hallo an alle ich habe ein riesen problem und brauche mal dringend einen tipp oder guten rat...wir leben seit dem 01.11.08 in unserer derzeitigen wohnung und als wir eingezogen waren hatten wir schon einige tage keine heizung und kein warm wasser (winter) das wurde für einige zeit behoben doch im nächsten monat war das wieder das selbe. das ging eigentlich immer so weiter. nun haben wir seit 3 wochen garkeine heizung und kein warmes wasser mehr zudem ist únser dach undicht und noch mehrere kleine mängel. wir haben den vermieter des ofteren angerufen und auch via e-mail angeschrieben dies zu beheben und ihm auch angeboten die materialien zu besorgen das wir das selber beheben können aber es meldet sich einfach keiner mehr schon seit tagen nicht mehr...was kann ich nun tun? lebe mit meinem mann und meinen 2 kleinen kindern (2jahre und 5 monate) vom amt und die helfen uns da nicht....sind total verzweifelt und wissen nicht mehr weiter im moment ist es auch nicht gerade warm draussen und meine kinder frieren und baden kann ich sie auch nur selten am liebsten würden wir fristlos kündigen und uns was neues suchen wissen aber nicht ob wir das so einfach können bitte dringend um einen rat vielen herzlichen dank
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Kommt der Vermieter nach Abmahnung durch den Mieter seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beheizung der Räume nicht nach, kann der Mieter u. U. Schadensersatz verlangen. So kann der Mieter bei zu geringer Beheizung vom Vermieter die Kosten für die Anschaffung eines elektrischen Heizofens und die Erstattung der Kosten des Stromverbrauchs für ca. 12 Stunden täglich verlangen (LG Frankfurt ZMR 57, 152). Mangelhafte Beheizung kann den Mieter zur Fristlosen Kündigung berechtigen (OLG München ZMR 59, 233; LG Landshut WM 89, 175; LG Köln WM 80, 17; AG Waldbröl WM 86, 337).
Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung mindestens mäßig zu heizen. Versäumt er dies, kann der Vermieter ihm fristgemäß kündigen. Landgerichts Hagen 19. Dezember 2007 (AZ: 10 S 163/07).
Die Heizung muss immer Betriebsbereit sein.
Folgende Rechtsprechung dazu:
Auch außerhalb der Heizperiode (01.10-30.04) muss bei entsprechenden Außentemperaturen die Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren (LG Berlin GE 78, 286; LG Kassel WM 64, 71; AG Waldbröl WM 81, U8 ). Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16° C, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier ist die Grenze der Gesundheitsgefährdung überschritten (LG Kassel WM 64, 71).

geh zum mieterschutzbund. die können dich beraten. wenn ihr kein geld habt werden die das auch umsonst machen.
sofort ausziehen wenn ihr was neues habt.
und hol dir einen teil deiner miete zurück. kannst dich erkundigen welche mietminderung angemessen wäre und einfach zurückbuchen lassen.
wendet euch an einen anwalt oder ans irgendeine TV-Sendung

geh zum mieterschutzbund.
sofort ausziehen wenn ihr was neues habt.
und hol dir einen teil deiner miete zurück.
leben derzeit vom amt und denen habe ich das gesagt die haben gesagt wir sollen uns an den mieterschutzbund wenden und denen habe ich die situation auch geschildert die sagten wir sollen uns an einen anwalt richten wir haben uns auch schon einen Beratungshilfeschein beantragt beim amtsgericht warten nur das der endlich kommt ...habe nur angst das sich das dann alles solange hinaus zögert...fühle mich hier total unwohl und habe auch angst um die gesundheit meiner kinder alleine die magelnde hygiene ich muss ständig wo anders hin um zu baden...wir haben zwar einen bad mit dusche und da ist auch ein durchlauferhitzer aber wenn man den betätigt gibt es da einen kurzschluss...bin total fertig und weiss nemmer weiter der vermieter wollte das alles schon lange gemacht haben und es passiert einfach nichts...meint ihr ich könnte einfach fristlos kündigen habe da angst vor
Fristlose Kündigung wäre auf jeden Fall möglich in folgenden Fällen:
ich denke, dass in eurem fall also eine fristlose kündigung durchaus rechtskräftig ist
Schaut mal unter folgendem Link: www.internetratgeber-recht.de
dann auf Mietrecht-Allgmein.. da gibts dann z.B. ein Punkt "Mietminderung"
vielleicht hilft euch das...
Ich würde den Kerl anzeigen. Geht ja gar nicht Euch mit 2 kleinen Kindern in der WOhnung frieren zu lassen. Grenzt ja schon an Körperverletzung.
Sofort zum Mieterschutz. Abmahnen und Miete mindern! Neue Wohnung suchen.
danke für den link ja habe mich schon in anderen foren erkundigt die sagen wir können dem vermieter nichts da die winterperiode rum ist und man keine heizung und warm wasser bräuchte aber im moment isses kalt in deutschland. wir haben eine 2 etagen wohnung mit 4 zimmern und ich benutze derzeit eine elektroheizung um es den kindern in den kinderzimmern ein wenig warm zu machen...das härteste war das von dem vermieter die frau sagte als uns im winter die heizung ausgefallen ist : das härtet die kinder ab die können auch im kalten schlafen...ist doch nicht gerecht oder? die frau hat selber 8 kinder....

Du solltest die nächste Möglichkeit einer öffentlichen Rechtsauskunft (örA) wahrnehmen(falls kein Geld für einen Anwalt vorhanden). Die gibt es in jeder größeren Stadt. Dein Fall klingt nach unzumutbaren Zuständen, ergo einer 100%igen Mietminderung. Mietzahlungen zu mindern/einzustellen ist, wenn man seine Rechte genau kennt, immer ein gutes Mittel, Vermieter zum Handeln zu zwingen. Denen geht es ja schliesslich auch um Geld. Der normale Weg bei ernsthaften Mängeln der Mietsache ist eine Fristsetzung an den Vermieter, danach die Minderung. Wenn ich Dich richtig verstehe, ist das schon passiert. Im Normalfall ist der geschilderte Zustand ein triftiger Grund für eine fristlose Kündigung. Ich würde vermutlich noch eine Regressklage gegen den Vermieter wegen Nichterfüllung des Mietvertrages oben draufsetzen. Ob das bei Dir so zutrifft, kann Dir nur ein Jurist beantworten. Alles Gute! Das ist keine Rechtsberatung. Ich hafte für Nichts.
@jessymarco10: Groß- und Kleinschreibung, sowie Punkt- und Kommasetzung wären bei Deinen Beiträgen ungemein hilfreich. Das ist eine Zumutung für jeden Leser!
albatros am 7. Juni 2009 19:11 nun übertreib mal nicht! es geht hier nicht um interpunktion, grammatik oder orthographie, vielmehr um einen hilferuf. alles klein zu schreiben ist anderenorts auch üblich und schreibt sich schneller. die verständlichkeit wird damit nicht geschmälert. ich schreib auch alles in meinen antworten klein.
vincero am 7. Juni 2009 22:17 gute anmerkung albatros
Es geht hier nicht nur um die Kleinschreibung, sondern auch darum, dass kein Punkt und Komma gesetzt werden. Wer Hilfe in einem Forum von anderen erwartet, sollte verständlich und leserlich schreiben. Die meisten anderen Foren haben deutliche Forenregeln, zu denen solche Regeln gehören.
da hast du ja mal wieder so viele antworten bekommen, daß ich nicht alle lesen mag. der mieterverein kann euch nur weiterhelfen, wenn ihr mitglied seid. ich vermute es ist am jahresbeitrag gescheitert. deshalb der verweis zum amtsgericht, wo ihr kostenfrei eine rechtsauskunft erhalten könnt.
zu dem problem:
telefonieren bringt nichts mehr. ihr müsst schreiben, damit wird es beweisbar. den brief kann man (unter zeugen) hinterlegen oder per einschreiben mit rückschein. die mängel müssen aufgeführt werden, abhilfe gefordert werden.
im gleichen schreiben solltet ihr ein druckmittel einsetzen. dies bietet der § 536 BGB den mietern. ihr könnt - auch rückwirkend - die miete mindern. die höhe der minderung muß in angemessenem verhältnis sein. allein die tatsache daß gemindert wird, bringt den normalen vermieter ans routieren. und das ist doch was ihr wollt.... die höhe der mietminderung kann immer nur im nachhinein von einem richter bestätigt werden. darum ist sie sehr einzelfallbezogen. googelt mal ein bißchen und versucht mit gedämpftem zorn die höhe festzulegen. fehlende heizung im winter und bei außentemperaturen unter null ist ganz schlimm, im sommer aber bringt es nicht so viel (tagesabrechnung) wegen höherer außentemperaturen.
die ankündigung muss wiegesagt schriftlich sein, kann im zeitraum auch für die vergangenheit angesetzt werden und darf erst zum übernächsten ersten (heute zum 01.08.) durchgeführt werden.
habe mich ja beim mieterschutzbund erkundigt die können uns da nicht mehr helfen da wir den vermieter schon so oft darauf aufmerksam gemacht haben ...nun müssen wir noch auf den beratungshilfeschein vom amtsgericht warten damit wir zum rechtsanwalt gehen können.miete mindern können wir leider nicht die wird vom amt direkt an den vermieter überwiesen...habe da auch angerufen die interessiert das anscheinend nicht...ich würde am liebsten fristlos kündigen eine neue wohnung hätten wir evtl. in aussicht wo wir schon zum 01.07 rein könnten...aber unser vermieter hat so wie ich es verstanden habe nicht viel geld und ist auf die miete angewiesen und ich denke er wird auch zu einem rechtsanwalt gehen davor habe ich tierische angst das da riesen kosten auf uns zu kommen..:-(
vielen lieben dank ihr habt mir schon super wietergeholfen da hoffe ich das wir schnell zum anwalt können danke euch
wir haben den vermieter zwar keinen schriftlichen Brief via post geschrieben nur über eine plattform im i-net haben wir in angeschrieben und er antwortete dort auch da steht ja dann auch datum um uhrzeit drauf ist doch eigentlich des selbe oder? ich meine kenntnis davon genommen hat er also....wir warten leider nur noch auf den beratungshilfeschein vom amtsgericht um dann endlich zum anwalt zu gehen nur leider weiss ich nicht wir lange das dauert bis der da ist...vielen dank
hab da noch eine frage wir haben von dem heizungsmann erfahren das die heizung schon nicht mehr in ordnung war als der vermieter selber noch in der wohnung lebte kommt da nicht § 536d das zustande? weiss es leider nicht nur ich meine er wusste das und hat uns nichts davon gesagt...er sagte nur als uns die heizung das erste mal ausviel, dass als er noch drinne wohnte sie auch immer ausging.....?
habe da noch was gefunden : In dringenden Fällen können Sie den Mangel auch mündlich anzeigen. Sie sollten allerdings einen Zeugen oder eine Zeugin hinzuziehen, die belegen kann, dass Sie den Vermieter informiert haben. So kann der Vermieter nicht behaupten, er habe von dem Mangel nichts gewusst und versuchen, Ihnen die Folgeschäden anzulasten.
das ist bei uns auch der fall gewesen