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brauche ein gesetz bzgl. volljährigkeit!

Frage von aqua1991 aqua1991

Hallo,

meine schwester ist 18 und somit auch volljährig (österreich). sie hat aber eine lehrerin in ihrer schule mit der sie immer wieder uneinigkeiten hat und die meint, dass noch immer meine eltern für sie unterschreiben müssen. ich durfte damals schon mit 18 unterschreiben.

sie möchte jetzt der lehrer es schriftlich geben, dass sie selber unterschreiben darf. kennt irgendwer das entsprechende schulgesetz?

lg

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Antworten (2)

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    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    In Österreich wurde das Alter der Volljährigkeit (§ 21 ABGB) am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Juli 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt.[5] Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der Mündigkeit (hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint[6]) zu unterscheiden. Diese erreichen österreichische Staatsbürger gemäß § 21 Abs 2 ABGB mit 14 Jahren.

    sagt wiki

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    Antwort von Morgrain Morgrain

    Mh.. die Österreicher haben eigene Schulgesetze. Unser deutsches wird Dir leider nicht weiterhelfen, bei den Österreichern kenne ich mich nicht aus.

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