Letzte Woche ist mir meine Geldbörse abhanden gekommen, beim Fundbüro wurde sie leider nicht abgegeben, nun habe ich keinen Perso mehr und wollte fragen, ob ich unbedingt einen brauche ( ich bin 16 ) und wenn ja, wieviel es kostet sich einen neuen zu beantragen, wenn ich ihn verloren habe ( weiß ja nicht ob das andere preise sind) ..? danke für eure hilfe ;)
Antworten (8)
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fairytalesfairytales
Theoretisch ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn du keinen Personalausweis hast. Besitzt du aber einen gültigen Reisepass, wird sich die Gemeinde daran nicht stören.
Was die Polizeit usw angeht, reicht ein Reisepass. Da da aber keine Adresse draufsteht, kann es sein, dass du irgendwann mal in eine Situation kommst, in der du einen Perso brauchst.
Strafbar oder so ist es aber nicht, denn du kannst dich ja ausweisen.
Ein neuer Perso kostet im Moment 22,80 Euro für unter 24-Jährige.
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dolgadolga
Bei einem Verlust des Personalausweises musst Du einen neuen Ausweis bei Deinem zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro beantragen. Falls Du Dich noch durch ein anderes Dokument ausweisen kannst (Reisepass, Führerschein) ist es empfehlenswert noch ein paar Wochen zu warten, ob der alte Ausweis wieder auftaucht. Die meisten verlorenen Ausweise tauchen innerhalb von einem Monat wieder auf.
22,80 euro
http://www.persofoto.de/lexikon/personalausweis/personalausweis-verloren/
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Es besteht zwar eine Personalausweispflicht, allerdings wird diese auch durch einen Reisepass erfüllt (. Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen. § 1 Abs. 2 Satz 3 Personalausweisgesetz). Das heißt, du brauchst nicht unbedingt einen Personalausweis, der Reisepass würde zur Erfüllung der AUsweispflicht auch reichen.
Allerdings steht da keine Adresse drin, weshalb es dadurch schwierig ist, den Wohnort festzustellen. das kann manchmal bedeuten, dass du zu dem Pass auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen musst.
Ein neuer Perso kostet dich 22,80 €, dazu kommen noch die Kosten für biometrische Bilder.
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larry2010larry2010
erstmal ist es sinnvoll zu melden, das du ihn verlroen hast, damit niemand anders mit deinem ausweis sich ausweisen kann oder schindluder treibt.
ausserdem ist es so, das man einen gültigen personalausweis ab dem 16. geburtstag vorweisen muss.
der ausweis kostet momentan 22 euro, wenn ich mich richtig erinnere. un den ausweis braucht man öfters als man denkt, bücherei, videothek und andere orte, wo du dich ausweisen musst.
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Josefka63Josefka63
Personalausweisgesetz §1 besagt, dass Du Deiner Ausweispflicht auch mit dem Besitz eines Reisepasses genügst.
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Rob951Rob951 Perso ist aber billiger ;)
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Josefka63Josefka63 Reisepass hat sie aber schon....
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tinfretty Ganz genau weiß das dein Rathaus, Meldebehörde, Passamt, Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro oder wie sowas in deiner Stadt oder Gemeinde heißt. Auch die nächste Polizeistelle kann dir genaue Auskunft geben.
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Rob951Rob951
Es kommt darauf an, wofür du dich ausweisen musst. Manchmal wird der Perso unbedingt benötigt, da dort deine aktuelle Wohnortanschrift drin steht.
Der Perso kostet übrigens für unter 25-jährige 19,80 € und der Reisepass in der günstigsten Variante 37,50 €. Solltest also den Perso beantragen ;)
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LondonerNebelLondonerNebel
Deutsche Staatsangehörige müssen ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis besitzen und mitführen. Für Ausländer gilt dies nicht, da genügt der Reisepass.
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Rob951Rob951 Stimmt nicht! Es existiert zwar eine Ausweispflicht, diese muss aber nciht durch den Perso erfüllt werden. Also muss man einen amtlichen Ausweis mitsich führen, aber eine Mitführpflicht existiert nicht.
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Josefka63Josefka63 Falsch. Und das gleich mehhrfach...
§1 lesen:
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LondonerNebelLondonerNebel Ja und, weiter? In § 2 ist genau definiert, was ein Ausweis im Sinne des Gesetzes ist (nämlich nur der Perso oder der vorläufige Perso) und in § 5 steht sogar, wie das Ding auszusehen hat. Und die Mitführpflicht steht auch im Gesetz, lieber Rob951. Man muss schon alles lesen und auch verstehen...
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Josefka63Josefka63 **Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes (=Reisepass) besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen. §1 (2) PAuswG **
Was nach § 1 kommt und sich auf den Personalausweis bezieht, interessiert also nicht mehr, wenn der Ausweispflicht bereits durch den Besitz eines Reisepasses genügt wird. SO liest man das. Du bist leider auf dem Holzweg....
Und die Mitführplicht ist sowieso ein Hirngespinst. Wo um aller Welt soll die denn stehen?
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LondonerNebelLondonerNebel Ich bestreite doch nicht, dass der Ausweispflicht im Sinne von Identitätsnachweis auch mit dem Reisepass nachgekommen werden kann! Aber an der gesetzlichen Maßgabe, dass jeder deutsche Staatsangehörige über 16 einen Perso besitzen und ihn auf Verlangen berechtigten Behörden bzw. Personen vorlegen, ergo in diesem Falle auch mitführen muss, kommt man nicht vorbei! Sind wir uns jetzt einig?
Es ist KEINE Ordnungswidrigkeit, solange sie einen Reisepass besitzt. Damit genügt sie nämlich bereits der Ausweispflicht - §1 (2) PAuswG
Jo, aber eben nur dann. Das heißt aber nicht, dass es generell nie eine ist und daher hab ich das geschrieben.