Meepo am 19.07.2009 um 20:32 Uhr
N'abend
Es geht um Lohnversteuerung
Da steht folgendes:
Lohnversteuerung
Sie können selbst über ihre Lohnversteuerung entscheiden.
[ ] Ja, ich möchte, daß mein Arbeitslohn meiner geringfügigen Beschäftigung mit 2 % pauschal ( vom Arbeitnehmer zu tragen) versteuert wird, anstatt normaler Versteuerung nach Angaben laut meiner Lohnsteuerkarte.
[ ] Nein, ich möchte, daß mein Arbeitslohn meiner geringfügigen Beschäftigung normal versteuert wird, dh. ich zahle Lohnsteuer und evtl. Solidaritätszuschlag , sowie evtl. Kirchensteuer.
Meiner Frage ist.. Was bedeudet das ?und was muss ich ankreuzen um weniger Abzüger , also mehr Kohle zu bekommen?? danke

ruf Dein Finanzamt an. Die sind dort zur Auskunft verpflichtet und müssen Dir sagen, was besser für Dich ist.

Der Fragebogen die Lohnsteuer betreffend ist hinfällig,da du ja mehr als € 400,- bekommst. Oberhalb eines monatlichen Arbeitsentgelts von € 400,- liegt keine geringfügige Beschäftigung vor.Deshalb hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Maßgabe der vorgelegten Lohnsteuerkarte zu erheben.

Hier noch ein Link http://www.steuer.bayern.de/faq/Themen/geringfuegige-Beschaeftigung/index.asp#tz....13
wählst du "nein", wird dein Einkommen nach den Angaben deiner Lohnsteuerkarte versteuert. Damit bekommst du weniger raus.
Meepo am 19. Juli 2009 20:50 dank dir.

warum stellst du so eine antwort zu verfügung? bingt dir doch nichts. wer nichts weiß, soll einfach nicht antworten... aber, bitte :-)
du dann mehr Kohle bekommst. Wenn du aber etwas für deine Rente tun willst, kreuz nein an. Dann bekommst du aber weniger Kohle, dafür zahlst du aber in die gesetzliche Rentenversicherung ein und du hast dann Ansprüche. Das hast du bei der Pauschalversteuerung meines Wissens nicht.
Ich habe damals, vor Jahren, auch den Fehler gemacht und wollte mehr Geld haben. Jetzt bereue ich es, weil ich dadurch keine Ansprüche auf die gesetzliche Rentenversicherung erworben habe.
Meepo am 19. Juli 2009 20:48 das mit den pauschal 2 % war aber doch wenn man JA ankreuzt!! oder??

Meepo am 19. Juli 2009 20:46 WEIL??????????
Panikgirl am 19. Juli 2009 20:48 ganz einfach - weil ich in meinem Hauptjob schon Steuern bezahle und auf Lohnsteuerklasse 6 gehe ich doch nicht arbeiten - müsste ich ein bisschen doof sein um das zu tun;-)
Meepo am 19. Juli 2009 20:50 wieso , warum nicht?? hä??
e225160 am 19. Juli 2009 20:56 Bei einer zweiten Lohnsteuerkarte wird Steuerklasse 6 eingetragen. Da sind die Abzüge so ordentlich, das es sich kaum lohnt. Hier ein Brutto/Netto Rechner http://www.nettolohn.de/

Das ist die pauschale Versteuerung bei geringfügig Beschäftigten.
Meepo am 19. Juli 2009 20:37 was genau heißt das?? sry kenn mich da net aus.
e225160 am 19. Juli 2009 20:40 Als Mini-Job gilt ein Beschäftigungsverhältnis bis maximal 400 Euro regelmäßiges Monatsentgelt. Diese Jobs sind für Arbeitnehmer abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 30 Prozent Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Sie setzen sich zusammen aus: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).
Meepo am 19. Juli 2009 20:44 mache aber mehr als 400€ zurzeit, also arbeite Teilzeit bei 36 Stunden die Woche.
e225160 am 19. Juli 2009 20:50 Dann ist die Frage überflüssig und du brauchst gar nichts ankreuzen, weil keine geringfügige Beschäftigung vorliegt (wie bei ja anzukreuzen). Die Einnahmen werden normal versteuert & du musst eine Lohnsteuerkarte vorlegen.
Meepo am 19. Juli 2009 21:51 hä?? aber ich habe einen Teilzeitarbeitsvertrag und trotzdem dieses Formular bekommen?? meinst du ich muss es eventuell nicht ausfüllen?? ..nur wie gesagt bekomme nicht mehr als 800€.
e225160 am 20. Juli 2009 13:58 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nur vor wenn du bis zu 400 € verdienst. Einen Übergang zu den echten Mini-Jobs (bis 400 Euro) bilden die Arbeitsverhältnisse für Teil- oder Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen von 401 bis 800 Euro, sog. Midijobs. In diesem Bereich steigen die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialbeiträge langsam an. Der Arbeitgeber hat hingegen die normalen Sozialbeiträge zu zahlen.
Die durch den Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben beginnen mit 4 % bei einem Monatsverdienst ab 401 EUR und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21% bei 800 EUR Verdienst.
Zu beachten ist, dass diese Reglung nicht gilt, wenn der Mini-Job mit einem Arbeitsentgelt von 400 bis 800 EUR neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 800 EUR ausgeübt wird. In diesem Fall sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu zahlen.
Die Berechnung des Arbeitnehmeranteils in dieser Gleitzone ist nicht einfach. Fragen hierzu beantwortet die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft. Die Besteuerung in diesem Entgeltbereich erfolgt nach Lohnsteuerkarte.