Ich soll für das überfahren einer Ampel 100 Euro bezahlen, weil ich keine EC-Karte bei mir hatte! Das ist doch Wucher, ich habe dies angefochten. Muss ich mir auch bei einer solchen Banalität einen Anwalt nehmen?
Antworten (11)
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13Antwort von
waterlilieswaterlilies
Wenn du eine rote Ampel überfahren hast dann ist das Bußgeld gerechtfertigt. Die Höhe des Bußgeldes ist nicht verhandelbar, sondern im Bußgelkatalog festgelegt, ebenfalls ist die Höhe der Gebühren für den Bußgeldbescheid geregelt. Für jede weitere Instanz die du bemühst, werden wieder Gebühren fällig. So hat der Gesetzgeber es vorgesehen und kein Rechtsanwalt wird dir das ersparen können.
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10Antwort von
andreas48andreas48
Also erstmal die 100 Euro sind fällig weil Du die Ampel überfahren hast und nicht weil Du keine EC-Karte mithattest. Mein guter Rat, bezahle diese und es komt in jedem Falle billiger als ein Anwalt. Übrigens, der Bussgeldkatalog ist im Internet abrufbar, das hat nichts mit Wucher zu tun, sondern ist Gesetz.
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Indy72Indy72 Korrrekt!
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9Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Anwaltszwang gibt es nur vor dem Landgericht aufwärts; vor dem Amtsgericht nur in bestimmten Sachen - hier nicht.
Allerdings wirst Du aus praktischen Gründen ohne Anwalt wenig Chancen haben. Akteneinsicht hat z.B. nur ein Anwalt.
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ReussiReussi und ich hab mal gehört, dass die Möglichkeit der Berufung eines Urteils damit vergeben ist
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Indy72Indy72 Die möglichkeit der Berfufung fällt nicht weg! cDu bräuchtest sinnvoller Weise dann allerdings schon einen Anwalt
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WolfRichterWolfRichter Rechtsmittel kannst Du auch dann einlegen, wenn Du in erster Instanz keinen Anwalt hattest; ab dann allerdings brauchst Du bereits aus formalen Gründen einen Anwalt.
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ReussiReussi und wieder was gelernt ;)
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8Antwort von
gri1sugri1su
Musst Du natürlich nicht, Du kannst Dich auch durchaus selbst verteidigen.
Aber wenn Du auf einen Anwalt verzichtest, kannst Du ganz getrost davon ausgehen, dass die gerichtliche Entscheidung gegen Dich laufen wird. Als Laie hast Du gar keine Chance, die Fallstricke und juristischen Tricks zu erkennen.
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Indy72Indy72 Für den gegebenen Fall kann ich Dir zustimmen!
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5Antwort von
ShiraShira
In dem Fall wäre es besser, eine Rechtsschutz versicherung zu haben. Ein Anwalt lohnt sich bei einem "so geringen" Betrag nicht. Da hilft nur ärgern.
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4Antwort von
dock69dock69
Schon Deine Frage zeigt, dass Du nicht begriffen hast, worum es überhaupt geht. Es gibt kein Gesetz, welches das Mitführen einer EC-Karte vorschreibt. Wenn Du hier schon Verständnisprobleme hast, dann würde ich wohl zu einem Anwalt raten. Aber eigentlich würde ich Dir ans Herz legen, die Strafe für das Überfahren der Ampel zu zahlen. Was willst Dir eigentlich vor Gericht erreichen? Das der Bußgeldkatalog für Dich geändert wird?
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2Antwort von
NiklausNiklaus
Also du solltest die 100 € ganz schnell zahlen. Am Besten wäre es auch, du würdest dir deine Fahrschulunterlagen noch mal genau durchlesen.
Was denkst du überhaupt. Das durchfahren einer roten Ampel ist keine Banalität sondern sträflicher und grober fahrlässiger Leichtsinn. Stell dir vor da geht jemand über die Straße und fährst bei rot drüber.
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1Antwort von
Whatsername Für erst und zweit Instanzliche Dinge braucht man keinen Anwalt es sei denn vor dem Oberlandesgericht da ist Anwaltspflicht. Das Bußgeld für das überfahren einer roten Ampel ist durchaus gerechtfertigt du solltest die 100 € (ist schon ne menge)einfach zahlen dann hast du deine Ruhe !!!
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1Antwort von
Indy72Indy72
Wenn ein Anwalt die Sache vor Gericht zu Deinem Gunsten entscheiden ließe, so entstünden für Dich keine Kosten, bzw. Du würdest deine notwendigen Auslagen (z.B. Anwaltskosten) erstattet bekommen.
Allerdings sind 100 Euro (Bußgeld + Bearbeitungsgebühr) gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Du daher die "Rotüberschreitung" nicht bestreitest, dann hat das Klagen auch wenig Sinn. Doch in einigen sehr wenigen Fällen kann ein Gericht auch bei diesem Vergehen ein auge Zudrücken, wenn man durch plötzliches Bremsen den nachfolgenden Verkehr gefährden würde. Da liegt die Toleranzgrenze bei bis zu 0,66 Sekunde.
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Whatsername Auch wenn du vor Gericht gewinnst musst du trotzdem die Anwaltskosten deines Anwaltes bezahlen ist doch logisch er arbeitet doch nicht umsonst
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Indy72Indy72 Nein, Du zahlst einen Vorschuss, den Du im Erfolgsfalle auch erstattet kriegst!
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waterlilieswaterlilies Wenn du freigesprochen wirst trägt die Staatskasse auch deine Anwaltskosten. Indy72 hat da vollkommen recht.
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0Antwort von
BieneMaja77 offiziell brauchst du erst einen Anwalt am Landgericht.Bei alles andere darunter kannst du dich selbst vertreten.benutze deinen Verstand!Es ist alles Logik.Argumentiere selbst und zieh die richtige Schlussfolgerung.dann brauchst du keinen Anwalt.
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