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Brauche ich einen "Schein" um mich auf einen Markt zu stellen um Gutscheine zu verteilen?

gefragt von waaftaschn am 19.12.2008 um 9:05 Uhr

Ich wollte keinen Marktsstand, sondern nur herumlaufend Gutscheine über Produkte zu verteilen. Keine Kostproben und keine Verkäufe! Ist das einfach so erlaubt?

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Verkauf x 1.106 Verkaufen x 935 markt x 516 Verwarnung x 20 Ordungsamt x 3

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stef1601
beantwortet von stef1601 am 19. Dezember 2008 09:11
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Hilfreichste Antwort

Auf keinen Fall darfst du sie einfach so verteilen ohne Genehmigung. Ruf beim Ordnungsamt an und frage dort nach wie die das Handhaben.

Die Aussagen hier das du das darfst sind FALSCH" Ich selber mache sowas auch und weiß das es nicht erlaubt ist, das kann eine Hohe Strafe werden wenn sie dich erwischen, also Frag nach, Fragen kostet nix

Kommentar von waaftaschn am 19. Dezember 2008 09:19

thanx


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akademikus
beantwortet von akademikus am 19. Dezember 2008 09:06
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frag beim ortsansässigen ordnungsamt nach. manche gemeinden dulden das so, manche nicht!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 19. Dezember 2008 09:12

Genau!


Mismid
beantwortet von Mismid am 19. Dezember 2008 09:10
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du brauchst keinen Schein, aber die Aktion muß angemeldet sein. Das aktive Ansprechen auf Märkten und in Fußgängerzonen ist grundsätzlich verboten

Kommentar von waaftaschn am 19. Dezember 2008 09:20

thanx


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 19. Dezember 2008 11:01
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Wenn Du damit Geld (Gewinn!) verdinst, ist es ein Gewerb und muss angemeldet werden.

Wenn nicht, kann man es nicht als Gewerbe anmelden.


fishhus
beantwortet von fishhus am 19. Dezember 2008 10:37
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Es gibt 2 Österr. Sprichwörter= 1. Wer lange fragt-geht lange irr und 2. Wo kein Kläger- da kein Richter. Wenn Du nicht aufdringlich deine Folder verteilst- wird keiner etwas dagegen haben.

Kommentar von waaftaschn am 19. Dezember 2008 14:07

Na die kenn ich natürlich, die Sprichwörter...


baer1
beantwortet von baer1 am 19. Dezember 2008 09:07
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Ja,ist erlaubt.


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 19. Dezember 2008 09:06
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denke flyer kann man so verteilen- weiss es aber nicht 100%

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 19. Dezember 2008 09:12

Darf man nicht! ohne Genehmigung


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. Dezember 2008 09:06
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Ja! Den Gutschein!

Kommentar von waaftaschn am 19. Dezember 2008 09:07

Na, hoffentlich vergess ich die nicht ;-)


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