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brauche ich für das Spendensammeln eine genehmigung und habt ihr Tipps zum Sammeln selbst?

Frage von Bine11111 Bine11111

Hey, Ich komme gerade frisch aus Tansania, Ostafrika und habe dort mit behinderten Kindern zusammengearbeitet. Ich erspare euch die Details, aber die Chancen für meine Kleinen sehen da unten nicht gerade rosig aus. Ich würde nun gerne von D. aus Spenden sammeln um der Organisation einen ausgebildeten Lehrer (ca 100€ im Monat) zu ermöglichen und evt. auch bei einigen Projekten zu unterstützen. Darf ich das einfach so als Privatperson? Oder muss ich erst einen Förderverein oder sowas gründen? An wen muss ich mich wenden? Und habt ihr Ideen und Tipps wie und wo man gut Geld zusammen bekommt?

lg Bine

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Antworten (2)

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    Antwort von traumtochter traumtochter

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzigkeit hier ist es ausführlich beschrieben. Erkundige Dich, ob nicht schon ein anderer Verein vor Ort ist, und Du Dich ihm anschließen kannst. Das ist glaube ich effektiver, als einen neuen zu gründen. Viel Glück und Erfolg bei Deinem Vorhaben.

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    Antwort von helfeninafrika helfeninafrika

    hier mal der gesetzestext demnach kannst du sammeln, beachte aber, dass die spenden zu versteuern sind wenn du privat sammelst, da sie solange du kein eingetragener verein bist, als privateinkommen gelten

    steuerbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen ANLAGEN 1 GZ IV C 4 - S 2223/07/0018 DOK 2007/0582656 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 haben sich u.a. Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 50 Abs. 1 EStDV in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 2. Juni 2000 (BStBl I 2000 S. 592). Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten Muster für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 zu verwenden. Aufgrund der rückwirkenden Änderung des Spendenrechts ist es nicht zu beanstanden, wenn bis zum 30. Juni 2008 die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom 18. November 1999 - BStBl I 1999 S. 979 - und BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2000 - BStBl I 2000 S. 1557 -) verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster erforderlichen rein redaktionellen Anpassungen, aufgrund der Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2007, können vom Spendenempfänger selbständig vorgenommen werden. Dieses Schreiben ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 gültig und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die BMF-Schreiben vom 18. November 1999 (BStBl I 1999 S. 979) und vom 7. Dezember 2000 (BStBl I 2000 S. 1557).

    ich unterstütze www.afrika-hilfe-franken.de

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