gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Brauche ich eine Genehmigung wenn ich meine Dachterasse in einen Dachgarten umwandeln möchte?

gefragt von Kiiwwii am 18.03.2008 um 13:15 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Garten (6951)
Pflanzen (4461)
Genehmigung (92)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Maienblume
beantwortet von Maienblume am 18. März 2008 13:30
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du ein wenig mehr geschrieben hättest, wie Du Dir das vorstellst, könnte man präziser antworten.

  • Willst Du Pflanzgefäße aufstellen? - Dann wahrscheinlich nicht.

  • Willst Du Erde ausbringen? - Dann mit Sicherheit, und da kommt die zulässige Belastung des Bodens ins Spiel, die Statik des Hauses.


Tannte12
beantwortet von Tannte12 am 18. März 2008 13:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

würde auf jedenfall einen statiker fragen,ob es die terasse aushällt


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 18. März 2008 13:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du in einer WEG wohnst, dann brauchst du die Genehmigung aller Eigentümer. In diesem Fall musst du mit der Hausverwaltung reden und deine Teilungserklärung lesen wie bauliche Veränderungen stimmrechtlich bei euch geregelt sind. Das ist auch eine haftungsrechliche Frage.


wauwie
beantwortet von wauwie am 18. März 2008 13:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

erst mal: bist Du Eigentümer oder Mieter?, dann brauchst Du auf jeden Fall eine statikbedingte Belastungsberechnung (Erde ist sehr schwer) und eine Prüfung, ob der Boden dafür geeignet ist wegen der Feuchtigkeit (ist anders als bei Regen). Wenn Du Mieter bist, muß das der Vermieter auf jeden Fall erst genehmigen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.