Ich bin auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle und muss nun bei einer Bewerbung angeben ab wann ich anfangen könnte.
Da ich noch nicht mit meinem Vorgesetzten gesprochen habe, weiß ich dies nicht genau. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass "der Arbeitnehmer nur an jedem letzten Monatstag kündigen kann, unter einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist."
Was ist mit dieser einmonatigen Kündungsfrist gemeint?
Danke im Vorraus.
Falsch, - einen Monat.
§ 622 BGB Maßgebend ist die Betriebszugehörigkeit an erster Stelle!