Hallo ich hoffe ihr könnt mir hir helfen.
Ich habe heute von der Arge ein Brief bekommen über einen Erstattungsanspruch. Ich muss dazu sagen das ich von der Arge vorläufig Arbeitslosen Geld 2 bekommen habe weil mein ex Arbeitgeber es nicht geschaft hat mir meine Arbeitsbescheinigung zu schicken. Jetzt habe ich denn antrag für ALG 1 abgegeben und bekomme da nur 246,00€ da ich nur geringfügig gearbeitet habe. Meine Kündigung ist am 05.07.2009 erteilt wurden aber der ex arbeitgeber hjat mich erst am 01.08.2009 abgemeldet und jetzt soll ich pber 650€ zurückzahlen. Die Arge gibt mir aber immer noch eine zuschuss zum ALG 1 da ich ja so wenig bekommen. In der zeit wo ich nur ALG 2 bekommen habe bekomme ich jetzt das ALG 1 nicht nachgezahl. Wir die Erstattungsanspruch der mir von der Arge gestellt wir jetzt mit dem ALG1 verrechnet oder nicht. Ich hänge ein die Text nachticht noch ein paar Kopien von dem Briefe denn ich bekommen habe ich hoffe einer von euch blickt da durch ich verstehe da nur Bahnhof. Ich hoffe da ich hir meine Antwort bekomme und danke schon mal im Vorraus
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