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Brauche Hilfe ... verzweifelt Schuld oder nicht ?

Frage von laTrr laTrr

Also ich(19) und meine Freundin (13) hatten vor kurzem Sex. Sie ist davon Nicht Schwanger geworden hatten verhütet usw. Keine Sorge :) Das Problem die Eltern bekamen das mit. Da dies muslime Herkunft war gab es richtig stress und ich erzählte der Mutter alles. Sie war sauer aber verzieh mir. Das Problem: An dem Tag wo ich es ihr erzählt habe ist meine Freundin abgehauen ANGEBLICH wegen Streit von ihrem Vater. Sie haute zu Jugendschutzhilfe ab. Die Mutter meinte dann das ich am besten mich gar nicht melden solle, das es eh nix wird und soweiter.. nach einer weile stimmte ich zu und wolte mich nie mehr melden!.. (Meien Freundin hatte einen Termin bei Jugendamt ging aber nich dahin wegen angst vor ihrem Vater ob es wegen dem Sex oder was davor ist weis ich nich).. DIE MUTTER MEINTE ICH WÜRDE KEINE ANZEIGE BEKOMMEN(DA SIE 13 IST) WEIL SIE MIR JA EBEN VERZIEHEN HAT). Am nächsten Tag rufte die aber an und meinte eben das sie zum 2 ma nich am Termin war...und ich rief sie an und redete. Sie versprach mir zum 3x nach hause zürückzugehen.. ob sie es gehalten hat weis ich nich eher nich.. Seit 2 tagen gehen die eltern an das handy(von den eltern nich dran..) die melden sich nich !.

Kan ich Anseige von Jugendamt bekommen(13)? Muss ich vor i.was befürchten?

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Antworten (19)

  • 10
    Antwort von baertram baertram

    Sexualität ist ein ganz heißes Thema. Das Sexualstrafrecht (siehe §§172-184f StGB) möchte daher die ungestörte sexuelle Entwicklung der heranwachsenden Kinder und Jugendliche schützen, die für eine freie Selbstbestimmung nötig sind. Unter der sexuellen Selbstbestimmung ist die Freiheit (individuelles Freiheitsrecht als Rechtsgut) zu verstehen, über Ort, Zeit, Form und Partner sexuellen Verhaltens frei entscheiden zu können, ohne dass Dritte hier bestimmend eingreifen und dazwischen funken. Das Strafmaß google mal selbst. Wenn ich Richter wäre, wäre es Dein letzter Sex!!

    Kommentar von medusa85 medusa85medusa85

    GENAU

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Sehe ich auch so. Wer so blöd ist, eine 13jährige anzufassen, der gehört in den Knast.

    Kommentar von Tristanian TristanianTristanian

    Bingo, aber 100%ig...

  • 6
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    § 176 StGB: 1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Du hast ein ernsthaftes Problem, würde ich sagen....

    Kommentar von medusa85 medusa85medusa85

    Das wir zurecht bestraft

    Kommentar von Steffaniie SteffaniieSteffaniie

    Wieso zurescht mann hat sie nicht gezwungen...

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Schon mal was von Gesetzen gehört?

    Kommentar von medusa85 medusa85medusa85

    Weil sie 13 ist, sie kann die Situation wie auch die Konsiquenzen nicht einschätzen, deshalb darf man Alkohol auch erst ab 18 Kaufen, weil man dann die gesitige reife annähernd erreicht hat!

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Weil ein Kind die Tragweite seiner Handlungen nicht übersehen kann. Eine 13jährige kann - und das ist die Gesetzeslage - überhaupt keine gültige Zustimmung erteilen!

  • 6
    Antwort von BonniesRanch BonniesRanch

    Du bekommst auf jeden Fall ein Strafverfahren. Du bist erwachsen - jedenfalls der Anzahl der Jahre nach, Deine Freundin ist 13.

    Mann, denk doch mal vorher nach.

    Kommentar von laTrr laTrr

    Aber die Eltern vergiwiserten mir das ich keine Anzeige bekommen werde.. Und abgehauen von Zuhause ist sie ja wegen einem anderen Grund..

    Kommentar von Jenni1996 Jenni1996Jenni1996

    Ja dann nicht würd ich mal sagen..

    Kommentar von baertram baertrambaertram

    bei diesen schweren Straftaten bedarf es keiner Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt selbständig.

    Kommentar von medusa85 medusa85medusa85

    RICHTIG

    Kommentar von laTrr laTrr

    Ermitteln selbständig ohne das eine Anseige erstellt wird? wie sol das funktionieren woher sollen die das wissen?

    Kommentar von dirk1965 dirk1965dirk1965

    Zum Beispiel vom Jugendamt.

    Kommentar von baertram baertrambaertram

    oder vom Arzt, der das Mädel behandeln wird. Das Kind geht durch die Hölle!! Ich habe Heute oft mit Frauen >50 zu tun, die Sex in der Kindheit immer noch nicht verarbeitet haben!!

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Oder z.B. dadurch, daß hier jemand das auch noch blauäugig postet!

  • 5
    Antwort von chromoson chromoson

    Du hast dich strafbar gemacht, egal, ob die Mutter dir verziehen hat oder nicht. Und es wird herauskommen, sei sicher.

  • 4
    Antwort von medusa85 medusa85

    Du bist doch Krank ! Ich war mit 13 auch in einen Jungen verliebt der 19 war,wir wussten aber beide, dass das nicht geht ! Natürlich kannst du eine Strafe bekommen, sie ist ja nicht einmal 14 ! Es gibt eben Kranke Menschen wie dich, und die müssen entsprechend bestraft werden

  • 3
    Antwort von Midgarden Midgarden

    Du kannst nicht nur eine Anzeige vom Jugendamt bekommen, sondern vom Staatsanwalt: Sex mit Kindern (und mit 13 ist sie Kind) ist immer sexueller Mißbrauch, weil ein Kind nicht zustimmungsfähig ist!

    Ob sie zugestimmt oder Dir "verziehen" hat, ist völlig unerheblich - und da Du volljährig bist, hast Du nun ein echtes Problem!

  • 3
    Antwort von Tristanian Tristanian

    Da kommt nicht das Jugendamt sondern der Staatsanwalt, und das ist auch gut so...Du Schwxxx

  • 3
    Antwort von dirk1965 dirk1965

    Wenn das Jugendamt davon erfährt bekommst du eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauch Minderjähriger. Di Straftat wird von Amtswegen verfolgt, deshalb ist es egal ob die Eltern dir verziehen haben. Das Mädchen wurde wahrscheinlich von Ihren Eltern zu Verwandten in die Heimat gebracht.

  • 3
    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke

    Die Eltern oder das Jugendamt können Dich anzeigen.
    Sex mit Minderjährigen ist strafbar!
    Hast Du das denn wirklich noch nie gehört?
    .
    Jedenfalls kannst Du es hier nachlesen
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307
    .
    (kompletten Link in den Browser kopieren,
    besonders der § 176 kommt für Dich in Frage)

    Kommentar von laTrr laTrr

    Nochmal : Die Eltern garantierten mir das ich keine Anzeige bekommen werden. Und das Jugendamt: Sie haute von Zuhause wegen einen anderen Grund ab ..!

    Kommentar von medusa85 medusa85medusa85

    Der Grund ist egal, du bist doch Krank im Kopf

    Kommentar von laTrr laTrr

    Wieso egal? und wieso provozierste?:O

    Kommentar von Sturmwolke SturmwolkeSturmwolke
    • Die Eltern können sich das nochmal überlegen,
    • das Jugendamt kann davon in einem Gespräch mit dem Mädchen erfahren
    • das Mädchen kann selbst eine Aussage bei der Polizei machen, wenn sie vernommen wird
    • andere Verwandte des Mädchens können eine Anzeige machen
    Kommentar von FataMorgana2010 FataMorgana2010FataMorgana2010

    Sex mit Minderjährigen ist ein Offizialdelikt. Ob die Eltern dich anzeigen, oder nicht, ist egal. Wenn die Staatsanwaltschaft (z. B. über das Jugendamt) davon Wind bekommen, ermitteln sie auch.

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Richtig. Und mit 19 Jahren sollte man das eigentlich auch wissen.

  • 2
    Antwort von FeelsGood FeelsGood

    Ja, du kannst angezeigt werden! Und das kann schon hohe Freiheitsstrafen geben!

    Aber selber schuld! eine 13 Jährige darf rein Rechtlich keinen Sex haben, und schon gar nicht mit einem 19 Jährigen!!!!

  • 2
    Antwort von Tomaatoox3 Tomaatoox3

    Das alles geschieht dir recht!!!

    Das sollte dir klar sein BEVOR du es tust !!

  • 2
    Antwort von Steffaniie Steffaniie

    Also...man darf kein sex haben unter14...aber noch weniger darf ein minderjäriger mit einem erwachsenen schlafen...(ausser der alters unterschied ist weniger als 3 jahre)...da es aber 6 jahre sind.Hast du ein Problem... Ich hoffe ich konnte helfen...für weitere Fragen...frag mich ruhiig...Lg

    Kommentar von medusa85 medusa85medusa85

  • 2
    Antwort von Verstand0 Verstand0

    Du weißt schon, welche Sitten manche Leute muslimischer Herkunft haben?!!!

    Hoff du mal, dass deiner Freundin nix passiert!

    Kommentar von laTrr laTrr

    Ja hoffe ich ja auch.. Wie gesagt die Eltern melden sich nicht mehr hab 2 Tage durch angerufen aber keiner ging dran.. Werde ich den eine Anzeige bekommen? Die Eltern waren nett und meinte das ich keine Anseige bekommen werde.

    Kommentar von Verstand0 Verstand0Verstand0

    Ich schätze nicht, aber deiner Freundin könnte eventuell was zustoßen, wenn man das glaubt, was man über den Geschlechtsverkehr und Ehegesetze über manche Länder sagt.

    Kommentar von laTrr laTrr

    Ja aber die Mutter selbst behauptete: Ich sol mich am besten nich mehr melden. Das wäre das beste für alle! Soll ich sie anrufen? Wenn ja dan kan sie mich ja nich vergessen. Die Mutter meinte: Wen ich mich nicht melde das sie mich dan leichter vergessen kann..

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    Ihr seid alle so gemein zu diesem Kind - ich glaube es nicht. Was meinst du, wie sich die jetzt fühlt?? Pfui Teufel.

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Wahrscheinlich schmieden die männlichen Verwandten schon längst einen Racheplan gegen laTrr.

    Ab jetzt immer schön nach hinten schauen.

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    Das ist er im Gefängnis vermutlich besser aufgehoben...ausser...

    Kommentar von phoenixwo phoenixwophoenixwo

    sowas kann bei muslimen mit blutrache geregelt werden, klar das die da die BRD-Gesetze zuumgehen versuchen und GESETZESHÜTER nicht informieren (= keine anzeige). hab schon von STEINIGUNGEN gehört.

  • 1
    Antwort von FataMorgana2010 FataMorgana2010

    Nach §176 ist das verboten. Und: es wird von Amts wegen verfolgt, d. h. ob das Mädchen oder seine Eltern eine Strafverfolgung wollen oder nicht ist völlig egal, eine Anzeige von denen ist nicht nötig.

  • 1
    Antwort von Jenni1996 Jenni1996

    .. Kniffelig, ich les gerade da gab es einen Fall, wo ein 17-jähriger mit einer 13-jährigen geschlafen hat. Er bekam 20 Jahre Haft auf bewährung bekam.

    Kommentar von baertram baertrambaertram

    er ist 19!! also volljährig!!

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    20 Jahre Haft auf Bewährung gibt es nicht.

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    Ausserdem ist das nicht wahr.

  • 1
    Antwort von norbi21 norbi21

    bleib cool! Du machst dir einfach zu viele Gedanken! Bringe erstmal Ordnung in deinen Kopf! Dir passier nichts!

    Kommentar von medusa85 medusa85medusa85

    Na, da haben sich aber 2 gefunden

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    So ein ausgemachter Quatsch!!

    Kommentar von laTrr laTrr

    Sie war bei der Jugendschutzhilffe.. aber da ich das von der mutter ernst meinte hab ich auch all die nummern gelöscht. hab durch auskunft bei der jugendschutzhilfe angerufen die meinten sie wäre weg..!

    mus ich damit rechen das das jugendamt nix bescheid bekommen hat oder eher schon?

  • 0
    Antwort von X1aX1a X1aX1a

    JAA VIEL SPA? DU KANNST ENTWEDER SOZIAL STUNDENN HÖCHSTENS GELDSTARAFE BEKOMMEN ACH JA UND DA DAS MOSLEMS SIND KANN DER VATER VERSUCHEN DICH UMZUBRINGEN NUR SO NEBEN BEI ^^

  • 0
    Antwort von Igelnasen Igelnasen

    Zuerst einmal,Kopf einschalten und nicht mit Kindern ins Bett gehen, was auch immer kommt, du solltest es wissen. Du soltest dir lieber Sorgen um das Mädchen machen!! Und von deiner eigenen Angst mal absehen. Wo ist sie? Hat sie am ENde das ganze nicht Verkraftet? Sie ist ein Kind! Verdammt, ihre ELtern sagen du sollst den Kontakt abbrechen? Machen einen auf Verständnis? Du hast ja keine Ahnung. Vielleicht ist sie schon lange wieder in ihrer Heimat und ist dort Verheiratet worden um die Schande zu verbergen? Das beste wäre für dich und auch um dem Mädchen zu Helfen eine Selbstanzeige, was vielleicht auch Mildernd eingerechnet wird, aber dann schaltet sich ein Staatsanwalt ein und dann wird das Mädchen Hoffendlich noch lebend Gefunden.

    Kommentar von Lola05 Lola05

    genau ich würd mir auch mehr Sorgen um sie machen.

  • 0
    Antwort von laTrr laTrr

    Sie war bei der Jugendschutzhilffe.. aber da ich das von der mutter ernst meinte hab ich auch all die nummern gelöscht. hab durch auskunft bei der jugendschutzhilfe angerufen die meinten sie wäre weg..! mus ich damit rechen das das jugendamt nix bescheid bekommen hat oder eher schon?

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    Du wirst mit Sicherheit bestraft, sowas läßt sich nicht verheimlichen. Feige bist auch noch!!

    Kommentar von laTrr laTrr

    Wieso feige? Hätte ich die Nr würde ich die ja anrufen und fragen.. aber hab die Nr nicht mehr -.- da ja die mutter sagte ich sol das kontakt mit ihr abrechen..

    Kommentar von phoenixwo phoenixwophoenixwo

    pass auf kilreu beobachtet dich. steinigen, töten?

    Kommentar von Lola05 Lola05

    phoenixwo krank oder so?!

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