Wenn ein Rechtsanwalt antworten soll, müßtest Du einen aufsuchen und fragen. Nur so erhälst Du übrigens (wenngleich nicht unbedingt hilfreichen, aber doch zumindest) rechtsverbindlichen Rat. Jeder Ratschlag aus Gefälligkeit nämlich bürgt für gar nichts, soll heißen: Du hast damit keinerlei Gewähr, daß der auch zutreffen muß. Wenn Du dementsprechend nämlich handelst (ohne Rechtssicherheit), so handelst Du weiterhin "auf eigenes Risiko". Und trägst möglicherweise dann, wenn die andere Seite klagen sollte, die Kosten des gesamten Streitverfahrens.
Also: wenn Du Rat vom Anwalt suchst, geh' zu einem. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, geh' (bei Problemen zur Mietwohnung) zum Mieterbund, werde dort Mitglied für einen Beitrag, damit bist Du dann für günstig Geld über eine Rechtsschutzversicherung beim Mieterbund für zumindest solche Streifälle mit versichert, mußt die Kosten in wirklich wichtigen Auseinandersetzungen nicht selber tragen...
Nun aber zu deinem Fall selbst:
Wenn alle Haustiere haben in einem (übersichtlichen nur) 4-Familien-Haus, so ist ja schon mal ein Interessengleichgewicht vorhanden. Jedes Tier gebärdet sich nun anders. Hunde (ich selbst hatte auch mal einen, der immer wieder u.a. an Türen zu kratzen begann, wenn ich ihn in der Wohnung allein ließ) sind auch empfindsame Wesen, brauchen Hinwendung und leiden unter dem Alleinsein. Ein Mieter, der in seiner Wohnung ein größeres Haustier hält, ist nun (gemäß seiner Sorgfaltspflichten) zur hinreichenden Beaufsichtigungverpflichtet. Er selbst nämlich hielte es mit seinem Nervenkostüm wohl nicht sehr lange aus, wenn der Hund z.B. n seinem Beisein anhaltend "Rabatz" machte, würde also Einfluß nehmen auf ihn, mit ihm z.B. mal "Gassi" gehen oder dergleichen.
Wenn der Hund zur Tagzeit anhaltend störende Geräusche verursacht, so ist in diesem Fall (wegen der ausweislichen Schichtarbeit) dennoch im konkreten Falle Ruhenszeit berührt - für dich nämlich. Die Wohnung ist dem höchsten Recht nach in diesem Lande geschützter Raum, vor allem auch zur ungestörten Regeneration der persönlichen Arbeitskraft des Mieters. Dafür zahlt der, wenn man so will, vornehmlich auch die Miete.
Hier ist als der Vertragspartner, der Vermieter, anzusprechen, wirksam Einfluß zu nehmen, daß der Mieter über deiner Wohnung seiner Verpflichtung zur hinreichenden Beaufsichtigung seines Hundes auch nachkommt. Er könnte den Hund ja beispielsweise, wenn er ihn längerzeitig am Tage selbst nicht beaufsichtigen kann, in die Hände eines Hundebetreuers geben. Solche Dienstleister gibt es inzwischen zu Hauf. Sie führen die Hunde aus, die Hunde sind in "bester" Gesellschaft, nämlich unter anderen Hunden... Kostet natürlich etwas, aber wer 'nen Hund hat, der liebt diesen... und zahlt auch für ihn. Wenn nichtgern, sollte er das mit dem Hund mal überdenken. Den der fühlt sich gar nicht wohl, wenn er den ganzen Tag eingesperert ist - selbst in kompfortabelster Wohnung. Ich hatte dereinst einen Zwergschnauzer, die schlafen sehr viel am Tage, da geht das...
Das ist nach dem fruchtlosen Gesprächen mit dem Obermieter wirklich deine einzige Möglichkeit. Was der Vermieter dann macht, ist nicht dein Ding.
Ach, noch eine Möglichleit gibt es: ausziehen