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Brauche dringend Hilfe zum Thema Ausbildung

Frage von kisha1 kisha1

Hi. Also mein Freund ist in einer Ausbildung die vom Arbeitsamt aus gefördet wird. Jetzt hat er totale Probleme mit seinem Arbeitgeber (zu viele Krankheitstage und Fehltage). Er hat am 19.-21.1.10 seine Prüfungen.Der Prüfer möchte/will ihn aber nicht zulassen auf Grund der Fehl- und Krankheitstage. Jetzt meine Frage: Muss der Ausbildungsbetrieb ihn noch ein halbes Jahr länger nehmen, oder könnten sie sagen, nee wir wollen nicht mehr und ihn kündigen, auf Grund,das er nicht zugelassen wird? Und wie wäre das,wenn er durch fällt? Müssen sie verlängern oder nicht? Was passiert,wenn das Arbeitsamt sagt, die Ausbildungsstätte soll ihn noch nen halbes Jahr nehmen,aber die Ausbildungsstelle will nicht?

Wer kann mir helfen?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Bastian78 Bastian78

    Wenn er durch die Prüfung fällt muss er weiterbeschäftigt werden.Ich bin mir nicht sicher ob er nicht zur Prüfung zugelassen werden kann wegen vielen Krankheitstagen ( ich nehme an er hatte immer ärztliche Atteste )

    Kommentar von kisha1 kisha1

    ja,bei den rankheitstagen,aber nicht bei den fehltagen

    Kommentar von Falschenpost FalschenpostFalschenpost

    was heißt den fehltafge? ist er einfach nicht hingegangen?

    Kommentar von kisha1 kisha1

    richtig

    Kommentar von Bastian78 Bastian78Bastian78

    also wenn er viele "Fehltage" ohne Entschuldigung hat ist er selbst Schuld...

    Kommentar von kisha1 kisha1

    soviele sind es ja auch nicht.die krankheitstage waren immer entschuldigt. er bekommt sogar vorgeworfen,das er die Ärzte besticht mit 1000 € damit sie ihn krankschreiben und so sachen

    Kommentar von Bastian78 Bastian78Bastian78

    Also solche Aussagen mit Bestechung von Ärzten darf der Arbeitgeber aber auch nicht laut sagen.Am besten ist wirklich mal beim Arbeitsamt nachfragen wobei die auch die Frage stellen werden warum er denn überhaupt unentschuldigt gefehlt hat.Sowas geht halt einfach nicht in der Arbeit...

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    Antwort von SoldatSchwejk SoldatSchwejk

    Beim Arbeitsamt nachfragen, schließlich bekommt der Ausbildungsbetrieb ja Geld dafür das er die Leute ausbildet.

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    Antwort von partystaeubchen partystaeubchen

    Es ist schon richtig das man aufrgund zu vieler Krankheitstage bzw. "Fehltagen"nicht zur Prüfung zugelassen wirst,das gesetz sagt 30 Schultage in 3 Jahren insges.sprich höchstens 10 in einem Jahr und etwa gleich soviele in drei Jahren an der Arbeit.Wenn ich mit der Anzahl der Tage an der Arbeit falsch liege,entschuldigung aber die mit der Schule stimmen.Davon ab kann dein freund auch einfach gekündigt werden wenn er nicht hingeht und keine AU vorlegen kann..Sorry aber die Arbeitseinstellung ist echt mist!!!

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    Antwort von frauvonahn frauvonahn

    Fakt ist erstmal, dass so ein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nicht so einfach zu kündigen ist. Da bedarf es schon ganz besonderen Umständen, und ich glaube nicht, dass eine Nichtzulassung zur Prüfung darunter fällt (das ist kein Versprechen, sondern nur meine persönliche Ahnung :)).

    Ich an Eurer Stelle würde mich da mal bei der zuständigen IHK (oder der Handwerkskammer, je nach dem, was Dein Freund für eine Ausbildung macht) schlau machen. Die können einem das in den meisten Fällen sagen.

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    Antwort von netzotto netzotto

    Sag denen das Faulfieber schlecht heilbar ist, vieleicht darf er dann noch bleiben. Nicht dein Freind hat ein Problem mit dem AG, es ist umgekehrt.Bei zuviel Fehltagen hat dein Freund gewisse Rechte verwirkt.

    Kommentar von kisha1 kisha1

    muss ich das verstehen mit dem verwirkt?

    Kommentar von netzotto netzottonetzotto

    Bei zuviel Fehlzeiten kann eine Ausbildung mit der Aussicht auf Nichterfolg abgebrochen werden. Verwirkt = Rechte sind nicht mehr gültig wegen .....

    Kommentar von kisha1 kisha1

    okay.das wussteich z.b. noch nicht.danke schon mal

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