Darf ich auf einem Privatgelände mit Einverständnis des Eigentümers aber ohne Angelschein angeln??

Nein das darfst Du nicht. Bei einem Angelschein geht es auch um die Verpflichtung, dem Tierschutz gerecht zu werden.

Einen Angelschein brauchst du aufjeden Fall,so ist es bei uns in Brandenburg
Quandt am 28. April 2008 16:46 Gleich bekomme ich einen Anfall, Herrgottsakramentnochamal! Fischereischein!
der eine sagt Angeln, der andere Fischen, aber im Grunde geht es doch darum, die Fischies waidgerecht aus dem Wasser zu holen... Petri Heil!

Auf einem abgesperrten Privagelände brauchst Du keinen Schein. Ist der Tümpel jedoch öffentlich zugänglich, kann es schlimmstenfalls Probleme mit dem Ordnungsamt geben.
Quandt am 28. April 2008 16:55 Genau mit dem Fischerei(aufsichts)amt, aber nur wenn der jenige keinen gütigen Fischereischein hat. ;-)
Wenn der See auch zum Eigentum gehört darfst du dort ohne Angelschein angeln!
Sollte der See jedoch ein öffentliches Gewässer sein (vermute ich mal stark, ich kenne niemanden dem nen See gehört)so brauchst du einen Angelschein da du sonst "Wilderei" betreibst.
EDIT: Es sei noch hinzugefügt das du dort mit einem Netz oder Kescher angeln darfst, zur Benutzung einer Angelroute bedarf es in jedem Falle eines Angelscheins
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Tatsächlich ist dieser See Privatbesitz.

Mit Erlaubnis des Eigentümers brauchst Du definitiv keinen Angelschein.
Quandt am 28. April 2008 16:40 DH

Schlicht und ergreifend: JA! Aber Du brauchst einen Fischereischein, denn der bescheinigt, dass Du waidgerecht mit Deiner Beute umgehen kannst und Schonfristen oder -größen berücksichtigen wirst. Woher diesen? Bei einem Angelverein Deiner Wahl oder beim zuständigen Fischereiamt (Kreisamt). Petri Heil!

Ich kann es dir nur von Österreich sagen, und da darfst du es NICHT. Es gibt eigene Zuchtteiche, wo jeder auch ohne Lizenz Fischen darf, Überal anders brauchst du einen Angelschein. In Österreich sind die Strafen sogar sehr hoch, und soviel ich weis, ist es in Deutschland noch strenger.
Wer angeln will, braucht eine öffentlich-rechtliche (Fischereischein) und eine privatrechtliche (Angelerlaubnis des Eigentümers oder Pächters des Gewässers) Genehmigung. Also braucht man auch im o.g. Fall einen Fischereischein - den braucht übrigens auch der Eigentümer selbst, wenn er im eigenen Tümpel angeln will. Damit erbringt er den Nachweis, dass er die entsprechende Prüfung abgelegt und somit Kenntnisse des waidgerechten Angelns hat.
Quandt am 30. April 2008 10:59 DH
Eventuell steht hier noch etwas dazu: http://www.angelschein.org
Das sehe ich anders, obwohl beim Anglerschein gewisse Fachkenntnisse abgefragt werden.
Qetan hat wohl recht...!!!
Nur bei öffentlichen gewässern. Wenn ich jedoch meine Goldfische im Gartenteich mit der Angel belästige, dann geht das niemand was an!
reden wir hier von goldfischen?? abba da gibts bestimmt a a gesetz!!!
Welches Gesetz? Vor Gericht unterscheidet man lediglich zwischen öffentlichen Gewässern und jenen, die nicht öffentlich zugängig sind. Für die Durchsetzung seiner Eigentümerrechte ist der Besitzer in öffentlichen Gewässern selber zuständig, obwoh sie womöglich vom Ordnungsamt, Umweltbehörde oder Polizei überwacht werden. Ist das Gewässer gar abgesperrt, kommt da doch kaum einer von den Amtsträger hin! Allerdings die Bestimmungen des Tier- und Umweltschutzes sind auch dann zu beachten.
Indy, Du hat ja recht, aber nix Angelschein! Erbraucht einen Fischereischein! Der Angelschein ist der Nutzungsberechtigungsnachweis, ähnlich einen Fahrschein für die Öffentlichen. Wenn Dich eine Privatperson im Auto mitnimmt brauchst keinen Fahrschein, doch solltest Du einen Führerschein haben, um das Auto fahren zu dürfen!
Darf er wohl. Als Pächter oder Eigentümer bin ich nicht dazu verpflichtet Angelscheine auszugeben, kann das Angeln nach gutdünken jedem gestatten. Als Angler bin ich aber verpflichtet einen Fischereischein zu haben.
Ergo darf ich auch auf einem privaten Gelände mit Erlaubnis des Besitzers jagen ohne Jagdschein???
Sorry, der Jagdschein entspricht dem Fischereischein!
...und wenn ich mit dem Schrotgewehr auf Fische gehe brauche ich den
kombinerten Jagd/Fischereischein nach § 456 B...
Aber nur wenn Du nordamerikanische Katzenfische erlegen möchtest! ;-)