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Brauche HILFE beim Thema BAB und Arbeitsamt

gefragt von gisimau am 26.10.2009 um 10:59 Uhr

Hallo Leute, ich habe folgendes Problem.Ich habe am 03.09.2009 meine Ausbildung angefangen und bin auch total glücklich darüber zumal ich erst ein Tag vorher in einem Gespräch erfahren habe das ich am nächsten Tag meine Ausbildung antreten darf.Aber jetzt kommt es was mich so aufregt.Ich habe seit über 1.Jahr eine eigene Wohnung und war nie im rückstand mit der Miete aber seit anfang Oktober schon.Ich habe mir am 4.9.09 den Antrag auf BAB geholt und versucht ihn so gut wie möglich auszufüllen da ich aber keinen Kontakt zu meinem Vater habe ist es etwas schwieriger die Daten für die BAB stelle zu besorgen.Deshalb habe ich für den Monat Oktober einen Antrag auf Überbrückungsgeld beim Arbeitsamt beantragt. Dieser wurde nach einen Monat bearbeitungszeit abgelehnt.Begründung die haben nichts damit zutun ich muss die Miete selber aufbringen KLAR bei 310euro Ausbildungsvergütung geht das natürlich.Zahle 305€ Miete da sagen die da müssen sie knapp Wirtschaften das sind doch schw... andere schlafen den ganzen Tag und bekommen Geld dafür nun meine Frage wenn ich den Antrag abgebe sobald ich alles zusammen habe zahlt die BAB stelle das rückwirkend meine Kosten und wenn nein wer kann mir dann weiterhelfen. Danke im Vorraus weiß sonst nicht weiter sry für den langen Text

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Ausbildung x 5.406 Arbeitsamt x 1.202 BAB x 126

cara1002
beantwortet von cara1002 am 26. Oktober 2009 11:07
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Das Geld wird gezahlt ab 04.09.09 gezahlt - dieses Datum sollte auch auf dem Antrag stehen, vom Arbeitsamt ausgefüllt.

Gib den Antrag so schnell als möglich ab, wenn dein Vater die Angaben verweigert, dann schreib das in den Antrag rein, da muss das Arbeitsamt dann zusehen wie sie an seine Angaben kommt...

Faulheit den Vater zu fragen/bitten das auszufüllen, gilt aber NICHT.

Wenn dann alles abgegeben ist, wird das Geld rückwirkend überwiesen.


anonym
beantwortet von relaxer am 26. Oktober 2009 11:04
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Auf jeden Fall gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen (Frist normalerweise 4 Wochen nach Zustellung des Ablehnungs-Bescheides), bei der Beratungsstelle (hat jedes Rathaus) einen Termin machen und ggfls. den Antrag nachbessern.


nero070
beantwortet von nero070 am 26. Oktober 2009 11:04
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Dein Mutter muss Dir das Kindergeld weiterleiten. Kontakt zu Deinem Vater solltest Du aufnehmen um an die Daten zu kommen. Zahlt Deine Mutter Dir Unterhalt?


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 26. Oktober 2009 11:01
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Frag doch mal bei Deinem Vermieter nach, die haben doch sicher auch Erfahrungen. Vor allen Dingen unterricchte sie darüber wegen des Mietrückstandes, damit machst Du sicher bei denen auch Punkte


anonym
beantwortet von Morti am 26. Oktober 2009 11:00
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Du musst den Antrag pünktlich abgeben. Die zahlen glaub ich erst ab Antragstellung. Die anderen Unterlagen reichst du nach. Bist du unter 25?

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 26. Oktober 2009 11:05

Was kommt da jetzt mit unter 25?

Kommentar von Simple_avatar4smallsunrise79 am 26. Oktober 2009 11:12

wenn du unter 25 bist erhälst du noch bzw wieder kindergeld. das gibt es auch rückwirkend für den ausbildungszeitraum


anonym
beantwortet von Sonnenblumen84 am 26. Oktober 2009 11:00
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Aufstockung auf Hartz IV beantragen. Dann bekommst du auch die Miete bezahlt. Oder geh zum Wohngeldamt. Die müssten dir Wohngeld bezahlen. Würde ich aber so schnell wie möglich machen.


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