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Brauche dringend Hilfe bei Thema Job/ Nebenjob

Frage von Diana1984 Diana1984

Hallo meine lieben Wissenden.

Habe mal eine Frage. Ne Freundin von mir arbeitet hauptberuflich im Einzelhandel. Verdient dort aber wie bei einer Leihfirma ;) lol naja sie dachte sich gehe ich nebenbei PRIVAT putzen. Dafür erhält sie im Schnitt monatlich zwischen 90 und 120 Euro bar auf die Hand.

Ihr aktueller Arbeitgeber weiss allerdings nichts davon, da sie dieser Tätigkeit nur an ihrem freien Tag in der Woche nachgeht.

Nun hat ihr Ex-Freund sie aus Rache, weil sie sich getrennt hat bei der Polizei und bei ihrem Arbeitgeber wegen Schwarzarbeit angeschissen.

Was kann ihr Arbeitgeber jetzt vom glimpflichsten bis zum schlimmsten Fall machen?

Laut Vertrag (sagte sie mir) wäre es so geregelt ohne die Zustimmung des Arbeitgebers dürfe sie keine Nebentätigkeit ausführen.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kurtbauer kurtbauer

    Bei dem Job als Einzelhandelskauffrau, droht ihr im schlimmsten Fall eine Abmahnung.

    Jedoch bei dem Putz Job kann sie wegen Schwarzarbeit dran kommen und da für eine empfindlich hohe geldstrafe bekommen genauso wie ihre dortige Arbeitsgeberin, der ihr Straf wird viel höher sein.

    Kommentar von Diana1984 Diana1984Diana1984

    sie sagte mir eben gerade noch, sie ist auch noch in der probezeit und mit dem putzen hat sie bisher auch nur einen monat gemacht

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    Antwort von Schpeidermann Schpeidermann

    Der Arbeitgeber wird garnichts machen solange der Nebenjob ihren Job nicht beeinträchtigt.Es steht zwar im Vertrag,aber so gut wie kein Arbeitgeber würde es verbieten wenn die oben genannten Punkte erfüllt werden.Aber im schlimmsten Fall Kündigung oder Abmahnung..Wie die Sache bei der Polizei aussieht weiß ich nicht genau,ob die Sache aus Steuerrechtlichen Gründen weiterverfolgt/weitergegeben wird oder nicht?Aber ein Bußgeld wegen Schwarzarbeit ist auch möglich..

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    Antwort von Schmupel Schmupel

    das beste; der AG sieht darüber hinweg und stimmt im Nachhinein zu.

    Mittel: er sagt sie soll damit aufhören, ihr freier Tag ist zur Erholung gedacht

    Schlimmster Fall: Abmahnung. Kündigung müßte man schauen ob dadurch die Vertrauensbasis Schaden genommen hat, weil sie gegen ihren Vertrag verstoßen hat.

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