Hallo,
habe gestern Abend ein Aritkel in eBay eingesetzt. Es ist ein "Liebeszeugnis", hab es selbst entworfen in Photoshop und möchte es nun verkaufen. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=150409515195&ssPageNam...:MESELX:IT
Habe bei Stückzahl extra nur 9 angegeben, weil eBay vorschreibt, dass man ein Gewerbe angemeldet sein muss, um mehr als 9 Artikel zu verkaufen.
Doch direkt heute morgen bekomme ich eine Nachricht von der "Konkurenz"
Zitat: Frage:Hallo,wo ist ihre gewerbliche anbietenkennung? Wenn sie nicht sofort ihr angebot beenden -werden wir uns mit ebay & dem finanzamt in verbindung setzen.was denken sie sich,weshalb gewerbliche verkäufer steuern zahlen???bestimmt nicht aus langeweile.wollen sie wirklich eine abmahnung von uns erhalten? Mit steuernummer vom finanzamt können sie soviel verkaufen-wie sie lustig sind. ABER NICHT OHNE!!!!!!!!
Kann er das wirklich machen? Also ist das wirklich rechtswidrig was ich da mache?
Liebe Grüße
Falsch, es ist eine künstlerische Tätigkeit, deshalb nicht Gewerbepflichtig. Somit langt die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim FA!
Ob das als künstlerische Tätigkeit gewertet wird sei mal dahingestellt. Aber so oder so man muss sich erst drum kümmern!
Steht aber in seiner Beschreibung nicht drin dass er als Privatperson handelt, seine Seite erweckt den eindruck dass er dies gewerblich tut und deswegen hat er das Interesse seiner Konkurenten an Ihn geweckt.
Hab mir mal seine Bewertungen angeschaut, 450 in einem Monat, das ist sehr viel für eine Privatperson!!! Melde ein Kleingewerbe an, bevor du in Teufelsküche kommst!!!!!!!!!
So ist es CoolAngel...
print("eiorieoe");
ggg
Visual Basic internet "browser" programmieren???