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Brauche dringend rechtlichen Rat!!!

Frage von Wildmazda24 Wildmazda24

Hallo, wohne in einem 4 Parteien Haus. Alle haben Haustiere ( Hund und Katze(n)), bis auf eine Mietpartei. Die Mieter über mir, haben einen Hund, sobald die alle auf Arbeit sind, heult der Hund von 8 uhr frühs bis 15/16 Uhr, bis die nach Hause kommen. Arbeite nur Nachtschichten und komme um 8 früh nach Hause, da der Hund nur heult, bekomme ich keinen Schlaf.

Habe es mehrfach den Mietern über mir gesagt, sie sollen eine Lösung finden, ist aber nichts bis jetzt passiert.

Daher meine Frage, was kann ich aus der Sicht eines Rechtsanwaltes machen?

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Antworten (7)

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    Antwort von yasmin888 yasmin888

    Den Vermieter informieren und ihn bitten für Abhilfe zu sorgen. Dann eine Frist setzen und eine Mietminderung ankündigen. Wenn nach Ablauf der Frist das Problem nicht beseitigt ist, tatsächlich die Miete mindern.

    Kommentar von ToffeCaramel ToffeCaramelToffeCaramel

    Das ist nach dem fruchtlosen Gesprächen mit dem Obermieter wirklich deine einzige Möglichkeit. Was der Vermieter dann macht, ist nicht dein Ding.

    Ach, noch eine Möglichleit gibt es: ausziehen

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Dazu müssen aber Beweise oder Zeugen da sein.

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Wozu Rechtsanwalt? Der kostet dich unnötig Geld und du bleibst auf den Kosten sitzen. Der Zustand ist ein Mangel den du deinem Vermieter anzeigen solltest und ihm dabei gleich eine Frist von 2 Wochen stellen. Es liegt eine erhebliche Störung des Hausfriedens vor, die dich berechtigt, die Miete zu mindern. Teile ihm das am Besten per Einwurfeinschreiben mit. Sollte nix passieren, mindere für die Zeit ab Inkenntnissetzung des Mieters (auch rückwirkend) die Miete (Bruttomiete) um 10%, das wäre angemessen

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    Antwort von walterdealeman walterdealeman

    Nicht gleich mit Rechtsanwalt kommen. Wenn du mit den Mietern über dir gesprochen hast und keine Besserung eingetreten ist, spreche erst einmal mit dem Vermieter der hier Abhilfe schaffen muss.

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Wenn ein Rechtsanwalt antworten soll, müßtest Du einen aufsuchen und fragen. Nur so erhälst Du übrigens (wenngleich nicht unbedingt hilfreichen, aber doch zumindest) rechtsverbindlichen Rat. Jeder Ratschlag aus Gefälligkeit nämlich bürgt für gar nichts, soll heißen: Du hast damit keinerlei Gewähr, daß der auch zutreffen muß. Wenn Du dementsprechend nämlich handelst (ohne Rechtssicherheit), so handelst Du weiterhin "auf eigenes Risiko". Und trägst möglicherweise dann, wenn die andere Seite klagen sollte, die Kosten des gesamten Streitverfahrens. Also: wenn Du Rat vom Anwalt suchst, geh' zu einem. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, geh' (bei Problemen zur Mietwohnung) zum Mieterbund, werde dort Mitglied für einen Beitrag, damit bist Du dann für günstig Geld über eine Rechtsschutzversicherung beim Mieterbund für zumindest solche Streifälle mit versichert, mußt die Kosten in wirklich wichtigen Auseinandersetzungen nicht selber tragen... Nun aber zu deinem Fall selbst: Wenn alle Haustiere haben in einem (übersichtlichen nur) 4-Familien-Haus, so ist ja schon mal ein Interessengleichgewicht vorhanden. Jedes Tier gebärdet sich nun anders. Hunde (ich selbst hatte auch mal einen, der immer wieder u.a. an Türen zu kratzen begann, wenn ich ihn in der Wohnung allein ließ) sind auch empfindsame Wesen, brauchen Hinwendung und leiden unter dem Alleinsein. Ein Mieter, der in seiner Wohnung ein größeres Haustier hält, ist nun (gemäß seiner Sorgfaltspflichten) zur hinreichenden Beaufsichtigungverpflichtet. Er selbst nämlich hielte es mit seinem Nervenkostüm wohl nicht sehr lange aus, wenn der Hund z.B. n seinem Beisein anhaltend "Rabatz" machte, würde also Einfluß nehmen auf ihn, mit ihm z.B. mal "Gassi" gehen oder dergleichen. Wenn der Hund zur Tagzeit anhaltend störende Geräusche verursacht, so ist in diesem Fall (wegen der ausweislichen Schichtarbeit) dennoch im konkreten Falle Ruhenszeit berührt - für dich nämlich. Die Wohnung ist dem höchsten Recht nach in diesem Lande geschützter Raum, vor allem auch zur ungestörten Regeneration der persönlichen Arbeitskraft des Mieters. Dafür zahlt der, wenn man so will, vornehmlich auch die Miete. Hier ist als der Vertragspartner, der Vermieter, anzusprechen, wirksam Einfluß zu nehmen, daß der Mieter über deiner Wohnung seiner Verpflichtung zur hinreichenden Beaufsichtigung seines Hundes auch nachkommt. Er könnte den Hund ja beispielsweise, wenn er ihn längerzeitig am Tage selbst nicht beaufsichtigen kann, in die Hände eines Hundebetreuers geben. Solche Dienstleister gibt es inzwischen zu Hauf. Sie führen die Hunde aus, die Hunde sind in "bester" Gesellschaft, nämlich unter anderen Hunden... Kostet natürlich etwas, aber wer 'nen Hund hat, der liebt diesen... und zahlt auch für ihn. Wenn nichtgern, sollte er das mit dem Hund mal überdenken. Den der fühlt sich gar nicht wohl, wenn er den ganzen Tag eingesperert ist - selbst in kompfortabelster Wohnung. Ich hatte dereinst einen Zwergschnauzer, die schlafen sehr viel am Tage, da geht das...

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Das ist zwar schön philosophiert, nutzt aber dem Fragesteller absolut nichts. Lies bitte meine Antwort, nur damit wird Abhilfe möglich.

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    Antwort von meister61 meister61

    teilen Sie den Mangel dem Vermieter mit und senden Sie ihm ein Lärmprotokoll zu. Das LärmProtokoll sollte von Zeugen unterschrieben sein. Setzen sie dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen und eine Nachfrist von weiteren 14 Tagen, bis zu der dieser Mangel abzustellen ist. wie er das macht, ist seine Sache. Ihr Ansprechpartner ist nicht der Mieter über ihnen sondern immer der Vermieter. Mindern sie ab dem Zeitpunkt der Meldung des mangels die Warmmiete um 25 %. diesen finanziellen Verlust wird der Vermieter nicht hinnehmen wollen und sich somit um die Angelegenheit kümmern müssen.

    Zeigen Sie den Mieter über ihnen beim Tierschutz und beim Ordnungsamt der Gemeinde an.

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    Antwort von BigRoyal BigRoyal

    Also rechtlich ist das so: Ein Hausbewohner muss täglich NICHT MEHR als eine halbe Stunde Lärm von Hunden ertragen. Ich würde den Mietern über Dir erst mit einer Klage drohen, wenn Du mit den Vermietern gesprochen hast, denn die müssen sich darum kümmern und wenn das nicht hilft, wird es die einzige Lösung sein, den Mieter der Polizei zu melden (es sei denn, es liegt eine psychische Schwäche des Hundes durch die Abwesenheit des Besitzers vor - in diesem Fall ist das Veteinäramt zuständig).

    Allerdings frage ich mich: Ein Hund braucht 4 Mal am Tag Auslauf... und wenn der Hund von 8 bis 15 Uhr nicht ausgeführt wird, ist das Vernachlässigung des Hundes -> Veterinäramt.

    MfG BigRoyal

    Kommentar von Wildmazda24 Wildmazda24Wildmazda24

    Ein Nachbar hat wegen dem geheule von dem Hund schon mal Polizei gerufen, die haben nur gesagt, das sie da nichts machen können. Ebenso hat er auch das Veterinäramt und tierheim angerufen, die haben nichts gemacht, da keine Gefahr für den Hund bestehe. Was soll ich nur tun???

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    Antwort von entenschwalbe entenschwalbe

    sorry bin kein rechtsanwalt... aber vielleicht kannst du ja mal beim hausbesitzer anfragen

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