Hallo.. Ich bin bereits zum 31.08 aus meiner alten Wohnung ausgezogen,die ohne Mängel abgenommen wurde,meine Vermieter behalten aber unter dem Vorwand der noch kommenden Nebenkostenabrechnung einen Teil der Kaution ein!Mir fehlt jedoch noch die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2007.Ich versuche ständig meine Vermieter wegen eben dieser Abrechnung zu erreichen und auch um nach der aktuellen,die seit 1 Monat fällig ist zu fragen!Was ist jetzt mit meinem restlichen Geld und vorallem wer ist im Recht,wie lange muss ich noch warten,bis ich einen Anwalt einschalten kann?Danke im vorraus
Brauche dringend Hilfe zum Thema Mietrecht...
Antworten (7)
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12Antwort von
GerdaGGerdaG
Normalerweise endet das Abrechnungsjahr am 31.12. Dies vorausgesetzt, hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2008, Dir die 2007-Abrechnung zu geben. Die Abrechnung bis zum 31.12.2008 muss bis 31.12.2009 vorliegen.
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2Antwort von
MalkiaMalkia
Er darf einen Teil der Kaution zurückbehalten. Steht die Heiz- oder Nebenkostenabrechnung noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss (AG Hannover ZMR 2000, 680; AG Neuss WM 91, 547; AG Köln WM 88, 267). U.a. hat der Vermieter nach Ende des Abrechnungszeitraumes 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung vorzulegen.
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2Antwort von
moondivermoondiver
Grundsätzlich darf sich der Vermieter mit der Rückzahlung bis zu sechs Monate Zeit lassen. Was die Abrechnung angeht hat GerdaG recht. Und noch ein Tipp am Rande: Falls er diesen Termin verpennt, bleibt er auf evtl Nachzahlungen von dir sitzen, Guthaben deinerseits bleibt aber erhalten. Falls der Abrechnungstermin bereits verstrichen ist würde ich ihm einen netten Brief mit einer Frist schreiben. Wenn nix passiert zum Anwalt. LG
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2Antwort von
moon73moon73
Er darf einen kleinen Teil zurückbehalten, aber nur soviel, wie du in etwa im letzten Jahr nachzahlen mußtest:
Die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Auszugs in der Regel noch eine Heiz- und Betriebskostenabrechnung aussteht, berechtigt den Vermieter nicht dazu, bis zur Schlussabrechnung die gesamte Kaution einzubehalten. Höchstens einen gewissen Teil davon, der vergangenen Nachzahlungsforderungen entspricht.
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/kuendigung.htm Hat er einen größeren Teil zurückbehalten? Dann setze ihm eine Frist , in der Regel sollte die Kaution so schnell wie möglich jedoch max. nach 6 Monten zurückbezahlt sein.
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1Antwort von
sheela2011sheela2011
Du musst gar nicht warten, gehe sofort zu einem Anwalt.
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GerdaGGerdaG und mit welcher Begründung?
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MietnormadeMietnormade Du hast jederzeit das Recht eine Rechtsberatung zu suchen. Dafür brauchst Du keinen Grund. Geh mal zum Anwalt der freut sich über Jeden der kommt.(Und zahlen kann)
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GerdaGGerdaG Klar, aber es wäre eine völlig sinnlose Geldausgabe.
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MietnormadeMietnormade Manchmal beschleunigt sowas die Zahlungsmoral und völlig sinnlos ist die Geldausgabe auch nicht. Der Anwalt will ja auch Geld verdienen aber die Ausgabe ist auf jeden Fall vermeidbar.
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sheela2011sheela2011 @GerdaG mit der Begründung das der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehält, was Er nicht darf, um eventuelle Nachzahlungen der Heizkostenabrechnung zu decken, die Wohnung wurde mängelfrei übergeben, also ist auch die Kaution ohne Abzug fällig.
Außerdem hat Er/Sie ein Recht auf die Abrechnung von 2007 um zu sehen ob sich daraus Rückzahlungen an Ihn/Sie ergeben, genau wie bei der Abrechnung 2008.
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MietnormadeMietnormade
Du must gar nicht warten und kannst jederzeit einen Anwalt konsultieren. Aber die letzte Frist für Nebenkosten 2007 ist (vorrausgesetzt jährliche Abrechnung November bis November) Ende 2009. Da ist noch ein wenig Gedult gefragt.Die Abrechnung für 08 kann dann entsprechend 2010 kommen.
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RegenmacherRegenmacher Was ist das denn fürn Quatsch?!
Lies mal, was GerdaG geschrieben hat.
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MietnormadeMietnormade Ja habe ich gelesen und wer sagt das der Abrechnungszeitraum stimmt? Du siehst keiner also fehlt die Abrechnung 2007 kann auch der Abrechnungszeitraum ungleich Kalenderjahr sein. Ungünstigstenfalls also November November. Und ab dann hat er 1 Jahr bis Jahresende für eine berechtigte Forderung.
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0Antwort von
angie760angie760
Geh zum Mieterschutzbund mit diesem Problem.Die helfen Dir weiter.
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RegenmacherRegenmacher Kriegste Prozente?
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angie760angie760 Ne,nur weil ich den Mieterschutzbund weiterempfehle?Mir wurde oft schon geholfen.
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Und wo bleiben hier mal die Daumen hoch ??? ;-))