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Brauche hilfe, wegen Familie.

Frage von Matze93xx Matze93xx

Hallo Leute, Ich bin 18 Jahre alt und wohne noch bei meinem Vater. Sproblem it, das er trinkt und sich ein dreck um uns kümmert. Er hat mich grad aus der Wohnung rausgeschissen und ich kann nichts machen. Ich beginn erst im September meine Ausbildung, und hab zurzeit nur einen 400€ Basis Job. Meine frage ist dann, was darf er machen. Was hab ich für Rechte? Was passiert ihm wenn ich zur Polizei gehe, das ich machen will, da er immer Handgreiflich wird.

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Antworten (10)

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    Antwort von seelenkinder seelenkinder

    hallo ,

    ich würde an deiner stelle zur diakonie oder caritas gehen . wenn du minderjährige geschwister hast kann auch das jugendamt helfen . dort kannst du genau beraten werden über die möglichkeiten , z.b. in eine WG zu ziehen. wenn er handgreiflich wird kann sicher auch der weisse ring helfen . die können dir einen anwalt empfehlen und man bekommt einen beratungsgutschein. dann übernimmt der weisse ring die kosten für den anwalt .

    ich würde dir auf jedenfall raten erstmal bei diesen einrichtungen unterstützung zu suchen ,so dass du gut beraten wirst und den ganzen weg nicht alleine machen musst . ihr kids müsst ja eine unterkunft haben und versorgt sein .

    gruß,

    seelenkinder

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    Antwort von saraberger saraberger

    Ich würde mich an die Anonymen Alkoholiker wenden. Dort gibt es auch Hilfe für Angehörige von Alkoholkranken und man weiss wie man deinem Vater und auch Dir helfen kann.

    Wenn er gewalttätig wird, kann dir auch die Polizei helfen. Aber das ist natürlich immer nur eine kurzfristige Lösung.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die anonymen Alkoholiker können einem Säufer nur helfen, wenn der das selbst will.

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    Antwort von volker3329 volker3329

    Geh schnell zum Jugendamt ,die werden dich beraten.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Du kannst zum Jugendamt gehen und dich für einen Platz i n einem Lehrlingswohnheim bewerben.

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    Antwort von 9832bernd 9832bernd

    Hey Matze..., du bist "18" Jahre! "Such dir eine Wohnung! (Dabei hilft dir das Amt....,einfach hingehen...und deine Frage äussern....) !DIE HELFEN DIR"! Was deinen Vater angeht.....,um seine Erziehungspflichten nach zu kommen,geht ihn nix mehr an...,bist 18! (Seine Alkoholprobleme muss es selbst in den Griff bekommen)! Aber...,er darf NICHT handgreiflich gegen dich vorgehen...,dann kannst du ihn ,wegen Körperverletzung bei der Polizei anzeigen! Mein persöhnlicher Tipp: "Geh so schnell wie möglich deine eigenen Wege"!!! (Hast du keine Freunde,oder Kumpels....,die dir da weiter helfen)?

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    Antwort von DerStaatsanwalt DerStaatsanwalt

    Aus strafrechtlicher Sicht handelt es sich grundsätzlich bei Handgreiflichkeiten, die eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung darstellen um Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1 StGB. Sollte es schon zu einer "böswilligen Vernachlässigung" oder "rohen Misshandlung" zu einem Zeitpunkt gekommen sein, zu dem du noch nicht 18 Jahre alt warst, kommt auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. § 225 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht. Grds. wird eine einfache Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Misshandlung zieht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren nach sich. Eine Anzeige bei der Polizei hätte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Folge. Dies würde entweder angeklagt werden und somit zu einem Gerichtsverfahren (mit den im Gesetz stehenden Strafen als Folge) führen oder eingestellt werden.

    Zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html

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    Antwort von putzfee1 putzfee1

    Rausschmeißen kann er dich - aber Unterhalt muss er dir bezahlen! Zumindest so lange, bis du deine Ausbildung beendet hast. Im äußersten Notfall könntest du den Unterhalt sogar einklagen! Was ihm wegen der Handgreiflichkeiten passiert, wenn du deswegen zur Polizei gehst, weiß ich allerdings auch nicht - hast du Zeugen? Sonst steht Aussage gegen Aussage, dann sind deine Chancen wahrscheinlich nicht sehr groß....

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    Antwort von netzotto netzotto

    Erzähl das doch alles mal einer Sachbearbarbeiterin bei eurem zuständigen Jugendamt

    vieleicht besteht die Möglichkeit des betreuten Wohnens

    Wenn die Mutter noch lebt und auch nicht helfen kann, geh allein zum Jugendamt

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    Antwort von Julchen18 Julchen18

    Natürlich kannst du zur Polizei gehen, aber euer Verhältnis wird das sicher nicht verbessern. Was möchtest du denn haben? Eine eigene Wohnung oder eine bessere Beziehung zu ihm? Am Ende musst du deine Entscheidung daran festmachen. Führe ihm am Besten mal sein Verhalten vor Augen. Mache Videoaufnahmen wenn er mal wieder total betrunken ist und neben sich steht. Solche Menschen brauchen so eine Schocktherapie, anders realisieren sie nicht was sie ihrer Umgebung antun. Du kannst schon auf eine eigene Wohnung bestehen, aber vielleicht hast du ja auch noch Geschwister, Mutti,... die bei ihm im Haus bleiben müssen und sie sind dann alleine mit ihm. Überleg dir das besser nochmal gut.

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    Antwort von sunshineandlove sunshineandlove

    Vielleicht bekommt er eine Anzeige wegen Körperverletzung, kommt drauf an wie stark er handgreiflich geworden ist aber es passiert ihm nichts das er dich rausgeschmissen hat, weil du 18 bist aber auf der anderen Seite geht das auch nicht so einfach, weil du dich ja nicht selber ernähren usw kannst!

    Kommentar von elliota elliotaelliota

    ich glaub bis 23 jahren müssen eltern ihre kinder bei sich wohnen lassen oder ihnen einen wohnung zahlen wenn das kind sozialhilfebedürftig ist erst ab 23 zahlt arbeitsamt!!

    Kommentar von sunshineandlove sunshineandlovesunshineandlove

    Bis 25 ist das so.

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