1

Brauche dringend Hilfe zum Thema Mietrecht...

Frage von MarieReimer MarieReimer

Hallo.. Ich bin bereits zum 31.08 aus meiner alten Wohnung ausgezogen,die ohne Mängel abgenommen wurde,meine Vermieter behalten aber unter dem Vorwand der noch kommenden Nebenkostenabrechnung einen Teil der Kaution ein!Mir fehlt jedoch noch die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2007.Ich versuche ständig meine Vermieter wegen eben dieser Abrechnung zu erreichen und auch um nach der aktuellen,die seit 1 Monat fällig ist zu fragen!Was ist jetzt mit meinem restlichen Geld und vorallem wer ist im Recht,wie lange muss ich noch warten,bis ich einen Anwalt einschalten kann?Danke im vorraus

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 12
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Normalerweise endet das Abrechnungsjahr am 31.12. Dies vorausgesetzt, hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2008, Dir die 2007-Abrechnung zu geben. Die Abrechnung bis zum 31.12.2008 muss bis 31.12.2009 vorliegen.

  • 2
    Antwort von Malkia Malkia

    Er darf einen Teil der Kaution zurückbehalten. Steht die Heiz- oder Nebenkostenabrechnung noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss (AG Hannover ZMR 2000, 680; AG Neuss WM 91, 547; AG Köln WM 88, 267). U.a. hat der Vermieter nach Ende des Abrechnungszeitraumes 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung vorzulegen.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Und wo bleiben hier mal die Daumen hoch ??? ;-))

  • 2
    Antwort von moondiver moondiver

    Grundsätzlich darf sich der Vermieter mit der Rückzahlung bis zu sechs Monate Zeit lassen. Was die Abrechnung angeht hat GerdaG recht. Und noch ein Tipp am Rande: Falls er diesen Termin verpennt, bleibt er auf evtl Nachzahlungen von dir sitzen, Guthaben deinerseits bleibt aber erhalten. Falls der Abrechnungstermin bereits verstrichen ist würde ich ihm einen netten Brief mit einer Frist schreiben. Wenn nix passiert zum Anwalt. LG

  • 2
    Antwort von moon73 moon73

    Er darf einen kleinen Teil zurückbehalten, aber nur soviel, wie du in etwa im letzten Jahr nachzahlen mußtest:

    Die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Auszugs in der Regel noch eine Heiz- und Betriebskostenabrechnung aussteht, berechtigt den Vermieter nicht dazu, bis zur Schlussabrechnung die gesamte Kaution einzubehalten. Höchstens einen gewissen Teil davon, der vergangenen Nachzahlungsforderungen entspricht.

    http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/kuendigung.htm Hat er einen größeren Teil zurückbehalten? Dann setze ihm eine Frist , in der Regel sollte die Kaution so schnell wie möglich jedoch max. nach 6 Monten zurückbezahlt sein.

  • 1
    Antwort von sheela2011 sheela2011

    Du musst gar nicht warten, gehe sofort zu einem Anwalt.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    und mit welcher Begründung?

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Du hast jederzeit das Recht eine Rechtsberatung zu suchen. Dafür brauchst Du keinen Grund. Geh mal zum Anwalt der freut sich über Jeden der kommt.(Und zahlen kann)

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Klar, aber es wäre eine völlig sinnlose Geldausgabe.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Manchmal beschleunigt sowas die Zahlungsmoral und völlig sinnlos ist die Geldausgabe auch nicht. Der Anwalt will ja auch Geld verdienen aber die Ausgabe ist auf jeden Fall vermeidbar.

    Kommentar von sheela2011 sheela2011sheela2011

    @GerdaG mit der Begründung das der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehält, was Er nicht darf, um eventuelle Nachzahlungen der Heizkostenabrechnung zu decken, die Wohnung wurde mängelfrei übergeben, also ist auch die Kaution ohne Abzug fällig.

    Außerdem hat Er/Sie ein Recht auf die Abrechnung von 2007 um zu sehen ob sich daraus Rückzahlungen an Ihn/Sie ergeben, genau wie bei der Abrechnung 2008.

  • 0
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du must gar nicht warten und kannst jederzeit einen Anwalt konsultieren. Aber die letzte Frist für Nebenkosten 2007 ist (vorrausgesetzt jährliche Abrechnung November bis November) Ende 2009. Da ist noch ein wenig Gedult gefragt.Die Abrechnung für 08 kann dann entsprechend 2010 kommen.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Was ist das denn fürn Quatsch?!

    Lies mal, was GerdaG geschrieben hat.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Ja habe ich gelesen und wer sagt das der Abrechnungszeitraum stimmt? Du siehst keiner also fehlt die Abrechnung 2007 kann auch der Abrechnungszeitraum ungleich Kalenderjahr sein. Ungünstigstenfalls also November November. Und ab dann hat er 1 Jahr bis Jahresende für eine berechtigte Forderung.

  • 0
    Antwort von angie760 angie760

    Geh zum Mieterschutzbund mit diesem Problem.Die helfen Dir weiter.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Kriegste Prozente?

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Ne,nur weil ich den Mieterschutzbund weiterempfehle?Mir wurde oft schon geholfen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.