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Brauche einen Rat wegen Anzeige

Frage von sarakin sarakin

Also ich habe folgendes Problem. Mein Vater geht sein mehreren Jahren fremd mit verschiedenen Frauen. Mit der aktuellen läuft es jetzt schon 2 jahre ca. Nun habe ich von seinem Laptop sämtliche Daten gefunden. Emails die sie sich geschrieben haben. Da meine Mutter sehr zerstört ist durch diesen Mist, nimmt mich das natürlich auch mit. Aus lauter Wut habe ich eine Email an die Frau geschrieben mit dem Inhalt das sie eine dorfschlampe sei, und das sie mir leid tut weil sie so eine schlampe ist. Jetzt kommt der Punkt warum ich die Frage stelle, ich habe zusätzlich noch ein Foto von ihr gefunden und es etwas bearbeitet auf dem Foto sieht man zur hälfte ihre Brüste ich habe das Gesicht etwas bearbeitet also mit Paint und habe Dildos um sie herum eingefügt. Das habe ich der Email dann angehängt. Nun sprach mich mein Vater an ob ich das war, und sie will zum Anwalt gehen und mich anzeigen wegen sexueller Belästigung. Reicht diese Email denn aus für eine Anzeige? Eigentlich ist das doch lächerlich wegen sowas eine Anzeige zu machen. Und ich habe nur aus trotz gehandelt, weil ich der Frau am liebsten viel mehr antun würde mich aber zu kontrollieren da ich das ja schon lange Zeit so kenne. Ich möchte bitte einen Rat von jemanden der es ungefähr weiß, aber keinen Rat der nur geraten ist.

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von user1187 user1187

    selbst wenn das vor gericht gehen würde, das is keine sexuelle belästigung, dass wird jeder qualifizierter richter bemerken und dir, da du es ja nicht veröffentlicht hast, sondern nur ihr gezeigt hast dir nur eine mündliche verwahrnung aussprechen, und vorallem wird ihr anwalt das auch wissen und ihr von einer anzeige abraten.

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    Antwort von konstanze85 konstanze85

    Ja, es reicht für eine Anzeige. Und mal nebenbei: Dein Frust mag verständlich sein, aber absolut unangemessen, damit hast Du nur noch mehr Schaden angerichtet.

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    Antwort von LadySaya LadySaya

    Sexuelle Belästigung is das nicht, höchstens Beleidigung oO

    Kommentar von sarakin sarakin

    Ja wegen dem Foto halt eventuell.

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    Antwort von bvbfreak93 bvbfreak93

    rede mit deinem Vater darüber und dann wird er aus Liebe zu dir seiner Seitensprunggefährtin abraten, eine Anzeige zu erstatten ...

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    Antwort von Odin10Odin Odin10Odin

    Aaahja loool udn wieso treent deine mutter sich nciht von demm???? Were ich deine mutter hätte ichd en rausgeschmissen mit allen seinen sachen die er besizt!

    Kommentar von sarakin sarakin

    Du hast recht , aber da misch ich mich dann nicht ein. Das ist leider sehr kompliziert alles. Ich habe die Reaktion mit der Email gehabt, da ich Emails las in denen sie mich schlecht versucht hat darzustellen und meine mutter als bauerntrampel bezeichnete.. DAS war auch der Auslöser für meine Email

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    Antwort von BaumfroschQuak BaumfroschQuak

    Ja, das reicht für eine Anzeige auf jeden Fall aus. vermutlich wird das Verfahren aber eingestellt.

    Kommentar von sarakin sarakin

    Ich habe ja keine Drohung an SIe gerichtet oder ähnliches. Also wird das sehr wahrscheinlich eingestellt. Das heißt ich brauch nix zu befürchten denk ich mal.

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    Antwort von 123lol123lol99 123lol123lol99

    100pro reicht das für ne anzeige aus....schon das wort 'dorfschl*mpe' ist so schlimm das du wohl mit einer 3 bis 4 stelligen geldstrafe rechnen musst!

    Kommentar von Odin10Odin Odin10OdinOdin10Odin

    nope

    Kommentar von 123lol123lol99 123lol123lol99123lol123lol99

    doch....

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