Bei so einer Frage ist es aus meiner Sicht wichtig, dass die Argumentation schlüssig ist.
Sie lässt sich nicht mit einheitlich beantworten.
.
Die Sofortabschreibung wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 auf 150 Euro reduziert.
Betriebswirtschaftlich gesehen ist dies eine Verschlechterung, da zusätzlich Anschaffungen zw. 150 Euro und 1000 Euro als Sonderposten deklariert werden. Das heißt, diese Anlagegüter werden auf jeden Fall mit 20% im Jahr abgeschrieben (unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer und einem vorzeitigen Verschleiß/Defekt).
.
Volkswirtschaftlich gesehen könnte man meinen, dass dies dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen bringt, da die Abschreibungsbeträge pro Jahr nicht mehr so hoch sind und dadurch der Gewinn erhöht wird.
--> Höhere Steuereinnahmen = ausgeglichenerer Hauhalt (Idealvorstellung).
.
Aus meiner Sicht geht die Rechnung nicht auf.
Erstens:
Unternehmen bilden mehr Rücklagen und verschieben Investitionen, um einen größeren Posten (über 1000 Euro) als Gesamtlösung zu investieren.
Zweitens:
Durch die Reduzierung des Sofortabschreibungsbetrages wird der steuerliche Aspekt höchstens verlagert.
Drittens:
150 Euro für Sofortabschreibung wird der tatsächlichen Nutzung von Anlagegütern nicht gerecht.
Viertens:
Durch die Reduzierung auf 150 Euro entsteht im Unternehmen ein höherer Buchungsaufwand. Dieser schlägt sich in Kosten nieder und wirkt sich damit auf den Betriebsgewinn aus.
Volkswirtschaftlich gesehen also ebenso eine Nullnummer.
Unterm Strich wirkt sich die Höhe der Sofortabschreibung auf die Steuerzahlung des Unternehmens aus.
Eine sehr ausführliche und absolut richtige Antwort.
Ein dickes DH dafür