Hallo, ich hatte ein befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12.11 und ab 01.01.12 arbeitslos gemeldet,ab dem 17.12.11 krank geschrieben fortlaufend bis zum 31.01.12 und vom 01.01.12 bis zum 31.01.12 krank geschrieben und krankengeld bezogen.Ab dem 01.02.12 bis 14.02.12 fortlaufend auf eine andere Diagnose bei einem Facharzt weiter krank geschrieben.Die Krankenkasse hat mich aufgefordert ab 01.02.12 erneut Arbeitslosengeld zu beantragen,da ich ab dem 01.02.12 auf eine andere Diagnose krank geschrieben bin.Das Arbeitsamt hat den Antrag abgelehnt,mit der Begründung da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und ich sollte mich wieder an die Krankenkasse wenden.Arbeitslosengeld kann erst beantragt werden wenn ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe (Wenn ich wieder gesund bin) kennt sich da einer und muss die Krankenkasse jetzt weiter bezahlen,weil es ja eine andere Diagnose ist. Ich war kein Tag ohne ein Krankenschein und es will jetzt keiner zahlen das Amt meint weil ich dem Markt nicht zur Verfügung stehe und die Kasse meint weil es eine andere Diagnose wäre,was ist denn jetzt richtig und wer muss jetzt zahlen? Das kann ja alles irgendwie nicht sein,oder? Bitte euch dringend um Hilfe...
Antworten (3)
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johnnymcmuffjohnnymcmuff
Meiner Meinung nach macht die Krankenkasse einen Fehler.
Soweit ich weiß bekommt man für eine Krankheit 6 Wochen Lohnfortzahlung,dann Krankengeld.
Wird man innerhalb des Krankengeldbezuges auf eine andere Krankheit krank geschrieben,so ensteht kein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung und dann Krankengeldbezug,sondern man erhält weiter Krankengeld bis maximal 78 Wochen.
Da sie keine Leistungen bekommen,rate ich Ihnen einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu holen und einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen!
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Wenn du weder Anspruch auf AlG 1 noch auf Krankengeld hast, kannst du nur AlG 2 (Hartz IV) beantragen.
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theeyetheeye
Normalerweise ist es so das die Krankenkasse bei "gleicher" Diagnose weiterzahlt. Aber da Du eine andere Diagnose hast empfehle ich Dir zum Rechtspfleger bei Deinem Amtsgericht zu gehen und dort anwaltliche Hilfe einfordern. Weil das Arbeitsamt schiebt das ganze gerne wieder auf die Krankenkasse und umgekehrt. Damit Du nicht zwischen die Mühlen, von beiden gemahlen wirst, mache es bitte. Info`s findest Du auch unter www.sozialleistungen.info
theeye
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