7

Brauche Hilfe - rechtsfrage!

Frage von Eowyn23 Eowyn23

Hallo,

ich habe bei eBay einen Artikel reingestellt, kurz darauf schrieb mir jemand ob es einen Sofort-Kauf-Preis gäbe. Ich Antwortete mit: "Es wäre einer möglich wenn ich es einstellen könnte, und der wäre X.XXX Euro." Darauf hin kam die Antwort, das er einverstanden wäre und ich ihm meine Bankdaten geben solle. Darauf Antwortete ich das ich den Artikel nicht mehr rausnehmen kann (weil schon ein Gebot darauf ist). Darauf Antwortete er das ich meinen Kaufvertrag erfüllen soll da er sonst rechtlich schritte einleiten müsste. Ich habe ihm nie zugesichert das er es sofort um den Preis haben kann. Kann er da jetzt wirklich rechtliche schritte

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 9
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Es ist kein Kaufvertrag geschlossen worden. Also nicht bange machen lassen. Wenn er den Artikel haben möchte muss er halt mitbieten.

  • 5
    Antwort von regideur regideur

    Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen! Du hast ihm ja zugesagt das er zu einem Preis x kaufen kann wenn Du den Artikel wieder entfernen kannst. Da aber in der Zwischenzeit jemand geboten hat konntest Du den Artikel nicht rausnehmen. So kann er nur bieten oder es sein lassen.

  • 4
    Antwort von vollyhn vollyhn

    Kein Kaufvertrag zustandegekommen, wenn Du den Sofortkauf unter die Bedingung gestellt hast, dass sich das noch einstellen läßt. Die Bedingung ist nicht eingetreten, also kein Vertrag.

  • 4
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Schildere diese Geschichte Ebay. Es ist kein Kaufvertrag (nach Deiner Schilderung) zustandegekommen. Allerdings schreibst Du dann unten was anderes.

  • 3
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Wenn Du tatsächlich nichts anderes geschrieben hast, als: "Es wäre einer möglich wenn ich es einstellen könnte, und der wäre X.XXX Euro." und Du keine weiteren Zusätze gemacht hast, die zu einer anderen Auslegung führen könnten, ist ein Kaufvertrag NICHT zustandegekommen.

    Im übrigen müßte ER klagen; die Position des Beklagten in einem Rechtstreit ist indessen recht komfortabel.

    Kommentar von Eowyn23 Eowyn23
    1. E-Mail von Ihm: guten abend wäre ein sofortkauf möglich und wenn ja zu welchem preis? danke und grüße

    Antwort von mir: Guten Abend, Sofort Kauf wäre möglich wenn ich finden würde wo man das einstellt :/ Wissen Sie das vielleicht wo man das einstellt? Sofort Kauf-Preis wäre X.XXX Euro.

    1. von Ihm guten abend, bin mit dem preisangebot einverstanden. wenn sie mir ihre bankdaten senden überweise ich ihnen die X.XXX euro und gebe ihnen die lieferadresse bekannt. iban und bic nr. auch bitte.

    Antwort von mir: Guten Tag,

    hab leider erst jetzt ihre E-Mail gelesen, hab gestern beim eBay Konto auf neue Nachrichten gewartet. Sofort-Kauf ist jetzt leider nicht mehr möglich da schon jemand darauf bietet. Aber wenn sie immer noch interessiert sind können sie gerne noch mitbieten, vielleicht bekommen sie die Puppe ja noch billiger.


    Ich denke nicht das ich mich da irgendwie gebunden habe oder?

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Hm; das ist natürlich etwas anders, als Deine ursprüngliche Schilderung.

    Man könnte hier ein bedingtes Angebot Deinerseits sehen. Da er aber die Bedingung, nämlich zu sagen, wo man das einstellt, nicht erfüllt hat, ist möglicherweise kein Kaufvertrag zustandegekommen. (Ist das jetzt wirklich der ganze Schriftverkehr?)

    Wir kommen aber so langsam an die Grenze des hier Zulässigen. Warte halt ab; wie gesagt: Er müßte erst mal klagen.

    Kommentar von Eowyn23 Eowyn23

    Ich hab das jetzt reinkopiert also is das der ganze Schriftverkehr. Und danach kamen nur noch das er rechtlich vorgehen will und das er halt darauf besteht das es ein Kaufvertrag ist. Ich hab ihm dann nur noch geschrieben das es kein Kaufvertrag ist und das es über eBay geht. Und bei eBay kann ich den Artikel nicht wieder so einfach entfernen wenn schon darauf geboten wird. Irgendwie kapiert er das nicht und nervt immer wieder. Vielen Dank für die schnelle Hilfe und den vielen Antworten. :)

  • 3
    Antwort von user1175 user1175

    Nein, es ist nichts zustande gekommen. Du hast ihm doch nichts schriftliches zugesagt, sondern nur eine Möglichkeit geschildert.

    Du kannst nur etwas an deinem Angebot ändern, so lange noch niemand geboten hat. Und in erster Linie bist du an die Ebay-Richtlinien gebunden! Das wird auch er wissen. Lies dir dort die entsprechenden Grundlagen nochmal durch.

    Und er kann drohen wie er will *lach.... Lass dich nicht verunsichern! :)

  • 3
    Antwort von 1loth1 1loth1

    ...Schriftverkehr ausdrucken und aufheben und gelassen abwarten. Wenn es so wie es geschildert ist, kann garnichts passieren. Da ist nur jemand verärgert und gefrustet.

  • 3
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    quatsch mit soße, der kann gar nix beanspruchen.

    lass dir da mal keine bange machen!

  • 2
    Antwort von EWorld EWorld

    Nur weil jemand Dich per Mail fragt ist das kein Abschluss eines Vertrags.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.