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Brauche eben Rat Erbe und Hartz 4

Frage von mamii mamii

Hallo habe mal ne Frage ganz dringent bitte und zwar lebe ich von Hartz 4 Meine Oma ist vor paar jahren verstorben und dann ist meine Schwester hingeganngen und sagt weil wir die letzten sind, sie und ich das wir anspruch etwas1/4 haben vom haus unsere Oma hat es an ihre nichte vererbt da sie ,sie gepflegt hat bis zum schluss...ich möchte nix vom haus haben ,und es steht ein termin für morgen fest zum Notar das ich es ablehnen werde weil es der Tante zusteht weil Oma sagte wer mich pflegt bekommt es also staht der tante es zu.Meine Frage ist nun kann das hartz4 sagen ich muss es anhem weil ich von Hartz4 lebe? Oder kann es einfach so über die Bühne laufen unterschrift und ablehen beim Notar ??? BITTE dringent um Rat danke euch allen LG Sry meine Fehler

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Antworten (9)

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    Antwort von wumps wumps

    Faszinierend, vor einiger Zeit war es noch eine Freundin, dessen Oma verstorben ist... waren dir die Antworten nicht ausreichend genug???

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Du musst jede Chance nutzen deine Einkommenslage zu verbessern, das Erbe ausschlagen darfst du nicht.

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    Antwort von Egoline Egoline

    Soweit mir bekannt, müsstest Du das Erbe annehmen, wenn Du davon (dauernd vorübergehnd) auf die Transferleistungen verzichten könntest.

    Durch den Verzicht des Erbes würdest Du Dich "selbstverschuldet" weiterhin in Bedürftigkeit bringen und hättest erstmal den Leistungsanspruch verloren.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Sie verlieren Ihren Anspruch auf Hartz IV, wenn Sie eine Vermögenswert der Ihnen zusteht ausschlagen und so weiterhin den Steuerzahler widerrechtlich in die Pflicht nehmen! Lassen Sie sich da sehr eingehend vom Amt beraten, bevor Sie einen nicht umkehrbaren fatalen falschen Schritt machen!

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    Antwort von swallowtail swallowtail

    Die ARGE kann dich nicht dazu zwingen, ein Erbe, das du nicht willst, anzunehmen.

    Sage das dem Notar, damit er die Schritte einleiten kann und du musst eine Verzichtserklärung unterschreiben.

    Hole dir aber bitte vorher genaue Auskunft und Beratung von der ARGE ein, damit du keinen Fehler machst.

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Stimmt! Aber die ARGE kann und muß sogar anschließend zurecht weitere Leistungen verweigern!

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Moment, ich habe den Text nochmals gelesen. So wie ich es verstanden habe, hat die Oma das Haus bereits an ihre Nichte vermacht.

    Und jetzt will die Schwester der Fragestellerin dies anfechten? Oder?

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    @ swallowtail: "... es steht ein termin für morgen fest zum Notar das ich es ablehnen werde weil es der Tante zusteht ..."

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Ganz großer Irrtum!!! ALGII ist nachrangig. Deshalb muss das Erbe angenommen werden.

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    Antwort von Scanner Scanner

    Ich glaube nicht, dass Du einfach verzichten kannst, wenn Du Hartz IV bekommst.

    Das würde Hartz IV ja entlasten, wenn es angerechnet wird.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Ob du die Erbschaft einfach ablehnen kannst, ist mir nicht ganz klar. Das Jobcenter könnte da so auslegen, dass du deine Bedürftigkeit selbst herbei geführt hast. Anders ist es, wenn die Oma dieses Versprechen an die pfelegende Tochter schriftlich gemacht hat.

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    Antwort von Larah10 Larah10
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    Antwort von mamii mamii

    meine schwester will was vom haus ist nicht

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