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Brauche dringend Hilfe Abofalle outlets.de

Frage von wunderfee1976 wunderfee1976

Hallo, an alle, die mir schnellstmgl. helfen

am 16.12.11 bin ich auf d. Seiten v. outlets.de gelandet um Schnäppchen zu stöbern. Habe meine Daten eingeben müßen u. als ich dann auf d. Button geklickt habe, erschien, dass ich 96 € zahlen soll. Bin mir nicht sicher, ob z. d. Zeitpkt. das mit dem Geld irgendwo im Text stand. Wer kann helfen und wem ist i. selben Zeitraum Dez.11 das passiert??? Habe im Forum gelesen, dass es m. d. 96 € da stand???? Sind die Seiten umgestaltet worden von Dez 11 bis heute??? Am 25.1. 12 kam Zahlungsaufforderung per Mail, ich habe nicht reagiert. Am 15.2. 12 kam Zahlulungserinnerung, ebenfalls nicht reagiert. Fragen: Muss nicht erst eine Widerruftbelehrung bei mir eingehen, per Post o.Mail, damit ich ab dato innerhalb von 2 Wochen d. Vertrag widerrufen kann? Muß ich den "angeblichen Vertrag" widerrufen per Einschreiben Rückschein. Was soll ich im Falle eines Widerrufs schreiben? Soll ich meine Adresse angeben o. nur die RG Nr. /Vertrags Nr.?

Ich habe so viel gelesen und weiss nicht was richtig ist. Will auch nicht zahlen, da ich nicht willentlich den "Vertrag" abgeschl. habe. Fallen keine Mahngebühren an, wenn ich dem Vertag widerspreche bzw. klar schreiben, dass ich nicht Zahle. ? Bis zur Mahnung kam es noch nicht, nur Zahl.erinnerung. Wer hat die gleichen Erfahrungen mit denen. Wie komme ich da raus. Ich brauche ja irgendwas schriftliches, zumindest einen Brief in dem ich mitteile, das ich nicht zahlen werde. Bitte helft mir schnellstmgl. DANKE

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Antworten (3)

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    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    von Biggi2000Biggi2000|vor einer Stunde

    Du mußt nur dann reagieren , wenn ein schriftlicher Mahnbescheid kommt.

    Gerichtlicher Mahnbescheid Drohbriefe. Üblicherweise verschicken die Abzocker Rechnungen und anschließend oft monatelang böse Drohbriefe. Einzelne Kunden zu verklagen ist nicht ihre Masche. In den bisher bekannten Urteilen sind es vor allen Verbraucherzentralen , die Klagen gegen die Abzocker erhoben und auch gewonnen haben. Mahnbescheide. Im Frühjahr gab es jedoch einige Fälle , bei denen die Rechtsanwältin Katja Günther ein gerichtliches Mahnverfahren einleitete. Anders als bei der üblichen Mahnpost , die Betroffene ungelesen wegwerfen können, sollte auf gerichtliche Mahnungen unbedingt reagiert werden. Frist. Der Mahnbescheid bedeutet keineswegs, dass die Forderung rechtens ist. Das Gericht überprüft überhaupt nicht, ob die Forderung berechtigt ist : Sobald jemand einen Antrag stellt , schickt es den Bescheid ab. Dieses vereinfachte Verfahren soll Gläubigern helfen , offene Forderungen schnell und billig einzutreiben , ohne einen Prozess zu führen. Der Empfänger hat zwei Wochen Zeit zu widersprechen. Nur wenn er das nicht tut, wird die Forderung tituliert und kann per Gerichtsvollzieher eingetrieben werden. Widerspruch. Deshalb ist es wichtig zu widersprechen. Der Mahnbescheid enthält dafür ein Formular. Kreuzen Sie einfach an: „Ich widerspreche der Forderung insgesamt „. Der Widerspruch muß nicht begründet werden. Es ist dann Sache des Mahnenden zu entscheiden, ob er Klage erheben will. Versuchsballon. Bisher ist kein Fall bekannt , in dem Katja Günther anschließend Klage eingereicht hat. Die Mahnbescheide waren wohl ein Versuchsballon. Für die Bescheide musste sie Gebühren zahlen. Das Ganze lohnt also nur , wenn das hereingeholte Geld die entstandenen Kosten übersteigt.

    Quelle: Stiftung Warentest /August 2009

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    Antwort von appleking2 appleking2

    Da hab ich mich auch angemeldet und in der AGB stand bei uns kostenlos dann haben wir uns angemeldet und da stand das selbe. Ich habe denen dann eine E-Mail geschickt dass ich das nicht bezahlen werde und ich meinen Anwalt hole wenn sie mich net in Ruhe lassen. Und habe bis heute noch kein 96 € bezahlt

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    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    http://www.gutefrage.net/frage/rechnung-von-outlet-de-

    Antwort von Tomasso|07.11.2009 - 15:37

    Man muß erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind. Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann... Viel Glück Tomasso

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    Ludaca|28.10.2010 - 4:48

    Leute macht euch keine sorgen ich bin auch drauf reingefallen bis heute habe ich nicht bezahlt und mindestens 10 schreiben von einem inkasso unternehmen bekommen seltsam jedoch ist dass diese Schreiben mitten in der nacht geschrieben wurden,um genau zu sein NACHTS UM 02.00 Uhr dass ist doch mehr als seltsam.. Zahlen werde ich NICHT

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000
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