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Brauche einen Rat in Sachen Garantie Recht

Frage von coconut3103 coconut3103

Hallo! Brauche mal ganz dringent einen Rat. Und zwar habe ich mir vor zweiandhalbjahren einen HP laptop gekauft der auch nich ganz billig war, wollte halt alles damit machen können. Doch nach kurzer Zeit fingen die Probleme an der Computer stürtze immer ab wenn ich z.b im Internet war Majong spielte einen Text schrieb oder andere Sachen machte eigentlich schmiert der bei allem ab. Als dann auch noch der Lüfter Kaputt war und einige Tasten aus der Tastatur rausfiehlen schickte ich ihn das erste mal ein und gab den oben genannten fehler auch an. Der Laptop kam wieder, nur ich habe meine Notebook mehr oda weniger benutzt bis ich nach längerzeit mal wieda sims spielen wollte und der Laptop stürzte direkt weida ab. Also dann im März die Festplatte kaputt ging schickte ich ihn wieda ein und gab erneut an das der fehler nicht behoben würde. Der laptop kam zurück und schmierte wieder ab. Da die garntie abgelaufen war bracgte ich ihn zum Computerfachmann, der feststellte das die Grafikkarte nicht richtig funktioniert. Ich rief bei Hp an und sagte das sie den Fehler nie behoben haben die garntie jetzt abgelaufen sei. Die sagten aber da könne man nichts machen das es ausserhalb der garntiezeitraums ist, was ich mir allerdings nich vorstellen kann da ich den Fehler bereits zwei mal angegben habe und dieser ignoriert wurde ich bin richtig sauer weil es bald sein kann das der Laptop gar nich mehr läuft! Ich wäre über ratschläge sehr dankbar

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Computer stürtze immer ab wenn ich z.b im Internet war Majong spielte

    IMHO stellt ein Absturz keinen Sachmangel i. S. d. G. dar.

    Wenn du mit einem Dreizylinder-Diesel im 3. Gang mit Vollgas den Eltzer Berg raufbretterst, ist der Fahrer, nicht der Motor schuld :-(

    Schätze, der Lappi ist für einen gamer unterdimensioniert (Grafikkarte, Arbeitsspeicher), was der hersteller nicht zu verantworten hat.

    Die sagten aber da könne man nichts machen das es ausserhalb der garntiezeitraums ist,

    Richtig, außerhalb der gesetzl. Sachmängelhaftung (2 Jahre) oder einer freiwilligen Herstellergarantie müssen die nicht mehr.

    Zumal du bereits nach 6 Monaten nachweisen musstest, dass es sich um einen versteckten, bei Kauf aber vorhandenen Sachmangel handelt :-(

    den Fehler bereits zwei mal angegben habe und dieser ignoriert

    Oder schlicht in den Standardtests nicht gefunden wurden - grafik- und arbeitsspeicherintensive online-games testen die nicht, also war da auch nichts zu finden.

    ich bin richtig sauer weil es bald sein kann das der Laptop gar nich mehr läuft!

    Möglich. Der taugt eben nicht zum gamen - kauf dir einen für deine Anforderungen konfigurierten, rüste ihn entsprechend auf oder verabschiede dich von ihm. Auch ein besserer Lüfter schützt nicht von Prozessortod, eine ungeeignete Grfafikkarte oder unzureichender Arbeitsseicher nicht vor Abstürzen :-(

    G imager761

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    Antwort von bbbssx bbbssx

    wen ich das so lese kommt mir folgendes in den Sinn:

    1. du hast Windows 7
    2. du hast wahrscheinlich eine Nvidia oder AMD(ATI) Grafikkarte
    3. du hast den Treiber für die Grafikkarte nie aktualisiert

    Diagnose:

    Aufgrund es instabilen Treibers der nie Aktualisiert worden ist, ist der Rechner als abgestürzt, dadurch wurden auf dauer andere Komponenten geschädigt.

    Behebung:

    du hättest den Treiber rechtzeitig aktualisieren sollen als Nvidia und AMD eine brauchbare Version für Windows 7 bereit gestellt haben.

    Falls das nicht zutrifft musst du auf die Kulanz von HP hoffen oder ihn anderweitig Reparieren lassen oder gleich ein neues hohlen

    Kommentar von coconut3103 coconut3103

    Der Grafiktreiber wurde mehrmals aktualiesiert. Ich habe windows xp drauf habe mich im Internet schlau gemacht das Problem kam häufiger vor bei dem pavillion dv6. Habe mir sogar eine extra Lüfterplatte für 60 euro gekauft.

    Kommentar von bbbssx bbbssxbbbssx

    ach stimmt W7 gab es vor 2 1/2 Jahren noch nicht

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    Antwort von Balrock87 Balrock87

    Jetzt Kannst du leider nichts mehr machen. Das liegt aber nicht an der Garantie sondern am Gewährleistungsrecht. Diese gilt für solche Produkte immer 2 Jahre. Du hättest während dieser Zeit ein neues Gerät verlangen können wenn mehrmals Mängel auftauchen. Nachlesen kannst du diese Rechte im BGB ab § 474 http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/474.html

    Kommentar von coconut3103 coconut3103

    Ja aber ich kenn das nur so aus der Schule, das jedes mal sich die Gewährleistung auf die Reklamation verlängert. wenn jetzt was neues dran wäre ist das klar aber ich habe ihn ja zwei mal deshalb eingeschickt und der Hersteller hat das recht drei mal nachzubessern bevor er etwas zurück nehmen muss.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Da hast du aber nicht richtig aufgepasst :-(

    Erstens besteht das recht auf Wandelung bereits nach 2 erfolglosen Nacherfüllungen (Reparatur).

    Zweitens hemmt die Nacherfüllung die Gewährleistungszeit. Sie verlängert sich also nur um die Tage der Reparatur, läuft aber nicht nach Mängelbeseitigung neu an. Und - noch einmal - nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr: kannst du den Mangel nicht als Herstellerverschulden (Vermutung der Mängelanhaftung) nachweisen, greift die Hemmung nicht mehr, es gilt Kulanz.

    Wurde der Lappi nach 6 Monaten das erste Mal eingeschickt, fällt 2 Jahre nach Kaufdatum der "Garantie-Hammer" :-O

    G imager761

    Kommentar von Unwissen UnwissenUnwissen

    Achtung: FALSCH

    Ich muss darauf aufmerksam machen, dass imagers Antwort falsch ist. Zwar gilt nach der Schuldrechtsreform der Grundsatz der Hemmung der Verjährung, allerdings stellt die Nacherfüllung regelmäßig ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 I Nr. 1 BGB dar und führt so zu einem NEUBEGINN der Verjährung. Ausnahmsweise wäre dies nicht der Fall, wenn der Händler ausdrücklich daraufhinweist, dass er nur "aus Kulanz", oder "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" tätig wird. Für eine derartige Annahme geben die Auskünfte des Fragestellers nichts her. Deine Aussage, dass die Nacherfüllung zur Hemmung der Verjährung führt, ist daher undifferenziert und unabhängig davon in 95 Prozent der Fälle, wie auch hier, schlichtweg falsch.

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