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Brauche ich zum Grillen im Hof die Genehmigung der Vermieters?

Frage von digiritter digiritter

Wie sieht es aus wenn ich im Hof eines Mehrfamilienhauses grillen möchte? Darf ich das wenn im Mietvertrag darüber nix drin steht.

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Antworten (6)

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    Antwort von MajonF MajonF

    Grillen auf dem Balkon

    Der Mieter darf zwar auf dem Balkon grillen, die Nachbarn dürfen aber dadurch nicht beeinträchtigt werden - und das ist nicht ganz einfach zu bewerkstelligen. Der Mieter muss sicherstellen, dass Grill- und Essensgerüche nur in zumutbarem Umfang und Holzkohlenschwaden überhaupt nicht in die Wohnräume des Nachbarn hineinziehen. Praktisch bedeutet dies, dass Holzkohlengrills auf dem Balkon nicht mehr verwendet werden dürfen. Erlaubt sind nur Strom- oder Gasgrills. Wann der Duft, der vom Grillfleisch ausgeht, für den Nachbarn unzumutbar wird, ist eine Frage des Einzelfalles. Um Streitigkeiten zu vermeiden, spricht man vor der Grillparty am besten mit den Nachbarn und holt sich dessen Einverständnis.

    Hab ich grad ma gegoogelt. ^^

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Frag doch einfach bei Nachbarn und Vermieter nach.

    Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse einer Mietwohnung erlaubt.

    http://www.wohnung.com/grillen-auf-der-terrasse-der-mietwohnung/

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    Antwort von Malustra Malustra

    Diese Frage könnte in der Hausordnung geregelt sein.

    Auch wenn es gestattet sein sollte, wäre ein Aushang im Treppenhaus zur Information der anderen Mitbewohner fair.

    Es kommt meist gut an, wenn man die Mitbewohner dazu einlädt, auf eine Grillwurst vorbeizuschauen.

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    Antwort von birger72 birger72

    Mein Kumpel grillt auch so oft er will, auf dem Hof. Bisher hat sich noch keiner beschwert.

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Ja, darfst du. Aber nur 5x im Jahr.

    Kommentar von Rudi2009 Rudi2009Rudi2009

    Ach so: Bitte mit den anderen Mietern absprechen!

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Vorsicht. Diese "Volksmeinung" steht weder in der üblichen Hausordnung noch in einem Gesetz. Sie wird auch von den Juristen nicht unterstützt.

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    Antwort von fourns fourns

    Ja brauchst du, denn wenn die anderen Mieter dagegen sind kann dir das sehr schnell Probleme bereiten. Siehe auch: http://grillfans.de/grillen-rechtliche/95

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