisschen übertrieben, wenn Kinder spielen geht auch mal was daneben, das andere Kind ist auch ein Kind. Schmerzensgeld ! Gab es das bei euch früher auch, wenn ihr zusammen gespielt habt.

  • 2
    Antwort von Kroeger Kroeger

    auf jeden fall die eltern des jugen informiern, wenn die sich dann querstellen die eigene rechtsschutzversicherung einschalten, würd ich im vorfeld sowieso schon mal informiern

  • 2
    Antwort von belmondo belmondo

    Nicht deine Versicherung zahlt sondern die des Jungen muss zahlen.

  • 1
    Antwort von danone danone

    danke erstmal für eure zahlreichen kommentare...ist echt super das hier so schnell aussagen zu stande kommen....nein es geht uns ja auch nicht darum aus der sache nun gewinn zu erzielen sondern war nur mal allgemein gefragt...

    mit den eltern werden wir auf jeden fall reden und die krankenkasse kommt dann auf uns zu oder hab ich das falsch verstanden???

    vielen dank erstmal an euch alle

    Kommentar von ichweises ichweisesichweises

    da kannst du drauf wetten das die kommen ;-)

  • 1
    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Die Krankenkasse wird nach dem Verursacher fragen und sich dann natürlich ihre Leistung von diesem bezahlen lassen wollen. Meldet eurer Versicherung, was geschehen ist und holt euch dort den Rat ein.

  • 1
    Antwort von Goldinlay Goldinlay

    Haben die Eltern des Jungen ein Haftpflichtversicherung ? Gab es Zeugen ? Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten nur , wenn Aussicht auf Erfolg besteht...Ich habe eine Rechtschutz ,heißt noch lange nicht , das die dann auch eine Deckungszusage erteilen............

  • 1
    Antwort von sarrex sarrex

    Die Haftpflicht seiner Eltern tritt da in Kraft,sofern vorhanden....natürlich könntet ihr nun auch eine Privatklage erheben aber das finde ich unnötig....es lässt sich bestimmt auch so regeln

  • 1
    Antwort von davexD davexD

    ich wurde da mal schaun ob ein bekannter sie dabei auskennt oder du schaust dass du den jungen nochmal sucht und die mutter des jungen suchst und dass mit ihr klärst

  • 1
    Antwort von emjay emjay

    Du solltest dir unbedingt einen Anwalt nehmen. Gibt es Zeugen? Wurde der Unfall von de Polizei aufgenommen? Falls nicht, siehts schlecht aus.

  • 1
    Antwort von Zitronensorbet Zitronensorbet

    Ich würde mich an einen Anwalt wenden.

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Wozu?

    Kommentar von Gebruenn GebruennGebruenn

    Ja, warum? g

    Kommentar von Zitronensorbet ZitronensorbetZitronensorbet

    Ganz einfach. leider weiß ich aus erfahrung, das Versicherungen immer Ärger machen, wenn sie zahlen sollen. Ein Anwalt prüft sofort die Schreiben der Versicherungen, was ein Laie nicht so kann.

  • 0
    Antwort von faewi faewi

    Der Junge haftet, wenn er die Einsicht hatte, Unrecht zu tun. Du mußt also das Kind verklagen. Ob er eine Haftpflichtversicherung hat, braucht Dich erstmal nicht zu interessieren. Auch eine Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht wäre möglich.

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