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Brauche Hilfe beim Arbeitsvertrag!! Was ankreuzen??

gefragt von MeepoMeepo am 19.07.2009 um 20:32 Uhr

N'abend

Es geht um Lohnversteuerung

Da steht folgendes:

Lohnversteuerung

Sie können selbst über ihre Lohnversteuerung entscheiden.

[ ] Ja, ich möchte, daß mein Arbeitslohn meiner geringfügigen Beschäftigung mit 2 % pauschal ( vom Arbeitnehmer zu tragen) versteuert wird, anstatt normaler Versteuerung nach Angaben laut meiner Lohnsteuerkarte.

[ ] Nein, ich möchte, daß mein Arbeitslohn meiner geringfügigen Beschäftigung normal versteuert wird, dh. ich zahle Lohnsteuer und evtl. Solidaritätszuschlag , sowie evtl. Kirchensteuer.

Meiner Frage ist.. Was bedeudet das ?und was muss ich ankreuzen um weniger Abzüger , also mehr Kohle zu bekommen?? danke

5 Stimmen : Kreuz JA an, weil.. (3) ; Kreuz NEIN an, weil (0) ; hmm bin selbst leicht überfordert (2)
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Arbeit x 14.543 Job x 3.841 Lohn x 796 Verdienst x 521 Lohnversteuerung x 1

HerrVonRibbeck
beantwortet von HerrVonRibbeck am 19. Juli 2009 20:37
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ruf Dein Finanzamt an. Die sind dort zur Auskunft verpflichtet und müssen Dir sagen, was besser für Dich ist.

abgestimmt für: hmm bin selbst leicht überfordert

lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 20. Juli 2009 10:03
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Der Fragebogen die Lohnsteuer betreffend ist hinfällig,da du ja mehr als € 400,- bekommst. Oberhalb eines monatlichen Arbeitsentgelts von € 400,- liegt keine geringfügige Beschäftigung vor.Deshalb hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Maßgabe der vorgelegten Lohnsteuerkarte zu erheben.


e225160
beantwortet von e225160 am 19. Juli 2009 20:43
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Hier noch ein Link http://www.steuer.bayern.de/faq/Themen/geringfuegige-Beschaeftigung/index.asp#tz....13

wählst du "nein", wird dein Einkommen nach den Angaben deiner Lohnsteuerkarte versteuert. Damit bekommst du weniger raus.

abgestimmt für: Kreuz JA an, weil..
Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 20:50

dank dir.


Gebruenn
beantwortet von Gebruenn am 19. Juli 2009 20:42
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warum stellst du so eine antwort zu verfügung? bingt dir doch nichts. wer nichts weiß, soll einfach nicht antworten... aber, bitte :-)

abgestimmt für: hmm bin selbst leicht überfordert
Kommentar von 740dd16ec5f690afc09bccd35196409esmalle225160 am 19. Juli 2009 20:45

wen meinst du?

Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 20:47

hast recht :P.. warum antwortest du dann??^^

Kommentar von Bf110750378b15ff21fdbf89753283f8smallGebruenn am 19. Juli 2009 21:05

...wollte es ja so.


elkera
beantwortet von elkera am 19. Juli 2009 20:42
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du dann mehr Kohle bekommst. Wenn du aber etwas für deine Rente tun willst, kreuz nein an. Dann bekommst du aber weniger Kohle, dafür zahlst du aber in die gesetzliche Rentenversicherung ein und du hast dann Ansprüche. Das hast du bei der Pauschalversteuerung meines Wissens nicht.

Ich habe damals, vor Jahren, auch den Fehler gemacht und wollte mehr Geld haben. Jetzt bereue ich es, weil ich dadurch keine Ansprüche auf die gesetzliche Rentenversicherung erworben habe.

abgestimmt für: Kreuz JA an, weil..
Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 20:48

das mit den pauschal 2 % war aber doch wenn man JA ankreuzt!! oder??

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 19. Juli 2009 20:52

Ja, weil du wolltes doch mehr Kohle.

Kreuze Nein an, wenn du etwas für die gesetzliche Rentenversicherung tun willst. Das bedeutet aber weniger Kohle.

Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 21:50

dankeschön.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 19. Juli 2009 20:40
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abgestimmt für: Kreuz JA an, weil..
Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 20:46

WEIL??????????

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 19. Juli 2009 20:48

ganz einfach - weil ich in meinem Hauptjob schon Steuern bezahle und auf Lohnsteuerklasse 6 gehe ich doch nicht arbeiten - müsste ich ein bisschen doof sein um das zu tun;-)

Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 20:50

wieso , warum nicht?? hä??

Kommentar von 740dd16ec5f690afc09bccd35196409esmalle225160 am 19. Juli 2009 20:56

Bei einer zweiten Lohnsteuerkarte wird Steuerklasse 6 eingetragen. Da sind die Abzüge so ordentlich, das es sich kaum lohnt. Hier ein Brutto/Netto Rechner http://www.nettolohn.de/

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 19. Juli 2009 20:57

genauuuuuuuuuu

Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 21:50

Super danke.


e225160
beantwortet von e225160 am 19. Juli 2009 20:34
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Das ist die pauschale Versteuerung bei geringfügig Beschäftigten.

abgestimmt für: Kreuz JA an, weil..
Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 20:37

was genau heißt das?? sry kenn mich da net aus.

Kommentar von 740dd16ec5f690afc09bccd35196409esmalle225160 am 19. Juli 2009 20:40

Als Mini-Job gilt ein Beschäftigungsverhältnis bis maximal 400 Euro regelmäßiges Monatsentgelt. Diese Jobs sind für Arbeitnehmer abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 30 Prozent Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Sie setzen sich zusammen aus: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).

Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 20:44

mache aber mehr als 400€ zurzeit, also arbeite Teilzeit bei 36 Stunden die Woche.

Kommentar von 740dd16ec5f690afc09bccd35196409esmalle225160 am 19. Juli 2009 20:50

Dann ist die Frage überflüssig und du brauchst gar nichts ankreuzen, weil keine geringfügige Beschäftigung vorliegt (wie bei ja anzukreuzen). Die Einnahmen werden normal versteuert & du musst eine Lohnsteuerkarte vorlegen.

Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 21:51

hä?? aber ich habe einen Teilzeitarbeitsvertrag und trotzdem dieses Formular bekommen?? meinst du ich muss es eventuell nicht ausfüllen?? ..nur wie gesagt bekomme nicht mehr als 800€.

Kommentar von 740dd16ec5f690afc09bccd35196409esmalle225160 am 20. Juli 2009 13:58

Eine geringfügige Beschäftigung liegt nur vor wenn du bis zu 400 € verdienst. Einen Übergang zu den echten Mini-Jobs (bis 400 Euro) bilden die Arbeitsverhältnisse für Teil- oder Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen von 401 bis 800 Euro, sog. Midijobs. In diesem Bereich steigen die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialbeiträge langsam an. Der Arbeitgeber hat hingegen die normalen Sozialbeiträge zu zahlen.

Die durch den Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben beginnen mit 4 % bei einem Monatsverdienst ab 401 EUR und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21% bei 800 EUR Verdienst.

Zu beachten ist, dass diese Reglung nicht gilt, wenn der Mini-Job mit einem Arbeitsentgelt von 400 bis 800 EUR neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 800 EUR ausgeübt wird. In diesem Fall sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu zahlen.

Die Berechnung des Arbeitnehmeranteils in dieser Gleitzone ist nicht einfach. Fragen hierzu beantwortet die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft. Die Besteuerung in diesem Entgeltbereich erfolgt nach Lohnsteuerkarte.


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