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Brauche eine Strafeinschätzung bitte

Frage von hmpff hmpff

Hallo, mein Bruder wurde vor einigen Tagen festgenommen. Er hat jemanden mit einer (unechten) Pistole bedroht und ihm so ein iPhone abgenommen. Das ganze ist allerdings unter einem bestimmten Umstand gestehen. Er hatte einen Freund bei sich und dieser hat ihn angefleht es zu tun, da er große Schwierigkeiten in Sachen Geld hatte. Nachdem er ihn so stark angefleht hatte, konnte mein Bruder anscheinend nicht nein sagen und hat die Tat dann begangen. Von dem iPhone selbst hat er nach der Tat nie was gesehen, hat nichts damit gemacht. Dieser Freund ist auch bereit das ganze zu gestehen. Nun wäre meine Frage was mein Bruder für eine Strafe erhalten würde, und ob das Geständnis des "Komplizen" seine Strafe in irgendeiner Weise mildern könnte. Wollte auch noch wissen, ob er über eine Kaution rauskommen könnte. Er ist fast 19, es wäre sehr schade, wenn er seine Jugend in einem Gefängnis versauert. Ich würde gerne auch noch anmerken, dass er bereits vorbestraft ist. Mit freundlichen Grüßen

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Antworten (16)

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    Antwort von kluetje kluetje

    18 ... vorbestraft...

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Das war dann Raub im besonders schweren Fall . Wenn nur ein IPhone erbeutet wurde und nur eine Anscheinswaffe genutzt wurde, ist das wenigstens ein minderschwerer Fall.

    Man müßte wissen, was für eine "Vorstrafe" er denn schon mitbringt. Wenn es nicht gerade schon eine Bewährungsstrafe ist, wird am Ende wohl ne Jugenstrafe zwischen 1 und 2 Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung bei raus springen. Eine Inhaftierung halte ich bei dem geschilderten Sachverhalt eher für unwahrscheinlich, aber nicht für unmöglich.

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    Antwort von HDMayo HDMayo

    Bewaffneter Raub(das die Knarre unecht war wird die Sache mildern aber nicht ändern!)-dafür gibt es ca. 6 Jahre Knast. Da er noch Jugendlich ist wird es so auf 2 Jahre gehen.

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    Wenn er bald 19 wird, ist er bereits volljährig und Jugendstrafrecht findet nur noch in besonderen Fällen anwendung.

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    Antwort von Streetcat666 Streetcat666

    tja... bewaffneter raub ist keine kleinigkeit ( wobei es unerheblich ist dass die waffe unecht war). dafür gibts bestimmt jugendhaft.

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    Antwort von Silverson Silverson

    http://dejure.org/gesetze/StGB/250.html

    Mindestrafmaß liegt bei 3 Jahren, bei extrem milden Fällen 1 Jahr, es ist unwarscheinlich, duch die Vorstrafe, dass es auf Bewährung ausgesetzt wird. So wie du das Geschildert hast, ist das schwerer vorsätzlicher und bewaffneter Raub, es macht keinen Unterschied ob die Waffe nun echt war oder nicht (die Bedrohung reicht) und das er es für einen Freund mit Geldproblmeem getan hat schlißt auch eine EIGENE Notsituation AUS! Ich würde mal von einem Strafmaß von 3,5 bis 5 Jahren ausgehen (-2 wenn das Strafmaß wegen seinem Alter gemildert wird). Das ist eine reine Mutmaßung und keine rechtliche Beratung.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71
    Das ist eine reine Mutmaßung und keine rechtliche Beratung.
    

    Und die Mutmaßung hat vermutlich wenig mit praktischer Erfahrung zu tun...^^

    Kommentar von Silverson SilversonSilverson

    Nein, ich bin nur nicht so dummdreist, als Privatperson Rechtsberatung zu geben. Derp.

    Kommentar von Silverson SilversonSilverson

    Außerdem gehen wir ja fast von dem selben Strafmaß aus.

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    Antwort von Snakeshake Snakeshake

    Dein Bruder wurde festgenommen, sitzt er nun in U-Haft ?

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Entschuldige bitte, aber wie beschränkt muß man eigentlich sein, um als Vorbestrafter einen Diebstahl zu begehen, um einem "Kumpel" aus der finanziellen Klemme zu helfen?

    Wie wäre es, wenn sowohl Dein Bruder als auch sein Freund es einfach mal mit Arbeit probieren würden? Dann bräuchte er sich jetzt auch keine Gedanken um den Knast zu machen - den er mit ziemlicher Sicherheit jetzt "besuchen" darf...

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    Antwort von fs112 fs112

    Dein Bruder ist ein guter Kerl, er hat ja nur geholfen wo er konnte, um (Geld-)Not zu lindern. Das wird bestimmt auch der Richter anerkennen. Nur blööööd, dass er schon vorbestraft ist. Aber dafür hat er bestimmt auch lobenswerte Gründe^^

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    Antwort von Einzelfahrer Einzelfahrer

    Auch, wenn es Dein Bruder ist - ich persönlich fände es sehr schade, wenn er, aus der Vorstrafe offensichtlich nichts gelernt habend, weiter frei rumlaufen und andere Menschen in Angst und Schrecken versetzen dürfte!

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    Antwort von TheDesilein TheDesilein

    Das ist schlecht. Naja verminderte Schuldfähigkeit wohl eher. Aber dennoch Schuldig.

    Kommentar von hanco hancohanco

    Wieso sollte da verminderte Schuldfähigkeit ins Spiel kommen? Es war schwerer Raub, der Täter war nicht betrunken und ist nicht geistig behindert.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Geistig behindert nicht - aber altersgerecht entwickelt ganz bestimmt auch nicht!

    Kommentar von hanco hancohanco

    Das rechtfertigt keine verminderte Schuldfähigkeit. Mit fast 19 weiß man, was erlaubt ist und was nicht. Er hat eine Scheinwaffe bei einem Raub benutzt- somit ist das schwerer Raub und es ist eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren fällig.

    Kommentar von TheDesilein TheDesilein

    verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von "Mittäterschaft unter Druck" Immerhin hat er es ja nicht so ganz freiwillig gemacht und wenn man erpresst oder unter Druck gesetzt wird, vermindert das die Schuldfähigkeit.

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    Antwort von Muffinmaedchen Muffinmaedchen

    Also ins Gefängnis glaub ich jetzt weniger das er kommt. Hat das "Opfer" denn einen Strafantrag gestellt? Wenn nein, wird es denk ich auf ne Geldstrafe und / oder Sozialstunden rauslaufen..

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    Raub - und das ist es ohne jeden Zweifel - ist ein Offizialdelikt und bedarf keines Strafantrages.

    Kommentar von hanco hancohanco

    Schwerer Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft. Bei Deinem Kommentar zur Antwort von valle333 würde mich ja mal interessieren, wie Du Dich fühlen würdest, wenn man Dich mit einer Waffe bedroht und ausraubt.

    Kommentar von Muffinmaedchen MuffinmaedchenMuffinmaedchen

    schwerer raub ist für mich n bankraub o.ä.

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    Antwort von hanco hanco

    Ach komm - nur, weil jemand ihn anfleht wirft er sein Hirn weg? Das ist Raub. Die Strafe für Raub kannst Du gern nachschlagen.

    Korrigiere: Es ist schwerer Raub.

    Kommentar von hanco hancohanco
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    Antwort von SuperBaldo SuperBaldo

    Sein "Komplize" ist sein Anstifter. Der wird genau so schwer bestraft wie dein Bruder. An der Strafe etwas mildern wird sich da eher weniger. Viel Glück!

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    Antwort von valle333 valle333

    Ich hoffe er kommt in den Jugendknast was anderes hat er auch nicht verdient. Wenn er fast 19 ist muss er dazu in der Lage sein Nein zu sagen... Und was er getan hat ist das allerletzte und gehört bestraft.

    Kommentar von Muffinmaedchen MuffinmaedchenMuffinmaedchen

    am besten gleich todesstrafe, wa?

    Kommentar von valle333 valle333valle333

    Nein das wäre wohl unverhältnismäßig und sinnlos.

    Kommentar von hanco hancohanco

    Geh mal raus und lass Dich mit einer Waffe bedrohen und ausrauben. Dann darfst Du weiter tönen! Kopfschüttel...

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    Antwort von TimeShift TimeShift

    tja - klassischer Fall von Raubüberfall.

    Kannst deinem Bruder gratulieren - für sowas gibts, insbesondere da er schon vorbestraft ist - ein paar Jahre gesiebte Luft.

    Und da er offensichtlich kein Einsehen hat (ebenso wenig wie du), ists wohl für die Allgemeinheit auch besser so.

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    Antwort von blubbigerblubb blubbigerblubb

    Anstiftung wird genauso bestraft wie die tat an sich.

    Wie alt ist er denn? hört sich so an als wären sie um die 12... // ok er ist also 19...

    soviel grips hat er nicht. vielleicht kann man runterschrauben, er hört sich nicht gerade intelligent und reif an

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