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Brauche Hilfe - Mobilcom & Ksp Anwälte, wollen mich verarschen

gefragt von divel0divel0 am 29.01.2009 um 15:38 Uhr

Hallo, hatte 2 Verträge (nie genutzt) bei Mobilcom. Merkte irgendwann das ich weder Rechnungen bekomme, noch abgebucht wird (Grundgebühr) Bekomme nun Post von KSP- Forderung pro Karte 233 Euro, Jippy :-(

Bin in Widerspruch und wollte die Unterlagen. Bekam diese nur für eine Karte. 4 Schreiben nicht bei mir angekommen + Kündigung nicht angekommen und Gebühren 20,00 für Adressermittlung, aber trotzdem an alte Anschrift geschickt... Ich habe aber Nachweisbar Nachsendeauftrag, bin somit meiner Pflicht nachgekommen.

Nun bin ich erneut in Widerspruch, für beide Karten. "2" Widersprüche in EINEM Umschlag!!! Jetzt bekomm ich Post mit Drohung mahnbescheid, keine Reaktion auf Widerspruch... Telefonische Aussage, "kam nicht an" ABER der andere Widerspruch, aus selben Umschlag kam an! Ich hab die gefragt ob die mich verarschen will! Sie bleibt dabei, es war nur ein Widerspruch. Der wo Sie mir hätten Einzelposten erklären hätte müssen und scheinbar nicht können... Zu der anderen Karte bin ich heut nochmal in Widerspruch gegangen da ich nun auch da die Einzelposten sehen konnte und auf Mahnungen ja nicht reagieren konnte... Auch reagieren die nicht auf meine Forderung dem BGB§ 174 nach zu kommen und mir die Kopie zu senden...

Was soll ich tun? Rechtslage/ Erfahrungsberichte?

Danke und LG

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PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 29. Januar 2009 15:46
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Hast du denn keine Rechtsschutsversicherung, damit der Anwalt das mit dir bespricht welche Rechte und Pflichten du hast bzw. hattest?

Du hast die Verträge aber abgeschlossen oder nicht? Falls ja müsstest du ja auch gewußt haben, dass die Beiträge nach deinem Umzug auch weiterhin abgebucht werden müssen. Ein Nachsendeauftrag dürfte nicht viel nutzen, da der ja meistens zeitlich begrenzt ist.

Du hättest auf jeden Fall Mobilcom über deine neuen Adresse und Bankverbindung usw. informieren müssen, per Fax, schriftlich, wenn da keine Unterlagen hast wird es sehr schwierig werden ohne Zahlung oder Teilzahlung raus zu kommen.

Handyverträge kannst ja außerdem auch nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen!

Du bist ja als Kunde verpflichtet denen alles erst mal nachzuweisen, dann können die entweder das Gegenteil beweisen bzw. oder die geben dir Recht und die Sache ist vom Tisch.

Lg dani hoffe konnte weiter helfen

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 29. Januar 2009 15:52

Nein rechtschutz hab ich nicht. Ich habe beide Verträge abgeschlossen,. Auch hatten die Einzugsermächtigung. Und mal ehrlich, weiß jeder sooooo genau was im Monat ab geht? Da ich die Karten nie genutzt habe, fiel mir das nicht auf, auch nicht die Sperrung. Die bankverbindung blieb. Ich habe für den Zeitraum wo die mir die Briefe sendeten einen Nachsendeauftrag gehabt, Nachweisbar! NICHT DAVOR, NICHT DANACH. Ich habe übers Onlineprofil auch meine neue Anschrift angegeben, kann dies aber Aufgrund der Sperrung nicht belegen da ich nicht ran komme.

Und nicht ich habe gekündigt, sondern die. Wegen 9,95 Euro pro Karte...

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 29. Januar 2009 15:59

Ok dachte die haben dir nur eine Gesamtrechnung bzw. Mahnung geschickt, also sobald die kündigen wollen, die komplette Laufzeit in einer Summe bezahlt haben plus einiger Bearbeitungskosten.

Wenn die Einzugsermächtigung hatten, ist dann ein Beitrag zurück gebucht worden, weil ansonsten buchen die ja weiterhin ab, denn dort geht ja nur monatlich Zahlweise!

Hmh....ok ich weiß nur, dass ich meine Handyverträge in einer Summe auszahlen wollte und nicht über Jahr auf warten wollte bis die enden (war auch Mobilcom 2Stück 14,95€ jeweils)aber nicht mal mit Anwalt konnte ich raus, ich wollte sogar Strafgebühren zahlen.

Die sind also wirklich knallhart!!! Ich würde denen androhen zum Anwalt zu gehen, denn du hast nach besten Wissen und Gewissen gehandelt. Deine Schreiben (per Einschreiben hoffe ich mit Belege oder Faxbestätigung), Änderung der aktuellen Adresse online!

So aber das müssten die ja dann sehen in ihrem System!!! Das Problem ist wenn das ganze ganze als Mahnbescheid raus geht, steigen die Kosten durch Inkassounternehmen enorm und die Gefahr eines Schufaeintrags steigt auch!!!

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 29. Januar 2009 16:12

Wie gesagt, alles ohne Einschreiben aber die haben ja auf einen Widerspruch reagiert, eienr der im selben Umschlag war. Ein EInschreiben kann auch nicht belegen wieviele Widersprüche in einem Brief sind.

AUf mein Onlineportal komme ich nicht weil die ja alles gesperrt haben und somit kann ich Beleg nicht ausdrucken das ich Adresse geändert habe. Sieht dann wohlschlecht aus, wie mir scheint...

Naja, die sind bekannt für solche Abzocke, nur leider zu spät gemerkt. Aber die können doch nicht immer wieder damit durch kommen...???


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 29. Januar 2009 16:24
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Divel0,

dann schaut es eher schlecht aus, weil vor Gericht müssten die ja das Gegenteil beweisen aber da bräuchtest erst mal RS um die Kosten zu decken, die hast ja leider nicht, aber ich würde dir auf jeden Fall zu einer Raten für die Zukunft weil aus deinem Profil geht heraus, dass nicht das erste Mal einen Rechtsbeistand benötigt hättest.

Aber besser du zahlst dann alles ansonsten steigen die Kosten und alles wird schlimmer, vielleicht lassen die sich auf eine Teilzahlung ein frag mal nett nach!!!


fnmama
beantwortet von fnmama am 29. Januar 2009 15:41
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hast du deine schreiben per einschreiben mit rückschein gemacht?

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 29. Januar 2009 15:45

Wozu? Auf dem Einschreiben steht auch nicht ob ein Widerspruch drin war, oder zwei... Fakt ist, die haben reagiert auf den 2.ten der mit im Briefumschlag war.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 29. Januar 2009 15:47

Weil nur ein Einschreiben oder Faxbericht einwandfrei vor Gericht auch zu verwerten sind, der Rest ist vor Gericht nutzlos. Deswegen wäre es schon wichtig, dass zum Bsp. Berichte oder Belege hast. Denn die müssen dir ja erst mal das Gegenteil beweisen!

Kommentar von 913546f9c97acfe43116aeb0c2ec980fsmallfnmama am 29. Januar 2009 15:48

ist für dich aber besser-haste ja was in der hand-wenn sie schreiben,daß sie von dir nichts erhalten haben

Kommentar von 913546f9c97acfe43116aeb0c2ec980fsmallfnmama am 29. Januar 2009 15:50

danke PlayaNr1

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 29. Januar 2009 16:02

Ja aber wie gesagt, dann hätten die immer noch sagen können "ist richtig, ist angekommen, aber nur eins" So wie sie es jetzt auch machen. Die heut gehen auch nur als Einschreiben raus.


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