Ich wollte keinen Marktsstand, sondern nur herumlaufend Gutscheine über Produkte zu verteilen. Keine Kostproben und keine Verkäufe! Ist das einfach so erlaubt?

Auf keinen Fall darfst du sie einfach so verteilen ohne Genehmigung. Ruf beim Ordnungsamt an und frage dort nach wie die das Handhaben.
Die Aussagen hier das du das darfst sind FALSCH" Ich selber mache sowas auch und weiß das es nicht erlaubt ist, das kann eine Hohe Strafe werden wenn sie dich erwischen, also Frag nach, Fragen kostet nix

frag beim ortsansässigen ordnungsamt nach. manche gemeinden dulden das so, manche nicht!
stef1601 am 19. Dezember 2008 09:12 Genau!
du brauchst keinen Schein, aber die Aktion muß angemeldet sein. Das aktive Ansprechen auf Märkten und in Fußgängerzonen ist grundsätzlich verboten
thanx

Wenn Du damit Geld (Gewinn!) verdinst, ist es ein Gewerb und muss angemeldet werden.
Wenn nicht, kann man es nicht als Gewerbe anmelden.
Es gibt 2 Österr. Sprichwörter= 1. Wer lange fragt-geht lange irr und 2. Wo kein Kläger- da kein Richter. Wenn Du nicht aufdringlich deine Folder verteilst- wird keiner etwas dagegen haben.
Na die kenn ich natürlich, die Sprichwörter...

denke flyer kann man so verteilen- weiss es aber nicht 100%
stef1601 am 19. Dezember 2008 09:12 Darf man nicht! ohne Genehmigung

Ja! Den Gutschein!
Na, hoffentlich vergess ich die nicht ;-)
thanx