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Brauche Hilfe - Thema kündigen

Frage von oOAngelOo oOAngelOo

Ich bin auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle und muss nun bei einer Bewerbung angeben ab wann ich anfangen könnte.

Da ich noch nicht mit meinem Vorgesetzten gesprochen habe, weiß ich dies nicht genau. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass "der Arbeitnehmer nur an jedem letzten Monatstag kündigen kann, unter einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist."

Was ist mit dieser einmonatigen Kündungsfrist gemeint?

Danke im Vorraus.

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Antworten (9)

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    Antwort von DerHans DerHans

    In die Bewerbung schreibst, du dass du in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bist. Der Personalchef weiß dann, dass du nicht nächste Woche anfangen kannst. Und kündigen würde ich an deiner Stelle auch erst, wenn du eine verbindliche Zusage hast.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Daß Du z.B. bis zum 31. März kündigen mußt, um dann zum 30. April das Unternehmen zu verlassen. Zwischen Kündigung und Enddatum muß also mindestens ein Monat liegen.

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Bis zum 30.März muß Du kündigen und am 1.Mai stehst Du dem neuen Arbeitgeber zur Verfügung.

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    Antwort von baertram baertram

    als Arbeitnehmer darfst Du die für Dich günstigste Frist aussuchen. Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten: (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Ich habe das schon durchgezogen, hatte 3 Monate zum Halbjahresende und habe am 31. zum 31. d. nächsten Monats gekündigt. Nur der Arbeitgeber ist an längere Fristen gebunden!!

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    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    falls du noch Resturlaub 2009 hast,muß dieser miteingerechnet werden.

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    Antwort von oOAngelOo oOAngelOo

    Also doch, ok DANKESCHÖN

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    Antwort von StrammerMax StrammerMax

    jawenn er heute kündigt istdein letzer tag der 30. april

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    Antwort von shibu shibu

    ja das du quasi noch 4 wochen nach kündigung arbeiten musst.

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    Antwort von user287 user287

    4 wochen zum monatsende .....

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Falsch, - einen Monat.

    Kommentar von user287 user287user287

    § 622 BGB Maßgebend ist die Betriebszugehörigkeit an erster Stelle!

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