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Brauche HILFE in Sachen anwalt

Frage von 79tanja 79tanja

Hallo,

habe bei meinen Anwalt einen Antrag auf dass alleinige Sorgerecht gestellt. Habe nun vorgestern, mit meinen Mann versöhnt. Wir wollen zusammen bleiben und eine Paartherapie machen.

Nun hat er heute Post gehabt von meinem Anwalt, und er hat Montag einen Termin. Ich habe meine Anwaltin schriftlich eine E-mail geschrieben, dass ich meinen Antrag zurück nehme. Ich wollte sie auch erreichen, aber wg Wartungsarbeiten ist das Büro heute zu.

Was soll ich machen? Wie kann ich es verhindert das mein Antrag weiter läuft!

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Antworten (7)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Den Anwalt persönlich darüber informieren das sich die Sache erledigt hat. Solange der nicht von Dir persönlich zu hören kriegt das jetzt Schluß sein soll wird der normal weitermachen. Eine E-Mail könnte auch von Sonstwen geschickt werden.

    Kommentar von 79tanja 79tanja

    Fax schicken?

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Wenn ich Anwalt wäre mal ganz hypothetisch würde ich sicherstellen wollen das meine Mandantin bei einem Sorgerechtsfall nicht zur Abgabe einer wie auch immer gearteten Erkärung gezwungen wurde. Ich würde auf ein persönliches Erscheinen drängen und nur dann meine Arbeit einstellen.

    Kommentar von Pohliboy Pohliboy

    Such am besten einen neuen anwalt! hier findest du einen guten anwalt http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html viel erfolg!

  • 1
    Antwort von tradaix tradaix

    Natürlich kannst Du jederzeit einem Rechtsanwalt (RA) den erteilten Auftag widerrufen bishin zum Entzug des Mandates in einer laufenden Angelegenheit. Ihm bisher angefallene Kosten sind selbstredend fällig.

    Sinnvoll ist in Eurem Fall, mit dem RA eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung zu treffen.

    Wichtiger Hinweis im Profil beachten (erreichbar über Klick auf "tradaix")!

    Kommentar von superkorrekt superkorrektsuperkorrekt

    das werde ich prüfen.lachmichweg..

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Anträge dieser Art werden bei Gericht gestellt. Offenbar hat Dein Anwalt in Deinem Auftrag diesen Antrag gestellt. Möglicherweise ist der Termin am Montag der entsprechende Anhörungstermin. (Leider ist Deine Schilderung nicht sehr eindeutig.)

    Den Antrag kannst Du natürlich jederzeit zurücknehmen, solange noch nicht darüber entschieden ist; also auch im Termin.

    Kommentar von bommel65 bommel65bommel65

    So kenne ich es auch - DH !

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    Antwort von TimRobot TimRobot

    Mach dir keinen Kopf! Je weiter dein Antrag geht desto mehr kostet es, ihn wieder Rückgängig zu machen! Theoretisch kannst du bis zur Urteilsentscheidung weitermachen und kurz vor der Verkündung sagen "War alles nur Spass"! Du hast das E-Mail geschrieben! Warte ab bis du Meldung bekommst!

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Auch nach zweimaligem Lesen bleibt mir der Sinn dieser Antwort unverständlich.

    Kommentar von 79tanja 79tanja

    also kann ich zurücknehmen....

    Kommentar von TimRobot TimRobotTimRobot

    Was ich damit sagen will: Noch ist ja nichts passiert! Deine Anwältin hat einen Brief an den Anwalt deines Mannes geschickt! Dieser hat deinem Mann eine Brief geschickt! Also hast du noch alle Zeit der Welt die Sache abzublasen! Nur je mehr Arbeit vom Stappel gelaufen ist desto mehr Geld wirst du deiner Anwältin und dein Mann seinem Anwalt zahlen müssen! Also warte doch jetzt einfach ab bis sich deine Anwältin bei dir auf dein Mail meldet!

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Vielleicht hat ja der Anwalt eine Privatadresse, wo Du ihn kurz erreichen kannst?

    Wenn Du deinem Anwalt was schreibst, lass zur Eindeutigkeit Deinen Mann mit unterschreiben.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Wenn ich einem Brief einer Mandantin erhielte, den auch der Antragsgegner unterschrieben hat, würden bei mir alle Alarmglocken angehen und ich hätte erhebliche Zweifel an einer freien Willenserklärung.

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    Antwort von danny86w danny86w

    Ob ihr euch nun trennt oder nicht, das kind kann ja wohl nichts dafür, wenn hat das kind ein recht auf beide elternteile...deine enstellung ist sehr egoistisch, weißt du, du tust nicht nur deinem mann damit weh, sondern vorallem dem kind. denk mal drüber nach, wie es wäre wenn es seinen vater nicht mehr sehen darf, nur weil ihr euch nicht mehr liebt oder getrennt seid. es reicht doch wenn du darunter leidest, muss das kind auch darunter leiden, wenn mama und papa sich trennen? nein, das darf nicht sein...

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    Antwort von angelela angelela

    Du hast es ja schon geschrieben und wenn Du Montag da nochmal anrufst, dürfte das reichen. Freut mich für Euch..:-)

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