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Brauche Hilfe bei der Anlage KAP für die Steuererklärung 2009

Frage von Anna82 Anna82

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich habe bei meiner Steuererklärung irgendwas in der Anlage KAP falsch angegeben und ich verstehe die Zeilen 14 und 14a. Ich hatte in 2009 bei meiner Bausparkasse einen Freistellungsauftrag von 150 € und habe hier 84 € Zinsen gehabt. Hier ist ja noch alles ok. Bei meiner Bank hatte ich in 2009 einen Freistellungsauftrag von 100 € und insgesamt 260 € Zinsen. Hier habe ich 40 € Kapitalsteuer und 2 € Solidaritätszuschlag zahlen müssen, welche ich nun wieder haben möchte. Ich zahle übrigens keine Kirchensteuer. In der Anlange KAP habe ich nun Zeile 4 und 5 angekreuzt, ist das so richtig oder brauche ich nur Zeile 5 anzukreuzen? In Zeile 7 habe ich nun die gesamten Zinsen, also 344 € eingetragen, ist das so richtig? Mit den Zeilen 14 und 14a bin ich nun überfordert. Kann mir bitte einer sagen was ich hier nun eintragen muss? :-) Die Zeilen 49 und 50 sind klar, habe ich dann auch noch eingetragen und das war es ja dann mit der Anlage KAP,oder? Puuh... Danke schon mal im Voraus!

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Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mandelaua mandelaua

    Ich gehe mal davon aus, dass die 344 Euro Deine gesamten Kapitalerträge sind.

    Du hast nun 2 Möglichkeiten:

    Möglichkeit 1 (Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge):

    Zeile 4 mit 1 beantworten (nicht ankreuzen)

    in Zeile 7 die gesamten Kapitalerträge eintragen

    in Zeile 14 den in Anspruch genommenen (nicht erteilte) Freistellungsauftrag eintragen (also 84 + 100 = 184)

    in Zeile 14 a keine Eintragungen

    und natürlich Zeilen 49/50 ausfüllen

    .

    Möglichkeit 2 (Überprüfung von bestimmten Kapitalerträgen, zB Verteilung Sparerpauschbetrag):

    Zeile 5 mit 1 beantworten

    in Zeile 7 die Kapitalerträge, von deiner Bank (260)

    in Zeile 14 die 100 Euro (das ist der in Anspruch genommene Freistellungsauftrag der erklärten Erträge)

    in Zeile 14a 84 Euro (das ist der in Anspruch genommene Freistellungsauftrag für nicht erklärte Kapitalerträge)

    und Zeilen 49/50 ausfüllen

    .

    Reiche dann nochmal die Original-steuerbescheinigungen mit ein. Und denk an die Einspruchsfrist, falls Du schon den steuerbescheid hast.

    Kommentar von Anna82 Anna82

    Danke! ;-) Jetzt hab ich es auch endlich verstanden! :-)

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Als Belege musst du sowieso die Aufstellung deiner Kapitalerträge (Bausparkasse, Bank...) bei der Steuererklärung angeben. Warte solange, bis du sie hast! Dort steht genau, was du eintragen musst.

    Da alle Banken ihre Abrechnungen auch an die Finanzämter weiterreichen, sollte man hier nicht zu "großzügig" mit seinen Angaben sein!

    Wenn dir ein Fehler unterlaufen ist und daher falsch berechnet wird, kannst du immer noch um Korrektur des Bescheides bitten, solange er nicht rechtskräftig ist.

    Freibeträge werden automatisch erfasst.

    Kommentar von Anna82 Anna82

    Ich hab die Abrechnungen und da steht nur was von Zeile 49 und 50. Meine Angaben waren falsch und die Nachweise haben nicht ausgereicht und deswegen will ich nun die richtige Korrektur einreichen. Die Dame von Finanzamt, die meinen Vorgang bearbeitet, hat mir nicht wirklich viel weiter geholfen...

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    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Geh persönlich zum FA, die freundlichen Menschen dort geben Dir gerne verbindliche, kompetente Auskunft.

    Kommentar von mandelaua mandelauamandelaua

    verbindlich sind die Auskünfte nicht.

    das geht nur auf schriftlichen Antrag unter Beachtung von Formvorschriften und kostet dann Geld.

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