Die Haushaltsgemeinschaft ist von der Bedarfsgemeinschaft zu unterscheiden.
Eine Haushaltsgemeinschaft ist gegeben, wenn Personen mit dem Erwerbsfähigen einen gemeinsamen Haushalt führen, also aus einer Haushaltskasse, aus einem "Topf" wirtschaften, jedoch nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören.
Verwandte und Verschwägerte, die dem Grundsatz nach nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, können zur Haushaltsgemeinschaft zählen.
Also würde ich sagen, wenn du mit dem Kindesvater zusammenziehst, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Bist du 25 geworden, dann bilden deine Eltern eine eigene Bedarfsgemeinschaft und du eine eigene Bedarfsgemeinschaft!!!! Bist du unter 25 Jahre bildest du meiner Meinung dann eine Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern.
Eine Haushaltsgemeinschaft würdefür dich nur in Betracht kommen, wenn du 25 bist, mit Verwandten zusammenwohnst, Miete zahlst und alle aus einen gemeinsammen Geldtopf leben.
Schau aber noch mal selbst in diesen Link:
http://arbeitslosengeld-verstehen.de/haushaltsgemeinschaft.htm
Diese Frage teilen