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Brauche einen Rat wegen Stellplatz

Frage von Petro55 Petro55

Wie ist das brauche einen RAT!!!! 4 Parteien Haus und jede Wohnung hat laut Grundbuchamt eine Nr. d.h. von 1 - 4 so sind auch die Stellplätze dementsprechend. Damals als ich eingezogen bin hieß es , dass der Stellplatz nr. 4 unsere Nachbarin gehört laut der Nachbarin. Dadurch weil etwas unruhe im Haus ist wegen den Stellplätzen bin ich beim Amtsgericht gewesen und habe im Grundbucheintragung gelesen, das unser Stellplatz doch die Nr. 4 sei. diese Nachbarin behauptet das Notariell beglaubigt sei das ihr der Stellplatz Nr. 4 sei. Aber es steht nicht im Grundbuch. Was ist den Richtig? Was wiegt mehr an die Glaubwürdigkeit. Muss das nicht im Grundbuch extra eingetragen werden. ????

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Antworten (6)

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    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Hast du denn kein Kaufvertrag, wo du nachlesen kannst welcher Stellplatz dir gehört?

    Möglicherweise steht auch etwas dazu in der Teilungserklärung.

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    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    Es zählt nur, was im Grundbuch steht. Wenn es wirklich notariell beglaubigt wäre, hätte der Notar das dort eintragen lassen. Was bei DIR im Grundbuch steht, gehört DIR.

    Kommentar von Petro55 Petro55

    Danke...so meine ich es auch!!! Alles andere ist nicht gültig!!!!!!!!

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    Antwort von Arjiroula Arjiroula

    Ist es nicht ziemlich wurscht ob dein Auto auf Stellplatz 4 oder 2 oder sonstwo steht?

    Kommentar von Petro55 Petro55

    Eigentlich schon, aber diese Nachbarin lügt immer für ihren gunsten egal was es ist und da ihr Mann mich so blöd angemacht hat vor zwei Wochen , habe ich mal recherchiert und rausgefunden das sie immer wieder uns belügt und meint sie wäre die Chefin vom Dienst. Aber ich gebe ihr dermaßen den Gegenwind zurück, damit sie mal versteht, das sie nicht mit uns spielen kann wie sie will!!!!!!!!!

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    Antwort von grinsefisch grinsefisch

    wenn das notariell beglaubigt sein soll, dann kann sie das ja sicherlich nachweisen... stellt sie sich quer, dann darfst du annehmen, das da irgendwas nicht stimmt. eigentlich wird eine notarielle beurkundung dann auch im grundbuch erfasst, sonst macht das ganze ja keinen sinn, wenn im grundbuch was anderes steht, als notariell beurkundet wurde.

    was ist denn die richtige stellplatz-nr. deiner nachbarin?

    kann das sein, das sie lieber die 4 hätte? so aus bequemlichkeit bzw. gewohnheit?

    Kommentar von Petro55 Petro55

    Ihr Stellplatz wäre laut Grundbucheintragung die Nr. 3 aber das sie bequem ist und dieser Stellplatz eben so ist, das kein anderes Auto daneben steht, weil es könnte ja beulen geben durch andere Autobesitzer ( so ein Quatsch) meint sie ja es wäre ihrer.

    Kommentar von grinsefisch grinsefischgrinsefisch

    da hast du ja dann die antwort, warum sie die 4 haben will...

    wäre mal interessant zu wissen, wie das juristisch zu betrachten ist, wenn sie einen falschen sachverhalt vortäuscht.

    jedenfalls würde ich die schon aus prinzip damit ärgern und die unentwegt nach der notariellen beurkundung fragen. da es sehr unwahrscheinlich ist, das sie die hat, wird es dann mit der zeit richtig unangenehm für die.

    übrigens; wenn die weiterhin deinen grund + boden nutzt, um ihre karre da zu parken und du das nicht möchtest, dann gilt das als landfriedensbruch und da kann man (glaube ich) auch ne anzeige erstatten bzw. die karre kostenpflichtig für den halter (also für die tante) mit nem abschleppunternehmen entfernen lassen.

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    Antwort von jockl jockl

    Wenn Grundbuch-Eintrag und Kaufvertrag wiedersprüchlich sind wird da wohl ein Richter klären müssen. Normal hat aber der Grundbucheintrag Vorrang.

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    Antwort von Zigeunerjunge Zigeunerjunge

    was ist das ne mietswohnung?

    dann können sie es vermieten, wei sie lustig sind, mit, ohne, mit 5, 20, 50 stellplätzen, wie der eigentümer bock hat

    wenn es DEINE etw ist, musst du ein sondernutzungsrecht auf den entsprechenden stellplatz haben, steht in der teilungserklärung

    wenn es nicht DEINE wohnung ist, können sie es machen, wie sie wollen, natürlich sollten sie es entsprechend im MV festhalten, die getroffene regelung

    Kommentar von grinsefisch grinsefischgrinsefisch

    oh man... wenn der im grundbuch steht, dann ist das keine mietswohnung, du schlaumeier!

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