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Brauche Hilfe beim Arbeitsvertrag!! Was ankreuzen??

Frage von Meepo Meepo

N'abend

Es geht um Lohnversteuerung

Da steht folgendes:

Lohnversteuerung

Sie können selbst über ihre Lohnversteuerung entscheiden.

[ ] Ja, ich möchte, daß mein Arbeitslohn meiner geringfügigen Beschäftigung mit 2 % pauschal ( vom Arbeitnehmer zu tragen) versteuert wird, anstatt normaler Versteuerung nach Angaben laut meiner Lohnsteuerkarte.

[ ] Nein, ich möchte, daß mein Arbeitslohn meiner geringfügigen Beschäftigung normal versteuert wird, dh. ich zahle Lohnsteuer und evtl. Solidaritätszuschlag , sowie evtl. Kirchensteuer.

Meiner Frage ist.. Was bedeudet das ?und was muss ich ankreuzen um weniger Abzüger , also mehr Kohle zu bekommen?? danke

5 Abstimmungen
Abstimmungen
Kreuz JA an, weil.. 3
Kreuz NEIN an, weil 0
hmm bin selbst leicht überfordert 2
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Antworten (7)

  • 2
    Antwort von HerrVonRibbeck HerrVonRibbeck
    Abgestimmt für: hmm bin selbst leicht überfordert

    ruf Dein Finanzamt an. Die sind dort zur Auskunft verpflichtet und müssen Dir sagen, was besser für Dich ist.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Der Fragebogen die Lohnsteuer betreffend ist hinfällig,da du ja mehr als € 400,- bekommst. Oberhalb eines monatlichen Arbeitsentgelts von € 400,- liegt keine geringfügige Beschäftigung vor.Deshalb hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Maßgabe der vorgelegten Lohnsteuerkarte zu erheben.

  • 1
    Antwort von e225160 e225160
    Abgestimmt für: Kreuz JA an, weil..

    Hier noch ein Link http://www.steuer.bayern.de/faq/Themen/geringfuegige-Beschaeftigung/index.asp#tz....13

    wählst du "nein", wird dein Einkommen nach den Angaben deiner Lohnsteuerkarte versteuert. Damit bekommst du weniger raus.

    Kommentar von Meepo MeepoMeepo

    dank dir.

  • 1
    Antwort von Gebruenn Gebruenn
    Abgestimmt für: hmm bin selbst leicht überfordert

    warum stellst du so eine antwort zu verfügung? bingt dir doch nichts. wer nichts weiß, soll einfach nicht antworten... aber, bitte :-)

    Kommentar von e225160 e225160e225160

    wen meinst du?

    Kommentar von Meepo MeepoMeepo

    hast recht :P.. warum antwortest du dann??^^

    Kommentar von Gebruenn GebruennGebruenn

    ...wollte es ja so.

  • 1
    Antwort von elkera elkera
    Abgestimmt für: Kreuz JA an, weil..

    du dann mehr Kohle bekommst. Wenn du aber etwas für deine Rente tun willst, kreuz nein an. Dann bekommst du aber weniger Kohle, dafür zahlst du aber in die gesetzliche Rentenversicherung ein und du hast dann Ansprüche. Das hast du bei der Pauschalversteuerung meines Wissens nicht.

    Ich habe damals, vor Jahren, auch den Fehler gemacht und wollte mehr Geld haben. Jetzt bereue ich es, weil ich dadurch keine Ansprüche auf die gesetzliche Rentenversicherung erworben habe.

    Kommentar von Meepo MeepoMeepo

    das mit den pauschal 2 % war aber doch wenn man JA ankreuzt!! oder??

    Kommentar von elkera elkeraelkera

    Ja, weil du wolltes doch mehr Kohle.

    Kreuze Nein an, wenn du etwas für die gesetzliche Rentenversicherung tun willst. Das bedeutet aber weniger Kohle.

    Kommentar von Meepo MeepoMeepo

    dankeschön.

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl
    Abgestimmt für: Kreuz JA an, weil..
    Kommentar von Meepo MeepoMeepo

    WEIL??????????

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    ganz einfach - weil ich in meinem Hauptjob schon Steuern bezahle und auf Lohnsteuerklasse 6 gehe ich doch nicht arbeiten - müsste ich ein bisschen doof sein um das zu tun;-)

    Kommentar von Meepo MeepoMeepo

    wieso , warum nicht?? hä??

    Kommentar von e225160 e225160e225160

    Bei einer zweiten Lohnsteuerkarte wird Steuerklasse 6 eingetragen. Da sind die Abzüge so ordentlich, das es sich kaum lohnt. Hier ein Brutto/Netto Rechner http://www.nettolohn.de/

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    genauuuuuuuuuu

    Kommentar von Meepo MeepoMeepo

    Super danke.

  • 1
    Antwort von e225160 e225160
    Abgestimmt für: Kreuz JA an, weil..

    Das ist die pauschale Versteuerung bei geringfügig Beschäftigten.

    Kommentar von Meepo MeepoMeepo

    was genau heißt das?? sry kenn mich da net aus.

    Kommentar von e225160 e225160e225160

    Als Mini-Job gilt ein Beschäftigungsverhältnis bis maximal 400 Euro regelmäßiges Monatsentgelt. Diese Jobs sind für Arbeitnehmer abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 30 Prozent Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Sie setzen sich zusammen aus: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).

    Kommentar von Meepo MeepoMeepo

    mache aber mehr als 400€ zurzeit, also arbeite Teilzeit bei 36 Stunden die Woche.

    Kommentar von e225160 e225160e225160

    Dann ist die Frage überflüssig und du brauchst gar nichts ankreuzen, weil keine geringfügige Beschäftigung vorliegt (wie bei ja anzukreuzen). Die Einnahmen werden normal versteuert & du musst eine Lohnsteuerkarte vorlegen.

    Kommentar von Meepo MeepoMeepo

    hä?? aber ich habe einen Teilzeitarbeitsvertrag und trotzdem dieses Formular bekommen?? meinst du ich muss es eventuell nicht ausfüllen?? ..nur wie gesagt bekomme nicht mehr als 800€.

    Kommentar von e225160 e225160e225160

    Eine geringfügige Beschäftigung liegt nur vor wenn du bis zu 400 € verdienst. Einen Übergang zu den echten Mini-Jobs (bis 400 Euro) bilden die Arbeitsverhältnisse für Teil- oder Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen von 401 bis 800 Euro, sog. Midijobs. In diesem Bereich steigen die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialbeiträge langsam an. Der Arbeitgeber hat hingegen die normalen Sozialbeiträge zu zahlen.

    Die durch den Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben beginnen mit 4 % bei einem Monatsverdienst ab 401 EUR und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21% bei 800 EUR Verdienst.

    Zu beachten ist, dass diese Reglung nicht gilt, wenn der Mini-Job mit einem Arbeitsentgelt von 400 bis 800 EUR neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 800 EUR ausgeübt wird. In diesem Fall sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu zahlen.

    Die Berechnung des Arbeitnehmeranteils in dieser Gleitzone ist nicht einfach. Fragen hierzu beantwortet die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft. Die Besteuerung in diesem Entgeltbereich erfolgt nach Lohnsteuerkarte.

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