3

Brauche Hilfe bei Nachbarschaftsrecht:

Frage von Sureshooter Sureshooter

Wir haben ein paar Pflanzen richtig(!) an der Grenze stehen, Abstand,... Jedenfalls wachsen die Sträucher durch den Zaun von Nachbarns und die REIßEN dann die Ästchen, die da durch kommen, ab und schmeißen sie uns in den Garten. Einem Strauch geht es deshalb ganz schlecht und deshalb wollte ich mal fragen, ob die das überhaupt dürfen und wenn ja, ob sie dann einfach die Äste bei uns rein schmeißen dürfen.

Danke schon mal für die Antworten.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 1
    Antwort von kleinerraase kleinerraase

    sie dürfen die äste bei ihnen abmachen wie weiß ich nich aber auf euren gartenschmeißen dürfen sie nicht

  • 0
    Antwort von Sureshooter Sureshooter

    Alles falsch...

    Ich habe nachgelesen.

    Der Nachbar muss einen erst informieren, wenn ich dann nichts mache, kann er nen gärtner holen, der das dann macht und mir die rechnung schicken.

  • 0
    Antwort von Erdianer Erdianer

    Ihr solltet miteinander kommunizieren.

    In der Regel bist Du verantwortlich, dass die Äste nicht in Nachbars Garten hineinragen bzw. solltest Du mit ihm ausmachen, wann Du sein Grundstück betreten und die Äste schneiden kannst. Alternativ hat Dich der Nachbar unter Fristsetzung aufzufordern, die Äste zu schneiden. Falls dies nicht geschieht, darf er die Äste selbst abschneiden - darf Sie allerdings nicht in Deinen Garten zurückwerfen bzw.er muss dafür sorgen, dass die Sträucher keinen Schaden nehmen.

  • 0
    Antwort von Joki4712 Joki4712

    ich habe eigentlich den Vorrednern nichts hinzuzufügen. Äste dürfen abgeschnitten werden und ihr habt für die Entsorgung zu sorgen. Rechtlich, ob es im Rahmen einer guten Nachbarschaft rictiog ist die Äste einfach rüber zu werfen ist etwas anderes.

    Joki

  • 0
    Antwort von remondis remondis

    wenn ihr wie du schreibst den richtigen abstand zu nachbars zaun habt und trotzdem ästchen von zeit zu zeit zu ihm rüber wachsen, solltest du dafür sorgen, das du die selber BEVOR sie den zaun überschreiten bzw. durchwachsen kappst. so vermeidest du unnötigen nachbarschaftsstreit, im übrigen darf er die ästchen die zu ihm rüberwachsen und stören auch zu dir wieder zurückwerfen, denn diese sind ja sozusagen dein "pflanzabfall" und dies muß der nachbar nicht bei sich entsorgen bzw. stillschweigend hinnehmen.

  • 0
    Antwort von amdros amdros

    Denke mal schon, wenn Ihr den Abstand nicht eingehalten habt. Könnte Ihr hinter die Sträucher zu Eurem Nachbarn nicht eine Folie oder irgend etwas anbringen, daß sie dann nicht mehr durchwachsen können?? Würde ich jedenfalls versuchen!!

    Kommentar von Sureshooter SureshooterSureshooter

    kannst du nicht lesen?

  • 0
    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Da hat es doch mal einen Thread im Fernsehen gegeben, bei Barbara Salesch mit dem Knallerbsenstrauch und dem Maschendrahtzaun.

    Was Du machst, ist Grenzverletzung. Entweder Du kappst die Äste selber oder verpflanzt den Strauch.

    Kommentar von Sureshooter SureshooterSureshooter

    eine fernsehsendung ist nicht das wahre leben -,-

    Kommentar von BuddyOverstreet BuddyOverstreetBuddyOverstreet

    Boah, welch ein Kommentar!

  • 0
    Antwort von mineiro mineiro

    Du solltest dafür sorgen, dass die Äste nicht zum Nachbarn wachsen! Und warum sollten sie denn die Äste von deinem Strauch entsorgen, das ist doch deine Aufgabe!

  • 0
    Antwort von pete22 pete22

    Die dürfen die Äste entfernen, aber nicht bei euch rüberwerfen! Sprecht mit euren Nachbarn! Die haben´scheiße gebaut!!!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.