Hallo ihr Lieben! Bin neu hier und habe mich nun hier angemeldet, weil ich eine dringende Frage habe! Ich bin bei ebay und habe dort 2 accounts! Einen für Familie und einen für meine Hobbys! Nun habe ich ein paar mal bei meinen Artikel selber mitgeboten, was nun ein anderer User gemerkt hat uns es ebay melden wollte...aber ganz ehrlich: ich wusste nicht, dass es verboten ist, bei eigenen Artikeln mitzubieten - habe das gerade erst im Internet nachgelesen! Was kann ich da jetzt tun, bzw. was wird ebay da jetzt machen?

Kriegst ne Abmahnung!!!! Warum bietest du auf deine eigenen Sachen ??? Macht das Sinn???
Tja - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenn Du Pech hast, sperren sie Deinen Account. Da wird sich nicht viel machen lassen, denn Du hast gegen das oberste Ebay-Gesetz verstoßen. Und dass man das nicht macht, weiss doch jede/r.

Das steht in den Vertragsinfos, die du bei jeder Anmeldung abnicken musstest. Das kannst du nicht übersehen haben, außerdem verbietet es einem schon der gesunde Menschenverstand, dass das Hochbieten eigener Artikel verboten ist.
Versuchter Betrug, schlage ich vor; vielleicht wirst du angezeigt.
mecanoqueen am 5. März 2009 21:43 Anzeige gibt es bei Lappalien keine.
fasty2003 am 6. März 2009 00:06 Das ist keine Lappalie. Beim ersten Verstoß wird nicht viel kommen.

Steht schon in den AGBs von ebay.. lesen bildet. Ausserdem kannst du mir doch echt nicht erzählen das du kein Unrechtsbewusstsein hast und es ok findest , eigene Artikel hochzubieten, um mehr Kohle zu machen.
Das ist ziemlich dumm von dir gewesen. Das ist nämlich Betrug und wird , meines Wissens von ebay hart bestraft. Kann sein das die dich da rausschmeissen und ich finde das legitim. Es ist nämlich eine echte Sauerei , seine eigenen Artikel hochzubieten.
fasty2003 am 6. März 2009 00:09 Da gibt es wohl leider viele davon, auch die Freunde bitten zu bieten wenn der Preis zu niedrig ist wird oft gemacht. Schwieriger zu beweisen, nur wenn es öfter der Gleiche ist.
Du wirst suspendiert! eBay versteht dabei leider kein Spaß!
alexiene am 5. März 2009 21:44 Wieso leider - zum Glück würd ich sagen!

Auch wenn du es nicht wusstest, dein Instinkt hätte dir sagen müssen, dass es nicht ganzt korrekt ist.
Vielleicht wirst du vorübergehend gesperrt, vielleicht für immer. Rufe dort an und erkläre ihnen die Situation. Komm denen aber bitte nicht mit dr wirklich laschen Ausrede, dass du es nicht wusstest! Das ist ein 'No Go'
wim50 am 5. März 2009 21:44 Die Situation muss man doch nicht weiter erklären - oder? Derartige Versuche gabs bei eBay sicher schon in fünfstelliger Höhe.

Du hast dich mit den Agb´s einverstanden erklärt, also... Aber mal ehrlich, das hast du nicht gewusst? Es ist Betrug, du treibst künstlich den Preis hoch - dein gesunder Menschenverstand hätte dich das wissen lassen sollen...

eigentlich sind die gebotsschritte für andere mitglieder nicht ohne weiteres einsehbar. aber du sagst es doch selber, einen account für hobby, den anderen für family. dann stellst du dich den anschudigungen und teilst mit, dass deine schwester kurzerhand auf dein handy mitgeboten hat, weil sie es dir ursprünglich zu einem unverschämten preis abkaufen wollte.
wim50 am 5. März 2009 21:40 Wer glaubt das wohl?
mecanoqueen am 5. März 2009 21:42 Man müsste erst das gegenteil beweisen ;)
wim50 am 5. März 2009 21:47 Na, das dürfte doch kein Problem sein und darin hat man bei eBay nach hunderttausend Betrugsversuchen sicher Routine. Der gegenteilige Beweis dürfte schwieriger zu führen sein.

MAN, DIE MEISTEN LEUTE HABEN ECHT KEINE AHNUNG HIER. ICH BIN SCHOCKIERT!!! GIBTS EIGENTLICH HIER JEMANDEN, DER BEI EBAY MEHR ALS 100 BEWERTUNGEN HAT UND WEISS WOVON ER SPRICHT. ALSO, ES IST RICHTIG, DAS DER GESUNDE MENSCHENVERSTAND SAGT, DASS MAN NICHT AUF DIE EIGENE WARE BIETET. DAS IST GENAU SO VERWERFLICH WIE INSIDERGESCHÄFTE BEI AKTIEN:-) ABER DU BRAUCHST KEINE BEFÜRCHTUNG HABEN. EBAY WIRD AUS MEINER LANGJÄHRIGEN ERFAHRUNG (MEHR ALS 400 BEWERTUNGEN) NICHTS MACHEN, DA EBAY AN DEM HÖHEREN VERKAUFSPREIS MITVERDIENT. DAS EINZIGE IST, DASS DICH EIN MITGLIED ANZEIGT BEI DER POLIZEI. ABER VOR GERICHT WIRD ER NICHT GENAU BEWEISEN KÖNNEN, DASS DU PERSÖNLICH VON DEM PC GEBOTEN HAST...DAS IST DIE EINZIG FACHLICH KORREKTE ANTWORT. DARAUF KANNST DU DICH VERLASSEN!
Nagini am 7. März 2009 20:32 Ja , und wer glaubt , er habe den absoluten Durchblick , der schreibt lieber gleich alles GROSS.., gelle ??? * sich an die Stirn tippt* Ich selbst habe auch weit mehr als 400 Bewertungen. Brauchst also nicht so draufhauen. Klar wissen hier sicher auch noch andere Leute das ihr im Zweifelsfall nix passieren wird und ich finde das auch von ebay nicht korrekt.. trotzdem gehören solche Leute ausgeschlossen. Punkt.

Steht groß und deutlich in den eBay AGB`s !!!
Sowas wie doch sollte man sofort bei eBay rausschmeissen und für immer sperren !!!

die Frage ist doch nicht wirklich ernst gemeint, oder??? Daß man auf seine eigenen Sachen NICHT bietet, sagt doch schon der gesunde Menschenverstand....
Nagini am 6. März 2009 12:54 tja, wohl offensichtlich nicht. Wie dieser Thread ja eindrucksvoll beweist..mein persönliches "GNORF" des Tages..kopfschüttel

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Man sollte die Regeln bei Ebay durchlesen.
Wenn man sonst nicht auffällig war, wird bestimmt nur eine Anmahnung kommen, nichts wildes. Lass es in Zukunft, ist außerdem sehr unfair. Dann versteigere nicht und mach Festpreis.
Ich bin mir meiner Schuld schon bewusst, sonst hätte ich nicht geschrieben, dass ich das nicht mehr machen würde!!!
Hier das habe ich gerade gefunden:
Nach eigenen Beobachtungen scheint es nur in Extremfällen zu einem Ausschluss der Beteiligten zu kommen - ansonsten: nichts!
Ist eigentlich auch nicht anders zu erwarten: Ebay verdient am höheren Verkaufserlös mit und ist durch seine Gebüherenstruktur (bei höherem Startpreis auch höhere Einstellgebühren; - warum eigentlich??) auch zu einem erheblichen Anteil Mitverursacher. Außerdem kann man sich natürlich auch damit herausreden, dass die Käufer nicht geschädigt werden, da sie ja entsprechende Maximalgebote abgegeben haben ...
Nagini am 5. März 2009 22:15 Sag mal , du bist dir da immer noch keiner Schuld bewusst , oder ? Es geht einfach drum das sich so etwas nicht gehört, nicht ob ebay es hart bestraft oder nicht. Ich würde mir echt wünschen das man solche Leute sperrt.. aber wahrscheinlich hast du sogar noch recht damit.. Happy ebay !
Mensch ich wusste das wirklich nicht, ich werde das ja auch sicher nicht mehr machen...auch im internet habe ich in foren gelesen,dass wohl viele nicht wissen, dass man das nicht darf!naja ich warte jetzt mal ab...wenn ich halt gesperrt werde kann ich auch nichts machen
Und ich lüge ebay nicht weiter an von wegen meine Schwester hat das und das gemacht... ich sag ja wenn ich gewusst hätte, hätte ich das nicht gemacht! Mach mir da halt grad echt Gedanken, was mir da passieren kann!
wim50 am 5. März 2009 21:57 Alles das haben schon Tausende vor dir probiert. Meinst du, da gibt es noch irgend wen bei eBay, den irgend welche Ausflüchte beeindrucken könnten?
Ich möchte nun einfach nur wissen, was mir im schlimmsten Fall passieren kann!
Nagini am 5. März 2009 21:52 Also ich denke das man dich auf ebay sperren wird. Entweder für eine Frist oder für immer. Die finden das nämlich- so wie die meisten User- gar nicht witzig. Und wie hier schon jemand geschrieben hat- unwissenheit schützt nicht vor Strafe !
wim50 am 5. März 2009 21:53 ACCOUNT 1: gesperrt!
ACCOUNT 2: gesperrt!
Neuanmeldung: nicht möglich!
Das kannst du bei eBay auch nachlesen. Diesmal gründlich.
Nein das wusste ich nicht ich habe die AGBs oberflächlich durchgelesen weil ich mit sowas nicht gerechnet hatte, also das sowas strafbar ist mal ehrlich lest ihr euch immer alles haargenau durch? es ist mir wirklich NICHT aufgefallen! Sonst hätte ich das sicherlich nicht gemacht! Denn ganz ehrlich: wenn man etwas verkauft und wirklich weniger bekommt als man denkt, ist das schon enttäuschend!
alexiene am 5. März 2009 21:47 Das ist aber Abzocke den anderen gegenüber! Dann mach dein Startgebot höher oder geh auf´n Flohmarkt. Auf ebay hast du wenig zu suchen.
Nagini am 5. März 2009 21:48 Klar ist das enttäuschend aber damit muss man einafch rechnen. Dann verkauf die Sachen nächstens zum Mindestpreis oder stell sie zum Sofort kaufen ein- falls du dazu nochmal Gelegenheit bekommst .Es geht hier auch nicht drum , die AGBs auswendig zu lernen aber wie ich schon geschrieben habe , sollte ein erwachsener Mensch einfach soviel Unrechtsbewusstsein haben um zu wissen das man sowas nicht machen kann.

Wahrscheinlich sperrt man dich. Das waren schon mal 2 Verstösse, einer davon ziemlich derb (Betrugsversuch).
im schlimmsten fall dich sperren aber vielleicht bekommst du nur eine abmahnung
sie werden deine accounts bestimmt sperrren, las dich aber nicht von dem typen erpressen, warum sagt er dir dann das er dich melden will und tut es nicht einfach?

Naja vielleicht zeigen sie sich ja kolant wenn du es erklärst sonst wird halt strafrechtlich verfolgt
mecanoqueen am 5. März 2009 21:39 Nix strafrechtlich ... Mumpitz
ja, wenn man seinen profit erhöhen will. finde ich aber richtig mies.
Genau find ich auch