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Brauche Hilfe beim ALG2 Antrag

Frage von cestlavie90 cestlavie90

Hallo! Ich brauche Hilfe beim ausfüllen meines ALG2 Antrages.. Zu meiner Situation: ich bin schwanger und wohne noch bei meinen Eltern.Ich würde gern mit dem Kindesvater zusammenziehen. Nun meine Frage: Wen muss ich jetzt bei dem Antrag bei Bedarfsgemeinschaft und wen bei Haushaltsgemeinschaft eintragen?

Liebe Grüße

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Für den Fall, dass du mit dem Kindesvater zusammenziehst, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
    Wenn du zur Zeit noch bei deinen Eltern lebst, bist du - solange du unter 25 bist - vor der Geburt des Kindes in einer BG mit ihnen, nach der Geburt in einer Haushaltsgemeinschaft, da du mit deinem Kind eine eigene BG bildest.

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    Antwort von elenore elenore

    Die Haushaltsgemeinschaft ist von der Bedarfsgemeinschaft zu unterscheiden. Eine Haushaltsgemeinschaft ist gegeben, wenn Personen mit dem Erwerbsfähigen einen gemeinsamen Haushalt führen, also aus einer Haushaltskasse, aus einem "Topf" wirtschaften, jedoch nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Verwandte und Verschwägerte, die dem Grundsatz nach nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, können zur Haushaltsgemeinschaft zählen.

    Also würde ich sagen, wenn du mit dem Kindesvater zusammenziehst, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

    Bist du 25 geworden, dann bilden deine Eltern eine eigene Bedarfsgemeinschaft und du eine eigene Bedarfsgemeinschaft!!!! Bist du unter 25 Jahre bildest du meiner Meinung dann eine Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern.

    Eine Haushaltsgemeinschaft würdefür dich nur in Betracht kommen, wenn du 25 bist, mit Verwandten zusammenwohnst, Miete zahlst und alle aus einen gemeinsammen Geldtopf leben.

    Schau aber noch mal selbst in diesen Link: http://arbeitslosengeld-verstehen.de/haushaltsgemeinschaft.htm

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