Wie sieht es aus wenn ich im Hof eines Mehrfamilienhauses grillen möchte? Darf ich das wenn im Mietvertrag darüber nix drin steht.
Antworten (6)
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2Antwort von
MajonFMajonF
Grillen auf dem Balkon
Der Mieter darf zwar auf dem Balkon grillen, die Nachbarn dürfen aber dadurch nicht beeinträchtigt werden - und das ist nicht ganz einfach zu bewerkstelligen. Der Mieter muss sicherstellen, dass Grill- und Essensgerüche nur in zumutbarem Umfang und Holzkohlenschwaden überhaupt nicht in die Wohnräume des Nachbarn hineinziehen. Praktisch bedeutet dies, dass Holzkohlengrills auf dem Balkon nicht mehr verwendet werden dürfen. Erlaubt sind nur Strom- oder Gasgrills. Wann der Duft, der vom Grillfleisch ausgeht, für den Nachbarn unzumutbar wird, ist eine Frage des Einzelfalles. Um Streitigkeiten zu vermeiden, spricht man vor der Grillparty am besten mit den Nachbarn und holt sich dessen Einverständnis.
Hab ich grad ma gegoogelt. ^^
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KlausNeumannKlausNeumann
Frag doch einfach bei Nachbarn und Vermieter nach.
Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse einer Mietwohnung erlaubt.
http://www.wohnung.com/grillen-auf-der-terrasse-der-mietwohnung/
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MalustraMalustra
Diese Frage könnte in der Hausordnung geregelt sein.
Auch wenn es gestattet sein sollte, wäre ein Aushang im Treppenhaus zur Information der anderen Mitbewohner fair.
Es kommt meist gut an, wenn man die Mitbewohner dazu einlädt, auf eine Grillwurst vorbeizuschauen.
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birger72birger72
Mein Kumpel grillt auch so oft er will, auf dem Hof. Bisher hat sich noch keiner beschwert.
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Rudi2009Rudi2009
Ja, darfst du. Aber nur 5x im Jahr.
Kommentar von
schleudermaxeschleudermaxe Vorsicht. Diese "Volksmeinung" steht weder in der üblichen Hausordnung noch in einem Gesetz. Sie wird auch von den Juristen nicht unterstützt.
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fourns Ja brauchst du, denn wenn die anderen Mieter dagegen sind kann dir das sehr schnell Probleme bereiten. Siehe auch: http://grillfans.de/grillen-rechtliche/95
Ach so: Bitte mit den anderen Mietern absprechen!