Und wenn ja, wer stellt diese Berechtigungen aus, und wie erhalte ich sie?
Brauche ich für eine Landung auf einem Verkehrslandeplatz mit dem Kleinflugzeug eine Berechtigung?
Antworten (7)
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BarnstormerBarnstormer
Die Mindestvorraussetzung sind folgende: - verwendetes Fluggerät darf nicht unter einer vorgeschriebenen Mindestlandemasse sein (z.B. Wien Schwechat - hat keine - jeder darf rein; Frankfurt/Main Airport hat eine - d.h. der Flieger muss mindestens 6 Tonnen oder so wiegen) - Ein normaler PPL reicht nicht aus - du brauchst CVFR (Controlled VFR) - AZF oder zumindest BZF 1 (englisch) - evtl. Night VFR (je nach Landezeit) - Gültigen und zugelassenen Transponder (evtl. sogar Mode S) - Un die Information, was an jeweils angeflogenen Flughafen für Sonderregeln gelten
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Fluglehrerteam Natürlich erst mal eine gültige Pilotenlizenz und eine Funksprechzeugnis BZF oder AZF. Als Flugschüler in der Platzrunde allerding nicht, da die Aufsicht der Fluglehrer hat auch bei Soloflügen. Schau mal auf unsere Internetseite da kannst Du das Funksprechzeugnis BZF bis AZF Live und in Echzeit mit Controllern über das Internet machen. www.fluglehrerteam.de
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mongole Oh Mann, was für ein Schwachsinn hier geschrieben wird.
Die Pilotenlizenz für das entsprechende Flugzeug muß vorhanden sein. Vorher den Platz in der AIP aufschlagen und nachlesen, ob es besondere Bedingungen gibt. Meistens nicht. Ein Verkehrslandeplatz ist nicht nur München, auch kleinere Plätze wie Braunschweig zählen dazu.
Eine Kontrollzone ist Luftraum D(CTR), da braucht man weder CVFR noch BZF 1, da der Sprechfunk (in Deutschland) selbsverständlich auch auf deutsch durchgeführt werden kann.
Man sollte natürlich so fit sein, daß man eine VFR-Anflugstrecke abfliegen kann entsprechende Anweisungen des Turms versteht und korrekt umsetzt.
Auf überhöhte und versteckte Gebühren achten: Für leichte Flugzeuge sind die Landegebühren nicht sehr hoch, jedoch kommen manchmal Anfluggebühren der DFS, Abfertigungsentgelte und Gebühren für Follow-Me-Fahrzeug oder Bustransfer zum GAT hinzu.
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Maximus40Maximus40
Die musst du 4 Wochen vorher bei der Deutschen Flugsicherung beantragen. Ist ein 14seitiges Formular.
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BarnstormerBarnstormer Sei nicht so gemein! Stimmt ja gar nicht!
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BodenseherBodenseher
Nein jeder darf landen wo er will, die Tower stehen nur zur Zierde da
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BarnstormerBarnstormer Genau! Sage ich denen auch immer! Und für sowas zahlen wir auch noch Landegebühr!
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RolfeRolfe Der war gut.
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Soweit richtig, einzige Ausnahme wäre eine Notlandung in Absprache und mit Führung durch den betreffenden Fluglotsen.