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Brauche ein paar Infos zu Steuer & Versicherung bei selbstständiger (Neben-)tätigkeit!?

Frage von pandaemon pandaemon

Guten Abend. Ich bin seit 1,5 Jahren in Elternzeit bei ungekündigter Teilzeitstelle und möchte jetzt in einem anderen Bereich arbeiten und habe auch schon ein konkretes Angebot. Allerdings soll ich dort (Immobilienbranche) auf selbstständiger Basis arbeiten und die gearbeiteten Stunden jeweils abrechnen. Erstmal werde ich 10-15 Stunden die Woche arbeiten, was sich aber wahrscheinlich im Laufe der Zeit erhöhen wird. Zusätzlich zum Stundenlohn werde ich eine Provisionsbeteiligung bekommen, von der monatlich eine Pauschale vorausgezahlt wird und dann jeweils abgerechnet wird.

Meine Fragen: Kann/Soll ich meinen Job behalten?

Wie verhält es sich mit den Sozialversicherungen? Momentan zahlt diese ja mein (Noch-)Arbeitgeber, ab welchem Nebeneinkommen muss ich mich selbst versichern?

Ab welchem Einkommen muss ich Einkommenssteuer zahlen, ab welchem Umsatzsteuer? Wie werden die Provisionen versteuert?

Welchen Brutto-Stundenlohn soll/darf ich als Selbstständige verlangen um all diese Kosten mit einzukalkulieren?

Was ist für mich sonst noch wichtig - vor allem bei der Vertragsgestaltung als Selbstständige (z.b. wg. Urlaub,Krankheit,...)?

Und für alle Fragen die Ihr evtl. nicht beantworten könnt - an wen kann ich mich wenden?

Danke schonmal!

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Antworten (1)

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    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Wenn du SV-pflichtig angestellt bist und einer zweitberuflichen Selbständigkeit nachgehst erzielst du Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb. Dein Gehalt wird addiert mit deinem Betriebsgewinn und nach Abzug der Sonderausgaben bleibt ein zu versteuerndes Einkommen übrig. Liegt das über 8.004 € fallen ESt und evtl. Soli und KiSt an. Für gewerbetreibende fällt auch noch Gewerbesteuer an sofern der Gewerbertrag 24.500 € im Jahr übersteigt. Umsatzsteuer liegt bei 19% vom Umsatz. Du solltest deinen Job behalten bis du von der Selbständigkeit leben kannst und dir sicher bist, dass du damit auch glücklich bist. Vorauszahlung auf Provisionen als Festgehalt zu deklarieren finde ich persönlich etwas fragwürdig. Wenn du in deiner Selbständigkeit nur für ein Unternehmen tätig bist, wie zb ein Versicherungsvertreter, gilst du als Selbständiger mit einem Auftraggeber, d.h. deine Selbständigkeit ist auch noch rentenversicherungspflichtig. Lies dir am besten Verträge, die man dir vorlegt genau durch und suche eventuell einen Steuerberater auf, da ich keiner bin, Der kann dir sicher präziser Auskunft geben

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