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brauche hilfe wegen sachbeschädigung,anzeige

Frage von guttenberg1200 guttenberg1200

also letztes wochenende sind ich und mein kumpel ,beide 13, an unserer alten grundschule vorbeigekommen uns haben ein baugerüst gesehen.wir sind hochgeklettert und haben von oben mir softairs runter auf leute geschossen.dann kam ein mann und wir sind abgehauen.das heisst wir wollten abhauen aber als da der mann von vorne kam mussten wir hintenrum weg.wir wollten übers dach der turnhalle entkommen.dann sind wir draufgesprungen und die ganze bespannung des daches ,so eine art fieberglasfaser ,ist eingerissen,und das viele regenwasser das darauf war ist reingelaufen.jedenfalls hats laut gekracht und das ganze dach war ruiniert.jetz hat die schule weil wir ja mal dort waren unsre personalien rausgefunden und uns angezeigt.was steht uns bevor war das strafbar?

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Antworten (9)

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    RatgeberHelden Antwort von jobul jobul

    Die Baustelle war möglicherweise nicht ordnungsgemäß gesichert und das Dach nicht in Ordnung, wenn darauf so viel Wasser stand. Natürlich wird man versuchen, Schadensersatz zu bekommen. Tatsächlich hätte das Dach aber der Belastung standhalten müssen. Es ist wegen der Wasserlast eingekracht, nicht wegen zweier dummer Jungen.

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    sehe ich auch so, entweder eine Mischung aus groben Fahrlässigkeiten und frühpuperärer Dummheit, oder die frage ist n Fake.

    Kommentar von guttenberg1200 guttenberg1200

    frage fake? check ich jetz iwie nich warum sollte ich leute was fagen was garnich stimmt? was würden mir die antworten nützen?

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    das dach muss nicht gegen draufspringen gesichert sein. regenwasser ist eine statische last, beim draufspringen wirkt aber eine große impulsenergie auf relativ kleiner fläche. dafür muss das dach nicht ausgelegt sein.

    Kommentar von trixieminze trixieminzetrixieminze

    Wie naiv bist Du eigentlich ? Dir kann man eine Melkmaschine verkaufen , obwohl Du nur einen Ochsen hast !

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    Antwort von RuedigerKaarst RuedigerKaarst

    Hallo,
    eine Strafe habt ihr nicht zu erwarten, da ihr noch nicht strafmündig seid. strafmündig ist man (leider) erst ab 14 Jahren.

    Dennoch müsst ihr für den entstandenen Schaden aufkommen.
    Eure Eltern können es zwar der Haftpflichtversicherung melden, aber diese wird wohl bei groben Unfug nicht bezahlen.

    Also werden Eure Eltern für diesen Mist, den ihr gebaut habt zahlen müssen.
    Können Eure Eltern den Schaden nicht begleichen, kann gegen Euch eine Zwangsvollstreckung erwirkt werden.
    Spätestens wenn ihr eigenes Geld verdient, werdet ihr dann zuzüglich anfallender Zinsen zur Kasse gebeten.

    Wie kann man nur so blöd sein?
    Ihr hättet Euch tödlich verletzen können!
    Mit den Softairs hättet ihr Passanten verletzen können!
    Wenn ihr einem Passanten, der zufällig in Eure Richtung schaut ins Auge getroffen hättet, müsstet ihr ein Leben lang bezahlen!

    Kommentar von guttenberg1200 guttenberg1200

    und was wird das kosten? eine ganze turnhalle und wasser schaden da mindestens geschätzt 600L die sich auf dem dach gesammelt hatten reingelaufen sind

    Kommentar von RuedigerKaarst RuedigerKaarstRuedigerKaarst

    Das wird nicht billig.
    die Kosten für das Dach sind schon ordentlich.

    Ich denke, dass ihr mit mindestens 10000€ dabei seit, aber das ist sehr vorsichtig geschätzt.
    Ich denke, es wird eher mehr.

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    Antwort von Toninger Toninger

    Nö, ist doch nciht strafbar, auf Leute zu ballern und Dächer öffentlicher Gebäude einzureißen.

    Kommentar von RuedigerKaarst RuedigerKaarstRuedigerKaarst

    Der Schaden muss dennoch beglichen werden.

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    Antwort von guttenberg1200 guttenberg1200

    das problem ist dass wir die softairs mit geld dass wir auf unsere kontos (ja wir haben welche von den eltern eröffnet) eingezahlt hatten (um im inet zu bezahlen und damit die eltern nix merken) auf einer website wo wir uns als 18 ausgegeben hatten gebraucht gekauft hatten und die weit mehr als 0,5 joule haben.bitte leute hilfe was wird noch ausser zahlen des schadens auf mich zukommen?

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    Antwort von clemenshck clemenshck

    Wegen des Daches eher nicht bzw. wirds nicht zu teuer , aber eher strafbar , dass ihr auf Leute geschossen habt , Idioten wie euch sollte man keine Softaira geben !

    Ihr habt glück , dass ihr erst 13 seid

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    Antwort von joeckelt joeckelt

    Also ,währt ihr über 14 hättet ihr schon mal eine anzeige wegen unerlaubten führen einer schusswaffe (daführ braucht ihr einen waffenschein ) , abfeuern einer schusswaffe .Ausserdem ist das moralisch gesehen vollkommen bescheuert ,da man damit vieles zerstören kann (ich zum beispiel macchte mal den laptop meines freundes kaputt (schaden 780euro) . Wegen dem dach , das war wohl ein unglückklicher zufall .Jedenfalls noch viel glück :-)

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    naja, ihr seid nicht strafmündig, von daher habt ihr strafrechtlich nichts zu befürchten. zivilrechtlich werdet ihr aber für den schaden haften müssen, denn mit 13 seid ihr in jedem fall deliktfähig.

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    Antwort von pRiot pRiot

    klingt vom schreibstil und von den Ausführungen her nach nem Fake. Falls doch ernstgemeint : ein fall für Muttis Anwalt und nicht für GF! (mit 13 seid ihr so gut wie schuldunfähig - näheres weis der Anwalt)

    p.s.: Ihr seid vielleicht 13, aber das war selbst für euer Alter ne echt beknackte Aktion!

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    mit 13 sind sie zwar nicht strafmündig, aber sie können für den schaden haftbar gemacht werden.

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    Antwort von Thandu Thandu

    Nunja, wenn Eure Eltern das finanziell regeln, dann könnte (je nach Richter) eventuell noch eine erzieherische Maßnahme folgen. Paar Sozialstunden oder so. Aber das muss der Richter entscheiden.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    mit 13 gibt es strafrechtlich keine konsequenzen und zivilrechtlich haften die eltern nur, wenn sie ihre aufsichtspflicht verletzt haben. das kann natürlich dadurch gegeben sein, dass die knirpse im besitz von airsoftwaffen waren. aber für den schaden am dach haften die beiden selbst. es wird sicher ein paar jahre dauern, bis sie mit dem schadensausgleich beginnen können, aber haften müssen sie auf jeden fall.

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