Ich bin nebenbei freiberuflicher Kleinunternehmer ohne einen Gewerbeschein. Haupt-Job in Festanstellung.
Antworten (3)
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JoWaKuJoWaKu
Wenn Du das selbstständig machst und den Auftraggebern Rechnungen schreibst: ja.
Wenn sie Dich anstellen: nein.
Infos zu Gewerbe: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
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nervensystemnervensystem
natürlich, allein schon wegen der gewerbesteuer!!!!! STEUERZAHLER BRAUCHT DAS LAND
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laristlarist
bei manchen schon. den auftraggeber fragen!
Kommentar von
IrisFaghiraIrisFaghira das weiß der auftraggeber????
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Diese Frage
ich zahl schon genug steuern!!!!!! ;-)
frau merkel wird dir das nicht glauben......
frau merkel soll erst mal selber steuern zahlen!