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Brauche ich um vor Gericht Recht zu bekommen immer einen Anwalt?

gefragt von Fonselli am 27.08.2007 um 9:50 Uhr

Ich soll für das überfahren einer Ampel 100 Euro bezahlen, weil ich keine EC-Karte bei mir hatte! Das ist doch Wucher, ich habe dies angefochten. Muss ich mir auch bei einer solchen Banalität einen Anwalt nehmen?


Reply


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 27. August 2007 09:59
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Wenn du eine rote Ampel überfahren hast dann ist das Bußgeld gerechtfertigt. Die Höhe des Bußgeldes ist nicht verhandelbar, sondern im Bußgelkatalog festgelegt, ebenfalls ist die Höhe der Gebühren für den Bußgeldbescheid geregelt. Für jede weitere Instanz die du bemühst, werden wieder Gebühren fällig. So hat der Gesetzgeber es vorgesehen und kein Rechtsanwalt wird dir das ersparen können.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. August 2007 09:53
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Also erstmal die 100 Euro sind fällig weil Du die Ampel überfahren hast und nicht weil Du keine EC-Karte mithattest. Mein guter Rat, bezahle diese und es komt in jedem Falle billiger als ein Anwalt. Übrigens, der Bussgeldkatalog ist im Internet abrufbar, das hat nichts mit Wucher zu tun, sondern ist Gesetz.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 27. August 2007 10:07

Korrrekt!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. August 2007 09:56
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Anwaltszwang gibt es nur vor dem Landgericht aufwärts; vor dem Amtsgericht nur in bestimmten Sachen - hier nicht.

Allerdings wirst Du aus praktischen Gründen ohne Anwalt wenig Chancen haben. Akteneinsicht hat z.B. nur ein Anwalt.

Kommentar von A1163d6a199b1aa6fa35bff0fdfd62f8smallReussi am 27. August 2007 09:58

und ich hab mal gehört, dass die Möglichkeit der Berufung eines Urteils damit vergeben ist

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 27. August 2007 10:00

Die möglichkeit der Berfufung fällt nicht weg! cDu bräuchtest sinnvoller Weise dann allerdings schon einen Anwalt

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 27. August 2007 10:04

Rechtsmittel kannst Du auch dann einlegen, wenn Du in erster Instanz keinen Anwalt hattest; ab dann allerdings brauchst Du bereits aus formalen Gründen einen Anwalt.

Kommentar von A1163d6a199b1aa6fa35bff0fdfd62f8smallReussi am 27. August 2007 10:13

und wieder was gelernt ;)


gri1su
beantwortet von gri1su am 27. August 2007 09:56
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Musst Du natürlich nicht, Du kannst Dich auch durchaus selbst verteidigen.

Aber wenn Du auf einen Anwalt verzichtest, kannst Du ganz getrost davon ausgehen, dass die gerichtliche Entscheidung gegen Dich laufen wird. Als Laie hast Du gar keine Chance, die Fallstricke und juristischen Tricks zu erkennen.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 27. August 2007 10:06

Für den gegebenen Fall kann ich Dir zustimmen!


Shira
beantwortet von Shira am 27. August 2007 09:53
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In dem Fall wäre es besser, eine Rechtsschutz versicherung zu haben. Ein Anwalt lohnt sich bei einem "so geringen" Betrag nicht. Da hilft nur ärgern.





Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 27. August 2007 10:38
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Schon Deine Frage zeigt, dass Du nicht begriffen hast, worum es überhaupt geht. Es gibt kein Gesetz, welches das Mitführen einer EC-Karte vorschreibt. Wenn Du hier schon Verständnisprobleme hast, dann würde ich wohl zu einem Anwalt raten. Aber eigentlich würde ich Dir ans Herz legen, die Strafe für das Überfahren der Ampel zu zahlen. Was willst Dir eigentlich vor Gericht erreichen? Das der Bußgeldkatalog für Dich geändert wird?


anonym
beantwortet von heiuwe am 27. August 2007 09:52
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Wenn du den Prozess gewinnen möchtest- schon!


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 27. August 2007 14:04
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Also du solltest die 100 € ganz schnell zahlen. Am Besten wäre es auch, du würdest dir deine Fahrschulunterlagen noch mal genau durchlesen.

Was denkst du überhaupt. Das durchfahren einer roten Ampel ist keine Banalität sondern sträflicher und grober fahrlässiger Leichtsinn. Stell dir vor da geht jemand über die Straße und fährst bei rot drüber.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. August 2007 10:06
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Wenn ein Anwalt die Sache vor Gericht zu Deinem Gunsten entscheiden ließe, so entstünden für Dich keine Kosten, bzw. Du würdest deine notwendigen Auslagen (z.B. Anwaltskosten) erstattet bekommen.

Allerdings sind 100 Euro (Bußgeld + Bearbeitungsgebühr) gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Du daher die "Rotüberschreitung" nicht bestreitest, dann hat das Klagen auch wenig Sinn. Doch in einigen sehr wenigen Fällen kann ein Gericht auch bei diesem Vergehen ein auge Zudrücken, wenn man durch plötzliches Bremsen den nachfolgenden Verkehr gefährden würde. Da liegt die Toleranzgrenze bei bis zu 0,66 Sekunde.

Kommentar von 9738521a799c1ec083ffe0138c83ea0fsmallWhatsername am 27. August 2007 14:36

Auch wenn du vor Gericht gewinnst musst du trotzdem die Anwaltskosten deines Anwaltes bezahlen ist doch logisch er arbeitet doch nicht umsonst

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 27. August 2007 14:51

Nein, Du zahlst einen Vorschuss, den Du im Erfolgsfalle auch erstattet kriegst!

Kommentar von B1e7156b56f68f91ca896274da6882d9smallwaterlilies am 27. August 2007 21:17

Wenn du freigesprochen wirst trägt die Staatskasse auch deine Anwaltskosten. Indy72 hat da vollkommen recht.


Whatsername
beantwortet von Whatsername am 27. August 2007 14:34
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Für erst und zweit Instanzliche Dinge braucht man keinen Anwalt es sei denn vor dem Oberlandesgericht da ist Anwaltspflicht. Das Bußgeld für das überfahren einer roten Ampel ist durchaus gerechtfertigt du solltest die 100 € (ist schon ne menge)einfach zahlen dann hast du deine Ruhe !!!


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