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Brauche Hilfe bei Widerspruch gegen Erstattungsbescheid ARGE SGB II

Frage von lotty66 lotty66

Da meine Schwester schwer krank ist bin ich bevollmächtigt alle behördlichen Dinge zu klären. Meine Schwester bezieht Hartz4 und bekommt noch Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie hat sich in guten von ihrem Freund getrennt der im Juni ausgezogen ist. Nun hat Ihr Ex etwas länger gebraucht um sich an und umzumelden. Seit ende Juli hat sie erfahren, das sie Krebs hat. Nun ist ihr Ex öfters mal da um sich mit um sie zu kümmern wohnt aber nicht bei ihr. Durch eine nichtangemeldete Außendienstkontrolle wurde ihr Ex in der Wohnung mitangetroffen. Nun soll sie rückwirkend zum Juni die Hälfte der Kosten für Heizung und Miete zurückzahlen. Was soll ich jetzt tun. Muß bis spätestens 20.11.09 einen Widerspruch ans Amt schicken, damit sie das Geld in Höhe von fast 600 Euro nicht zahlen muß. Vielen Dank im voraus lotty

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Antworten (1)

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Dann schick den Widerspruch und leg vom Arzt ein Attest mit rein, dass sie krank ist und Hilfe braucht. Wenn der Ex ausgezogen ist, aber noch nicht umgemeldet ist es natürlich schwer zu beweisen. Aber der muss doch Nachbarn haben, die wissen, wann er in der Wohnung ist und einen Mietvertrag hat er doch wohl auch, wo das Einzugsdatum drauf steht und er zahlt doch Miete, kann man anhand der Kontoauszüge auch beweisen.

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