hier mal der gesetzestext
demnach kannst du sammeln, beachte aber, dass die spenden zu versteuern sind wenn du privat sammelst, da sie solange du kein eingetragener verein bist, als privateinkommen gelten
steuerbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG);
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom
10. Oktober 2007;
Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen
ANLAGEN 1
GZ IV C 4 - S 2223/07/0018
DOK 2007/0582656
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom
10. Oktober 2007 haben sich u.a. Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend
zum 1. Januar 2007 gelten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen
Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 50 Abs. 1 EStDV in Verbindung mit
dem BMF-Schreiben vom 2. Juni 2000 (BStBl I 2000 S. 592).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten
Muster für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 zu verwenden. Aufgrund der rückwirkenden
Änderung des Spendenrechts ist es nicht zu beanstanden, wenn bis zum
30. Juni 2008 die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom
18. November 1999 - BStBl I 1999 S. 979 - und BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2000 -
BStBl I 2000 S. 1557 -) verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster
erforderlichen rein redaktionellen Anpassungen, aufgrund der Gesetzesänderungen zum
1. Januar 2007, können vom Spendenempfänger selbständig vorgenommen werden.
Dieses Schreiben ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 gültig und ersetzt ab diesem Zeitpunkt
die BMF-Schreiben vom 18. November 1999 (BStBl I 1999 S. 979) und vom
7. Dezember 2000 (BStBl I 2000 S. 1557).
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