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Brauche dringend Hilfe (Bedarfsgemeinschaft, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft

Frage von lancia87 lancia87

Hallo,

ich habe lange in den Foren gesucht, leider nichts passendes für meine Situation gefunden: Also, ich habe diese Woche ein Formular namens Anlage VE erhalten. Hintergrund ist, dass ich im nächsten Monat mit meinem Freund ein Jahr zusammen wohne. Wir wohnen zwar zusammen, teilen uns aber sämtliche kosten (miete, strom, essen etc.) Wir haben außerdem getrennnte Konten (ohne Vollmachten). Nun ist meine Frage welche Begründung ich angeben soll, warum ich nicht in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft lebe, da bei den oben anzukreuzenden Kästchen nur unter Punkt 1a (leben sie länger als 1 Jahr mit Ihrem Partner zusammen) ja ankreuzen müsste.

Hoffe, dass ihr mir helfen könnt bin am verzweifeln... vielen Dank schonmal

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von charles0308 charles0308

    das musst Du doch selbst am besten wissen; wenn man mit seinem Freund gemeinsam eine Wohnung bewohnt dürfte es mehr als schwer sein eine Bedarfsgemeinschaft auszuschließen ....

    Kommentar von lancia87 lancia87

    aus welchem grund??? wir teilen die kosten zu 50%

    Kommentar von charles0308 charles0308charles0308

    ihr teilt Euch sicher auch das Bett, kauft gemeinsam ein (Ersparnis) kocht gemeinsam, bzw. einer kocht für den anderen mit; Wäsche wird in einer Maschine gewaschen und und und ... ihr teilt also Tisch und Bett zu 50 % ... ergo ... Bedarfsgemeinschaft

    Kommentar von lancia87 lancia87

    also bezieht sich das ganze nicht nur auf die kosten? wohnen zwar ein jahr zusammen aber will das finanzielle umbedingt trennen. das wäre ja dann erledigt...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''also bezieht sich das ganze nicht nur auf die kosten? ''

    • Nein, nicht nur darauf.

    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

    1. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

    c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,

    ... und bei (3a) gehts weiter.

    http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm

    Kommentar von lancia87 lancia87

    das problem ist ja dass es 1000 rechentools gibt, alle aber was anderes sagen. ich würde einfach gerne im vorfeld wissen, was sich finanziell ändert

    Kommentar von charles0308 charles0308charles0308

    das ist nicht zuletzt auch abhängig vom Einkommen Deines Freundes/Lebenspartners ... aber eine Berechnung kann ich Dir nicht liefern

    Kommentar von lancia87 lancia87

    das war mir schon klar. nur muss man sich in der heutigen zeit leider zu helfen wissen. vielen Dank für Ihre Bemühungen...

  • 1
    Antwort von casilein casilein

    Ich befürchte bei Deinen Schilderungen, dass die Arge bei näherer Prüfung entscheidet, dass es sich bei Euch um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Dabei dürfte es ziemlich egal sein, was Du angibst.

    Eure einzige Möglichkeit dann dürfte die Klage vor dem Sozialgericht sein. Dazu würde ich die Begründung genauso abgeben, wie Du es hier getan hast.

    Das ist aber nur meine bescheidene Laien-Meinung. Für eine fundierte Aussage solltest Du einen Anwalt konsultieren, der auf Sozialrecht spezialisiert ist.

  • 1
    Antwort von Atrappe Atrappe

    Sag, dass Du aus dem einen oder anderen Grund gewungen bist, mit Deinem Freund zusammen zu ziehen, dass Du aber die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft mit ihm ablehnst, weil Eure Beziehung noch nicht so tief geht.

    Oder gib es als WG aus.

    Kommentar von lancia87 lancia87

    was wären denn plausible gründe???

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Na wenn du schon so fragen musst ...

    Es bringt zumindest nichts zu lügen, weil die nämlich ganz schnell mal jemanden zur Nachprüfung deiner Angaben vorbeischicken.

    Kommentar von lancia87 lancia87

    also wäre es ein grund, dass ich mit meinen eltern verstritten bin???

  • 1
    Antwort von adianthum adianthum

    Kannst du es nicht als WG deklarieren?

    Kommentar von lancia87 lancia87

    weiß ich eben nicht, wir sind beide hauptmieter. wüsste ach nicht genau wie???

    Kommentar von adianthum adianthumadianthum

    Formlos dazuschreiben, dass du in einer Wohngemeinschaft lebst. Die Plünnen zuhause musst du natürlich trennen, aber wenn ihr ein gemeinsames Schlafzimmer oder sonst zuwenig Räume habt geht das natürlich schlecht.

    Kommentar von Taylorpicker TaylorpickerTaylorpicker

    Wenn ihr es als WG deklarieren wollt, müßt ihr getrennte Zimmer, getrennte Betten, getrennte Kleiderschränke und jeder sein Fach im Kühlschrank haben. Könnt ihr das nachweisen? Dann habt ihr eine Chance. Sonst eher nicht.

    Kommentar von lancia87 lancia87

    nein keine eigenen betten, der rest wäre machbar. kommen die denn vorbei???

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''kommen die denn vorbei?''

    • Da kannste fast 100%ig sicher sein, dass die das tun.
    Kommentar von lancia87 lancia87

    ok dann hat sich das mit der wg erledigt.

    Kommentar von charles0308 charles0308charles0308

    irgendwie drängt sich mir das Schlagwort "Sozialbetrug" auf

    Kommentar von lancia87 lancia87

    das ist kein sozialbetrug, da wir die kosten zu 50 % teilen. ich finde das dies sher wohl ein grund ist, keine gemeinschaft zu sehen. außerdem ist das einkommen meines freundes auch nicht wirklich hoch (azubi) und da die rechentools alle etwas anderes sagen, erkundige ich mich...

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Ihr teilt euch die Kosten, weil ihr es könnt.
    Die Frage ist doch: würdet ihr auseinandergehen, wenn ihr es nicht mehr könntet?
    Die kannst du letztlich nur für dich beantworten.
    Lautete die Antwort nein, wäre es in der Tat Sozialbetrug.

  • 0
    Antwort von stargast01 stargast01

    Der Staat kann keinem eine Ehe(-ähnliche) Gemeinschaft aufzwingen und damit alle (negativen) Pflichten, wie bei einer Ehe, erzwingen und gleichzeitig keine positiven Seiten gewähren (wie bei einer Ehe, wie Steuererleichterungen usw.). Ich halte etwas aus der Kategorie für Verfassungswidrig und schlichtweg einen Versuch gegen den man sich wehren muss.

    Wer ein paar Informationen zu diesem Thema in sehr ausführlicher Form wünscht liest sich diesen Text einfach durch. Ich kann zwar nicht für Aktualität bürgen aber es werden interessante Sachen aufgedeckt und es wird aufgeklärt.

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfadeneheaehnlichegemeinschaft.a...

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ich sag mal so:
    Wenn dein Freund kein "hohes Einkommen" (interessant wäre in diesem Zusammenhang, zu wissen, wie hoch (netto/brutto)Einkommen und KdU sind) hat, dann wird sich wahrscheinlich nicht viel für euch ändern.
    Da sein Geld dann ggf. nicht einmal für die Deckung seines eigenen Bedarfs reicht, bliebe nichts übrig, was bei dir in Folge der BG angerechnet werden könnte.
    Das Einzige, was passiert, ist, dass eure Regelsätze um je 10% abgesenkt werden (insgesamt für euch beide zusammen 72 EUR weniger im Monat).

    Kommentar von casilein casileincasilein

    In der Haushaltsgemeinschaft (und die ist es doch jetzt schon) bekommt man doch ohnehin nur 90% Regelleistung, oder irre ich mich?

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