3

Brauche immer noch Hilfe. Hat hier jemand Ahnung von Jura? Betrug/Unterschlagung

Frage von CharlotteSch CharlotteSch

Hallo zusammen, leider habe ich erst eine Antwort bekommen, brauche aber noch Hilfe. Vielleicht ist ja jemand juristisch gebildet. Vielen Dank im Voraus!

ich habe in vielen Gesetzen erfolglos geblättert, brauche aber nun ganz dringend einen guten Rat. Es geht um Folgendes: ich bin Eigentümer einer Münchner Wohnung in Ottobrunn. In dem Haus gibt es noch sechs andere Wohnungen, die einzig einer Person gehören, die somit die Mehrheit hat. Ich bin Rechnungsprüfer (was ich mir bis heute nicht erklären kann, da ich erst so alles aufdecken konnte) und bei der letzten Durchsicht ist mir etwas Interessantes aufgefallen:

Es wurden letztes Jahr bspw zwei Fenster im Eingangsbereich des Hauses gestrichen für 4000 Euro (unglaublich, da nicht fachmännisch ausgeführt). Die Arbeit selbst wurde letztes Jahr vermeintlich gemacht und auch abgerechnet. TATSÄCHLICH wurden die Fenster im Juli dieses Jahres zum ersten Mal gestrichen. Aber es geht noch weiter: Die Rechnung für die Fenster wurde an eine Firma gezahlt, die -wie ich jetzt herausgefunden habe- dem anderen Eigentümer gehört. Darüber hinaus weiß ich, dass die Arbeit von dem Hausmeister ausgeführt wurde und dies erneut verrechnet wurde. Ich leiste jährlich hohe Einlagen und ich bin wirklich sauer. Die Lister solcher Vorfälle ist lang und ihr würdet ins Staunen kommen. So werden auch viele private Leistungen in der Wohnung des Mehrheitseigentümers durch das Gemeinschaftskonto verrechnet..dem Vorbesitzer meiner Wohnung war das anscheinend alles egal... Was kann ich dagegen tun? Handelt es sich um eine Veruntreuung nach dem StGB? Oder ist es schon Betrug, da die Kosten SCHÖN auf die Nebenkostenrechnungen der anderen Mieter abgewälzt wurden? Darüber hinaus weiß die Hausverwaltung Bescheid und hat KEINE Vergleichsangebote eingeholt, wozu sie verpflichtet gewesen wäre. Kann ich auch gegen diese vorgehen?

Ich wäre für Hilfe wirklich dankbar.

Vielen Dank und Grüße aus München!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    ich sehe 2 Punkte.

    1. die Hausverwaltung hat gegen Treu und Glauben verstoßen. Diese muss die rechnung und Arbeit auf Güte und Höhe kontrollieren. Dieser Verstoß kann zur sofortigen Kündigung und Bestellungsbeendigung des Verwaltervertrags führen.

    2. Betrug der ausführenden Firma. Güte und Zeitpunkt der Arbeiten kann ein Gutachter feststellen.

    Handlungsweise - den Hausverwalter auf die überhöhte Rechnung ansprechen. Jahresabrechnung nicht beschließen, aber damit wirst du nicht durchkommen - wegen Stimmenmehrheit der anderen Wohnungen. Guck mal in die TE, dort steht schon mal, wenn ein Eigentümer mehrere Wohnungen hat hat er nur 1 Stimme.

    Bei Gericht ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren anstreben. Aber eine Beratung bei einem Fachanwalt sollte vorgelagert sein. Hast du eine Rechtschutzversicherung?? Bei der Konstellation wäre das gut investiertes Geld.

    Kommentar von CharlotteSch CharlotteSch

    Hallo! Danke für deine Antwort! Ich habe schon Kontakt mit meiner Versicherung aufgenommen. Die melden sich heute. Aber kann ich die Verwaltung denn abberufen? Ich habe ja nur eine stimme :-(...ich finde es unglaublich wie sich der Mehrheitseigner verhält. Er hat eine bekannte Arztpraxis und sollte um seinen guten Ruf besorgt sein...deswegen verstehe ich gar nicht warum er sowas Blödes macht. Ist doch klar, dass sowas auffällt wenn auch erst durch mich...

  • 2
    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Wenn jemand fingierte Rechnungen erstellt, ist das vorsätzlicher Betrug.

    Und so wie du das beschreibst, stecken da Hausverwaltung und Miteigentümer unter einer Decke. Daher kann ich dir nur dringend empfehlen, zu einen Rechtsanwalt zu marschieren und gemeinsam mit ihm, Strafanzeige zu erstatten und auf Rückzahlung der Gelder zu klagen.

    Es versteht sich von selbst, dass der Anwalt auch Klage vor dem WEG-Gericht wegen sofortiger Abberufung des Verwalters, aus wichtigem Grund, einreichen sollte.

    Kommentar von CharlotteSch CharlotteSch

    Hallo! Danke für die Antwort! Ich habe nur die Befürchtung, dass sich das mit der Beweislage als schwierig gestalten wird...Der Hausmeister und die anderen stecken ja unter einer Decke. Und die Mieter vom Mehrheitseigner, die bezeugen, dass die Sachen alle LETZTES Jahr gemacht wurden, werden bestimmt nicht gegen ihren Vermieter aussagen. Ich habe allerdings rausgefunden, dass zumindest die Hausverwaltung ein Problem hat. die muss nämlich Vergleichsangebote einholen, was sie nicht getan hat. Ich mache das auf jeden Fall und ich bin mir sicher, dass mir niemand ein Angebot für diese kleine Arbeit für den Betrag unterbreiten wird...ich bleibe dran, auch wenn ich mir in meinem Urlaub etwas Schöneres vorstellen könnte :-(...Viele Grüße

    Kommentar von Immofachwirt ImmofachwirtImmofachwirt

    Das die Hausverwaltung Vergleichsangebote einholen soll und es nicht getan hat, ist nicht weiter von Bedeutung. Und wann die Fenster gestrichen wurden, läßt sich durch einen Gutachter feststellen.

    Und wenn es stimmt, dass die Fenster amateurhaft, also nicht fachgerecht gestrichen wurden, dann möchte ich mal die Handwerksfirma sehen, wenn sie für die fingierte Rechnung plötzlich in der Gewährleistungshaftung ist.

    Davon abgesehen ist ein Mieter kein Abhängiger und insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass mehrere Mieter vor Gericht eine Falschaussage machen und damit empfindliche Strafen riskieren, nur um dem Vermieter einen Gefallen zu tun.

    Kommentar von CharlotteSch CharlotteSch

    Also es gibt auch Freunde von mir, die das mit den Fenstern bezeugen können und meine Eltern (mein Vater hat sich die Jacke ruiniert, da natürlich kein Schild hing)... Aber die Hausverwaltung muss doch im Interesse der Eigentümer handeln und wenn sie Fenster für 4000 Euro streichen lasst, dann muss sie doch andere Angebote einholen? Ausserdem hab ich auf der Abrechnung gesehen, dass der Einfahrtsbereich letztes Jahr im April für 1000 Euro (!!!) gereinigt wurde. Hat der Hausmeister gemacht...wurde also wieder doppelt verrechnet...es wurde übrigens dieses Jahr im Juni gemacht. Inwiefern ist diese zeitliche Differenz eigentlich von Bedeutung? Ich werde auf jeden Fall immer verzweifelter....:-(

  • 1
    Antwort von beejay beejay

    Kann ich verstehen, dass Du sauer bist...

    Hast Du den Miteigentümer konfrontiert - erst mal im 4 Augengespräch (Ziel - Rückzahlung in die Rücklagen) und wenn das nichts nutzt bring es auf die Eigentümerversammlung oder... hast Du eine Rechtschutzversicherung? Sprich die Sache, wenn es nicht anders geht mit einem Anwalt durch - oder geh mit den Unterlagen zur Polizei - dann ist es zunächst egal, WAS der Tatbestand ist - das bekommen die dann schon raus...

    Kommentar von CharlotteSch CharlotteSch

    Hallo! Vielen Dank für die Antwort. Dass mit der Konfrontation habe ich mir schon überlegt, aber ich habe zu wenig Rechtswissen und dann wird es nur peinlich hinterher. Ich bin tatsächlich rechtsschutzversichert und frage gleich mal nach, ob das meine Versicherung auch abdeckt. Ich fahre nachher zu der Hausverwaltung und kopiere unter einem Vorwand alles. Nicht, dass die die Unterlagen verschwinden lassen...Ich denke auch, dass ich dann alle Dokumente den Beteiligten bei der Eigentümerversammlung Anfang September vorlegen werde...mal schauen, wie die reagieren. Auf jeden Fall geht es so nicht weiter. Unsere Haustür schließt nichtmal und dann werden auf der anderen Seite so viele Kosten für NICHTS instruiert...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.