Hi, habe vor ca. einem halben Jahr bei Saturn eine Tastatur gekauft, nach 2-3 Monaten hat sie angefangen rumzuspinnen und inzwischen gehen einige Tasten nicht mehr :-( Hab jetzt die Rechnung gesucht und gefunden und möchte sie umtauschen/reparieren lassen, Originalverpackung hab ich allerdings nicht mehr.
Ist die Verpackung notwendig für einen Umtausch? Habt ihr eine Ahnung? Danke, lg

Nein, nicht notwendig. Und wenn der Verkäufer noch so darauf beharrt. Die Verpackung musst Du NUR mitliefern, wenn das Geschäft kulanterweise die Ware zurücknimmt.
nein - kann aber sein, dass man versucht dir das einzureden
"Bonn – Eine fehlerhafte Ware darf auch ohne Originalverpackung zurückgebracht werden. Ein pauschaler Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach der Kunde beschädigte, fehlerhafte oder defekte Ware originalverpackt vorlegen muss, ist unwirksam. Eine solche Klausel verstößt gegen das Gewährleistungsrecht des Kunden. Darauf macht der Bonner Informationsdienst "Handbuch für Selbstständige und Unternehmer" aufmerksam."
http://www.vnr.de/pressemeldung/fehlerhafte-ware-eine-reklamation-ist-auch-ohne-verpackung-moeglich.html
nein die braucht man nach deutschem Recht nicht, du musst dich also nicht auf Diskussionen einlassen. Manche Firmen bestehen fälschlicherweise auf die Originalverpackung.Wichtig ist der Kassenbon / Garantiebeleg.
egal geh einfach hin und sag den kassenzettel hast noch als nachweis verpackung nicht mehr ist eh nicht pflicht sie müssen es dir umtauschen ;) 100% sicher

Wenn du die Rechnung hast, genügt es doch. Die können die Tastatur sowieso nur noch wegschmeissen.

wichtig ist nur die Rechnung wegen der Gewährleistung

Wichtiger ist die Rechnung und die Garantiebescheinigung.

Nein, brauchst du auf keinen Fall, der Kassenzettel reicht vollkommen.

Eine Originalverpackung ist nicht notwendig: http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitun... - Dort findest Du alles zu Deinen Rechten !
Das Verständnis-Problem ist bei allen Antworten nicht richtig herausgeschält worden: Du willst ja - im juristischen Sinne - deine Tastatur nicht Umtauschen, sondern Du willst deine Rechte aus Gewährleistung und/oder Garantie in Anspruch nehmen. Der Begriff Umtausch hat sich eingebürgert als der Vorgang, bei dem der Händler rein aus Kulanz, ohne jegliche rechtliche Pflicht, dir etwas umtauscht, weil du es nicht mehr magst. Auch das Fernabsatzrecht gilt hier in deinem Fall nicht. Der Händler hat aus seiner Gewährleistungspflicht in Verbindung mit seinen AGBs das Recht nachzubessern. Scheitert das beim zweiten Mal, hast du Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises - was hier wohl wenig nützen dürfte oder Lieferung eines gleichwertigen Ersatzstückes. Also körperlich ein Umtausch. Da m. W. Tastaturen nicht repariert werden, läuft es körperlich tatsächlich auf einen Umtausch hinaus. Bei einem Umtausch im Rechtssinne, darf der Händler natürlich verlangen, daß die Verpackung unbeschädigt und die Ware ohne jegliche Gebrauchsspuren zurückgegeben wird. In deinem Fall darf er das nicht - wäre auch dumm vom Händler, denn dann müsste er auch noch die Verpackung entsorgen. Die Tastaur geht direkt in den Recycling-Müll!
wenn bei Saturn festgestellt wird, dass die Tastatur der Gewährleistung unterlegt und nicht durch Fremdstoffe verunreinigt wurde, werden sie sowieso Ersatz rausgeben oder zur Reparatur geben (unwahrscheinlich). Originalverpackung ist unnötig, da im Du Reparaturfall die Tastatur auch ohne Verpackung zurückerhältst.