1

Brauche hilfe bei Nebenkostenabrechnung

Frage von doreen28 doreen28

Hallo, ich habe im vergangenen Jahr einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich aber noch vor Mietbeginn wieder gekündigt habe. Der Einzugstermin wäre der 1. März gewesen und bereits zum 15. März hatte ich einen Nachmieter. Ich habe aber in den 14 Tagen nicht in der Wohnung gewohnt. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten und ich soll für diese 14 Tage 104,62 € zahlen!!! Leider kenn ich mich nicht so gut aus mit der Abrechnung, aber die Abrechnung basiert auf der Grundlage von Gradtagen. 366 Tage entsprechen wohl 1000 Gradtagen und 14 Tage lt. Abrechnung 58,7097 Gradtagen, wenn ich das ins Verhältnis setze, komme ich aber nur auf 38,25 Gradtagen, das finde ich schon mal merkwürdig, oder rechnet man das anders? Dann wurde mir eine Nutzerwechselgebühr von 35,70 € berechnet. Gibt es so was überhaupt bzw. dürfen die das?? Für 14 Tage, in denen ich definitiv nicht in der Wohnung war, soll ich 31,42 € Heizungskosten und 12,66 € Grundkosten für Heizung zahlen!! Wie kann dass sein, wenn ich doch nichts verbraucht habe? Ich wäre sehr dankbar wenn mir hier jemand helfen könnte!!! Doreen

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Haesilein1951 Haesilein1951

    Hallo doreen, also 1.ist der Mieter für eine Ablesung selbst verantwortlich. 2. erfolgt keine Ablesung, wird nach 1000stel/Promille abgerechnet, dies ist i.O. (März = 130/1000stel,:31x14 = 58,7097). Die NK musst du bezahlen, da kommst du nicht herum. Lediglich die Nutzerwechselgebühr darf der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen, dies sind Verwaltungskosten. Den Beitrag zum Mieterverein kannst du dir damit sparen.

    Kommentar von Haesilein1951 Haesilein1951Haesilein1951

    Nutzerwechselgebühr: Urteil des Bundesgerichshofs vom 14. November 2007 - VIII ZR 19/07

    Kommentar von doreen28 doreen28

    ich danke dir vielmals für deine antwortHaesilein!!! das bringt mich auf jeden fall schon mal ein stück weiter ;) also ist es so, dass von den gesamtgradtagen die 58,7097 auf mich umgelegt wurden? aber ich habe doch nicht in der wohnung gewohnt und nichts verbraucht. ist das dann immernoch zulässig??

    Kommentar von Haesilein1951 Haesilein1951Haesilein1951

    siehe dazu Antwort von Padri, auch wg. Nutzerwechselgebühr wenn diese GEbühren per MV auf den Mieter übertragen wurden.

  • 1
    Antwort von Padri Padri

    Das ist zulässig. Im übrigen muss, auch wenn ein Mieter eine Wohnung nicht nutzt, er für eine geringe Beheizung sorgen (Frostschutz). Selbstverständlich muss der Mieter hierfür die Kosten tragen und auch die übrigen Nebenkosten für diese Zeit. Der Betrag ist für 14 Tage an sich in Ordnung und kaum zu beanstanden, da es sich noch um einen Wintermonat handelte in dem geheizt werden muss und anhand der Gradtagstabelle mehr zu zahlen ist als beispielweise im Juni. Nutzerwechselgebühren müssen auf jeden Fall vom Mieter getragen werden, (auch nach neuem BGH Urteil), wenn diese Gebühren per Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurden. Hierüber also mal im Mietvertrag nachlesen.

  • 0
    Antwort von doreen28 doreen28

    danke an alle...ich habe die nutzerwechselgebühr erstattet bekommen ;)

    Kommentar von Haesilein1951 Haesilein1951Haesilein1951

    Hallo doreen, Na super, dann hat es sich doch gelohnt diesen Betrag bei GF reinzustellen. Dafür kannst du schon mal schön essen gehen oder dir etwas anderes gönnen.

  • 0
    Antwort von JamSession JamSession

    Klarer Fall für den Mieterbund - am besten gleich mit deinem Mietvertrag und der Abrechnung hingehen. Heizkosten sollten abgelesen werden und nicht umgelegt. Obwohl für den Allgemeinbereich (Treppenhaus) auch manchmal Heizkosten veranschlagt werden absurderweise.

    Kommentar von JamSession JamSession

    Hier ist eine ganz gute Übersicht: http://www.ummelden.de/nebenkostenabrechnung.html

    Kommentar von doreen28 doreen28

    danke für deine antwort!! der mieterbund greift doch aber nicht in bestehende fälle ein wenn man noch kein mitglied ist oder??

    Kommentar von Haesilein1951 Haesilein1951Haesilein1951

    @Jam Session, wo hast du denn den Unsinn mit dem Treppenhaus her? Normalerweise werden die Heizflächen der gesamten Wohnungen für die Zuordnung zusammengerechnet. Ansonsten lese meinen Beitrag.

    Kommentar von Padri PadriPadri

    @JamSession: Nach HKV dürfen Heizkosten in allgemein genutzten Hausabschnitten nicht umgelegt werden. Dazu gehören Treppenhäuser. Umgelegt werden kann es aber, wenn z.B. die Architektur eines Hauses es zulässt, dass nur ein Mieter einen Abschnitt des Treppenhauses nutzen und auch dort einen Heizkörper allein bedienen kann. Es kommt also immer auf die örtlichen Gegebenheiten an. Hat aber jetzt hier nichts mit der Fragestellung zu tun.

    Kommentar von PeteStop PeteStop

    @doreen28: Du hast keinen Rechtsschutz über den Mieterbund für bereits bestehende Fälle bei Eintritt zum Mieterbund. Aber beraten wird er dich auf alle Fälle. @haesilein1951 und @Padri: ihr habt recht, habe nochmal in meiner Betriebskostenabrechnung nachgesehen und war in der Zeile verrutscht - also ruhig Blut, sorry an @doreen28 für die beinahe falsche Auskunft und DH für die anderen zwei

    Kommentar von PeteStop PeteStop

    Da hat sich mein Mitbewohner wohl im Account vertan... Schönen Tag Euch allen noch

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.