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brauche hilfe im bezug auf das Jugendamt :(

Frage von x3Line x3Line

hay

es geht darum das das jugendamt meinen eltern das sorgerecht wegnehmen will ... es gibt keinen richtigen Grud dafür und viele sachen in berichten sind gelogen , erfunden oder manche aussagen von mir haben sie ganicht aufgeschrieben. Ich Brauche jetzt Jemanden an den ich mich wenden kann (so zu sagen ein anwalt für kinder) der mein recht vertritt - in dieser sache - das ich bei meinem vater leben möchte. bin 15 jahre alt

Frage:

weiß vielleicht einer von euch wo es diesen "kinderanwalt" zu finden ist oder ob es sowas überhaubt gibt...
vielen dank <3

liebe grüße Line

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Antworten (9)

  • 2
    Antwort von rayondesoleil rayondesoleil

    Liebe(r) x3Line,

    Du kannst Dich zum Beispiel an eine Beratungsstelle wenden. Die Beratung dort ist kostenfrei und vertraulich, d. h. die Berater stehen grundsätzlich unter Schweigepflicht. Es gibt zahlreiche Träger von Beratungsstellen, z. B. Caritas und Diakonie.

    Hier mal ein Link zur Diakonie, die viele Beratungsstellen in Deutschland hat und speziell eine Jugendberatung anbietet:

    http://www.evangelische-beratung.info/angebote/jugendberatung

    Dort kannst Du eine Beratungsstelle in Deiner Nähe suchen und dann anrufen, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.

    Viele Grüsse und Dir alles Gute für die Zukunft!

    Kommentar von Fisch64 Fisch64Fisch64

    Was denn für eine Schweigepflicht? Gibt es die tatsächlich noch?Mir ist nur bekannt, daß aufgrund des "sozialen Frühwarnsystems" alle Institutionen von der Schweigepflicht befreit sind.

    Kommentar von Fisch64 Fisch64Fisch64

    Welcome to "The Bekloppten-Stadl" Deutschland!

  • 1
    Antwort von hacker20260 hacker20260

    "das ich bei meinem vater leben möchte. bin 15 jahre alt" oh mein Gott. Bitte wende dich an den webmaster: http://www.pappa.com/1hilfe/1hilfe.htm - Vielleicht hat der ne Idee. Die mail steht auf der Seite unten in blau.

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    Antwort von Amerian Amerian

    Schau ins Telefonbuch unter Jugendorganisationen.

  • 0
    Antwort von pianoforever pianoforever

    Hallo Line, ich weiß ja nicht, ob deine FrAage auch heute noch aktuell ist. Dennoch antworte ich Dir. Es gibt beim Jugendamt bzw. freie Träger wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas etc. sogenannte "Verfahrenspfleger", allgemein auch "Anwalt fürs Kind" genannt. Das ist für dich kostenlos. Adressen kannst du im Internet oder bei einer Beratungsstelle für Eltern, Kinder erfahren. Die Beratungsstellen stehen mit Telefonnummer meist auch in der Tageszeitung oder im Stadtanzeiger deiner Stadt (da , wo Apotheken, Notdienste o.a. bekanntgegeben werden). Ansonsten fragst du bei der Stadtinformation/Bürgerbüro nach, die wissen das auch. Außerdem besteht bei ALLEN Stellen Schweigepflicht, die dürfen also nicht einfach andren was über dich oder deine Angelegenheiten erzählen. Ich hoffe, dir weitergeholfen zu haben und wünsche dir ganz viel Erfolg auf deinem Weg, LG Pianoforever

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    Antwort von friggel friggel

    Das Jugendamt darf nix entscheiden, dass macht das Gericht. Für die Verhandlung bekommst du einen Verfahrenspfleger. Der muss als "Anwalt" ausschließlich deinen Willen und dein subjektives Interesse vertreten. Gleich ob das objektiv aus erzieherischer Sicht schlecht für dich ist, oder nicht. Wenn der gut ist, hast du schonmal einen Pluspunkt. Außerdem kannst du bei Gericht Angeben, dass du niemand anderen als deine Eltern akzeptieren wirst und behaupten du würdest Abhauen, auf die Straße gehen, oder sontwas anstellen, wenn die deinen Eltern das Sorgerecht entziehen. Also massiv Druck machen, Panik ausdrücken usw.. Immerhin hast du als 15jähriger im Endeffekt den längeren Hebel, denn einsperren kann man jemanden in einem solchen Alter nicht auf dauer! Zunächst aber solltest du die zurückgehaltenen Aussagen deinerseits und unterschlagenen Fakten definitiv dem Gericht (wenns soweit ist) mitteilen. Aber noch eine Frage, gibt es wirklich keinen Grund deinen Eltern das Sorgerecht zu entziehen? Denk mal drüber nach. Manchmal verleugnet man solche Gründe, weils wirklich schlimm ist. Im Endeffekt musst aber nur du damit leben und es ist deine höchspersönliche Sache.

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    Antwort von magni64 magni64

    davon abgesehen, daß das JA eine Kindeswegnahme anordnen kann, wenn es Gefahr für das Kindeswohl sieht, folgen Familiengerichte häufig erstmal den Empfehlungen des Jugendamtes. Natürlich mit Recht, immerhin sollte das eine neutrale Stelle zugunsten von Kindern und Jugendlichen sein. Daß einige Beamte da ein selbstherrliches Regiment führen und von ihren Vorgesetzten gedeckt werden ist nicht vorgesehen.

    Kommentar von magni64 magni64magni64

    oh... da lief was falsch, das war als Kommentar zum Beitrag von nnobsi gedacht...

  • 0
    Antwort von magni64 magni64

    du wirst lachen - beim Jugendamt. Es gibt bei vielen Jugendämtern Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, in Augsburg z.B. den ASD (allgemeiner Sozialer dienst) und die KoJa, (kommunale Jugendarbeit) sowas ähnliches gibt es fast überall. Aber auch religiöse Gemeinschaften und private Gesellschaften haben da oft eine Anlaufstelle. Z.B. die Diakonie oder die Caritas. Auch die SOS-Kinderdorfgesellschaft hat einige Hilfsangebote. Dort hilft man dir auch bei problemen mit dem Jugendamt.

    Du solltest bei Kontakt zum Jugendamt nur darauf achten, daß du eben nicht zu der Abteilung gehst, die deinen Eltern Schwierigkeiten macht.

    Falsche Anschuldigungen sind mir nicht neu, mir wurde z.B. vorgeworfen, daß meine Kinder nicht ihre Impfungen hätten, trotz vorlage der Impfhefte stand das beim nächsten Treffen immer noch im Protokoll... Und Jahre später hatte ich das wieder auf dem Tisch, obwohl es nachweislich nicht stimmte.

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    Antwort von James131 James131

    Ja, Du kannst jeden auf familienrecht spezialisierten anwalt ansprechen und ihn mit der vertretung Deiner rechte beauftragen, wenn und soweit dies gegen Deine eltern oder einen moeglichen zwangsweise eingesetzten sorgeberechtigten geht. In diesem falle kann beratungskostenhilfe beantragt werden. Ansonsten ist selbstverstaendlich Deine mutter oder der zwangsweise eingesetzte sorgeberechtigte zu Deiner vertretung berechtigt.

  • 0
    Antwort von nnobsi nnobsi

    Grundsätzlich gilt das gemeinsame Sorgerecht der Eltern. Wenn ein Elternteil das weggenommen bekommt, dann müssen gravierende Vorkommnisse passiert sein. Das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht einfach so wegnehmen, dazu braucht es einen Gerichtsbeschluss vom Familiengericht. Da wirst auch Du angehört. HInzu kommt, dass Du als 15 Jähriger selbst bestimmen kannst, wo Du leben möchtest (bei Mama oder Papa). Vielleicht hast DU auch was falsch mitbekommen, selbst wenn Du zb. bei Deiner Mam lebst, hat Dein Papa in wesentlichen Sachen weiterhin sein Sorgerecht (und die Pflicht). Deine Mam bestimmt dann nur die kleineren Sachen den täglichen Bedarfs, bei allen wesentlichen Sachen kommt es auch auf dne Paps am (als Krankheiten und Operationen, welche Lehre oder Schule Du besuchen sollst usw.) Einen Kinderanwalt gibt es nicht, ich gehe aber davon aus, dass Deine Eltern vor Gericht sowieso von einem Anwalt vertreten werden.

    Kommentar von hacker20260 hacker20260hacker20260

    Das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht einfach so wegnehmen ? Wie bitte, wo lebst du ? Klar, die machen doch was sie wollen.

    Kommentar von James131 James131James131

    Dieser grundsatz gilt nur bei zum zeitpunkt der geburt verheirateten eltern.
    Nein, das Jugendamt kann nach geltendem Recht das Sorgerecht vorlaeufig ganz oder teilweise einschraenken und im mutmasslichen interesse des kindes auf sich oder dritte uebertragen. Ist leider noch geltendes recht, auch, wenn das der EuGH mehrfach bemaengelt hat.
    Es sollte auch kein beschluss, sondern ein Urteil ersteritten werden, denn bei einem beschluss wird eben nicht zwingend das Kind gehoert, sondern nach aktenlage ... zumeist nach der irren vorstellung eine jugendamtsmitarbeiters endschieden.
    Daneben hat ein kind soweit es sich selbst aeussern kann, ein recht auf eine eigene rechtsvertretung, sucht es sich keine, so ist diese vom Jugendamt zu stellen, was dann behauptet die interessen des kindes zu vertreten.

    Kommentar von James131 James131James131

    Dieser grundsatz gilt nur bei zum zeitpunkt der geburt verheirateten eltern.
    Nein, das Jugendamt kann nach geltendem Recht das Sorgerecht vorlaeufig ganz oder teilweise einschraenken und im mutmasslichen interesse des kindes auf sich oder dritte uebertragen. Ist leider noch geltendes recht, auch, wenn das der EuGH mehrfach bemaengelt hat.
    Es sollte auch kein beschluss, sondern ein Urteil ersteritten werden, denn bei einem beschluss wird eben nicht zwingend das Kind gehoert, sondern nach aktenlage ... zumeist nach der irren vorstellung eine jugendamtsmitarbeiters endschieden.
    Daneben hat ein kind soweit es sich selbst aeussern kann, ein recht auf eine eigene rechtsvertretung, sucht es sich keine, so ist diese vom Jugendamt zu stellen, was dann behauptet die interessen des kindes zu vertreten.

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